» Nur Probleme mit der Polizei bzgl Magnaflow

TSS oder Supersprint ABE oder Teilegutachten  (NUMMERN )Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenEintragung von einigen Sachen - kosten ? und erlaubt??
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12.05.2007, 09:02
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schaut euch mein Problem mal an!!!!

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12.05.2007, 14:02
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@scheidungspapa:
was meinst du damit?
Dass man die Grünen deswegen belangen kann?

Glaube ich nicht, denn es heißt "wider besseres Wissen".
Falsche Verdächtigung wegen mangelnden Wissen ist leider nicht strafbar.


pn
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14.05.2007, 07:57
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: ein alter Grundsatz unserer Rechtsprechung. Und wenn nicht die ....... wer sonst soll sich da auskennen.
Ob die Rennleitung ein Vergehen nach §164StgB beganngen hat prüft eh der Staatsanwalt. Aber allein die Ankündigung sorgt schon für Verzückung;-) ( aber achtung Gegnanzeige Beamtenbeleidigung möglich)
Ich wollte nur eine wenig bekannte Möglichkeit aufzeigen sich gegen Willkür zu wehren. Gutes Gewissen und gute Nerven vorausgesetzt :laugh:
Denn wo kein Tatbestand keine ANZEIGE!!!!!!
Im Zweifel immer zum Anwalt oder zum Rechtsfpleger des Gerichts.
Bei sogenannten "Hoheitlichen Maßnahmen" muß der geneigte Bürger
zwar einen "gewissen Unbill" erdulden aber in Geldwert sollte der nicht über 25€ liegen.
Nur mal so: beim Umgang mit einer Dienststelle oder Behörde im Zweifelsfall immer einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern
( gesagtes ist manchmal so schlecht nachweisen!!).
Auch immer nett: schauen ob die Dienstplicht erfüllt wurde z.b. Protokolle bei Durchsuchung usw..
Bei einer Dienstplichtsverletzung hat der Dienstherr dir deinen Schaden zu ersetzen.
Bei unserem Beispiel Durchsuchung: Durchsuchung -keine Einsicht ins Protokoll bekommen oder keins angefertigt- Anwalt dafür beauftragt-Dienstplichtsverletzung vor Gericht bestätigt bekommen-Kosten zahlt der
Dienstherr (und der wird den Betroffenen mit Sicherheit belehren).
Gruß Michael alias scheidungspapa


pn
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14.05.2007, 10:26
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verstehe... in dem, was er macht muss er sich auskennen...
da hast du natürlich recht


pn
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06.06.2007, 07:41
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EJUSA2dann hast du wirklich einen von diesen Typen erwischt der es auf uns abgesehen hat. Würde auch sagen abwarten was kommt aber trotzdem vorsichtshalber ne Verkehrsrechtschutz abschließen wenn du noch keine hast.


Mfg

falsch, du hast einen typen erwischt, der wieder mal ein erfolgserlebnis braucht, damit er befördert wird, oder die Noten für Beförderungen stehen wieder an. das kenn ich zu genüge; da wird alles versucht; man braucht ja als Beamter nen Nachweis, was man gemacht hat. die gehen zu ihren chefs und sagen: super, wieder einer weniger!

Hondafahrer1983am besten bei sowas dazu Dienstnummern von den Polizisten verlangen damit man sich über die noch beschweren kann weil die null Ahnung von Tuning haben und zum Anwalt gehen,ich hatte auch selbes Problem gehabt.
Frechheit sowas!!!

Richtig.

Lasst euch immer den DIENSTAUSWEIS zeigen. Den müssen Beamte mit sich führen!

Dann DienstellenZEICHEN, Name und Dienstelle.

und achtet auf den Ton, wie mit euch geredet wird. Sowas kann immer ein Diszi nach sich führen


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06.06.2007, 09:38
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ZitatLasst euch immer den DIENSTAUSWEIS zeigen. Den müssen Beamte mit sich führen!
Dann DienstellenZEICHEN, Name und Dienstelle.

Steht das Alles auf dem Ausweis?
Wie sieht so ein Teil überhaupt aus und wo sind die Angaben darauf?


pn
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06.06.2007, 10:30
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Kordova
ZitatLasst euch immer den DIENSTAUSWEIS zeigen. Den müssen Beamte mit sich führen!
Dann DienstellenZEICHEN, Name und Dienstelle.

Steht das Alles auf dem Ausweis?
Wie sieht so ein Teil überhaupt aus und wo sind die Angaben darauf?

Auf dem Dienstausweis (zumindest auf meinem) stehen folgende Sachen:

  • Foto
  • Dienstausweisnr
  • Name, Geburtsdatum, Größe
  • Dienstrang
Das Dienststellenzeichen muss man extra erfragen. Der Beamte muss sich ausweisen und Auskunft geben


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Gast 
06.06.2007, 10:30
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