» NUR mit Standlicht fahren IST erlaubt! (Bitte vorher lesen!)

DTM Nachbau Lenkrad ohne ABE/Gutachten möglich?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenCivic EM1 zulassung in Deutschland
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09.11.2010, 18:50
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A.D.is mir oh klar aber naja wurst


aber fahren mit nebler an ist untersagt wenn nix Nebel und so weisst sagt schon der name NEBELscheinwerfer
na das ist auch so ne auslegeungssache


nebel-sw sagen ja nicht direkt das du die nur bei nebel anmachen darfst

du darfst die ja schon bei schlechter sicht anmachen

und dämmerung bzw dunkelheit zählen vor dem gesetztgeber auch schon als schlechte sicht


pn
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09.11.2010, 19:18
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äääää

äääääää

äääääääääääää

NEIN


Wennn de da an den falschen Grünen geräts zahlste. Es gibt ne bestimmte sichtweite ( natürlich nicht aufn meter genau abgemessen ) die unterschritten werden muss damit du die anmachen darfst.

Glaub mir, hatte die auch schon mal an als ich angehalten wurde. Bin früh auf arbeit bei wirklich sch*** sicht und als ich nachmittags/abends heim bin hat ich vergessen das die dinger noch mit an sind und da hatten se mich angehalten.


pn
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09.11.2010, 19:56
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ääääääää JEIN !

Nebler darfst du immer dann einsetzen, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.
Also bei Regen, Schnee und Nebel, aber nicht bei Dämmerung oder Dunkelheit. Es gibt keine Weitenregelung (außer bei der NSL) ab wann Nebler angeschaltet werden dürfen oder nicht.

Im §17 STVZO steht
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


pn
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09.11.2010, 19:59
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gibts bei nsw eigentlich auch geschwindigkeits begrenzungen??

bei der nsl darf man ja nur 50 km/h fahr oder??

gut das die auf der AB ständig zu sehn sind wenns mal bissl regnet... lol


pn
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09.11.2010, 22:32
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*RaZoR*ich hab garkein standlicht^^

hab nur die us beleuchtung und die is immer an
am fahrrad... :D



Verfasst am: 09.11.2010, 22:35
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Virus27ääääääää JEIN !

Nebler darfst du immer dann einsetzen, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.
Also bei Regen, Schnee und Nebel, aber nicht bei Dämmerung oder Dunkelheit. Es gibt keine Weitenregelung (außer bei der NSL) ab wann Nebler angeschaltet werden dürfen oder nicht.

Im §17 STVZO steht
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
:D les doch mal dein eigenes zitat. letzter satz ;)
pn email
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09.11.2010, 22:35
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Kettiich verurteile jeden der mir am helligten tag mit standlich und neblern entgegenkommt sofort zum absoluten trottel!!! was soll das bewirken?? da werden sich einige freun das es wenigstens legal zu sein scheint

Da stimme ich dir voll und ganz zu.

Bei uns gibt es ganz viele die in dieser Kombi rumfahren, näheres möchte ich euch ersparen. :roll:


pn
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09.11.2010, 22:50
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@Hfg Meinst du mich?

pn
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09.11.2010, 22:52
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kapier net warum ihr euch so da drüber aufregt is doch nix bei.

Da find ich die leut die sich so ein wunderschönes LED Tagfahrlich irgentwo hinpappen mit sehr viel liebe angebracht :wall: viel schlimmer


pn
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09.11.2010, 22:55
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Taghell mit Nebelscheinwerfer rumfahren? Sinn?!?!?

Das meinen wir! Und dann oben das Standlich an um Gangstar zu wirken.


pn
Gast 
01.12.2010, 16:21
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