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| Fortgeschrittener Name: Alexander Geschlecht: Fahrzeug: Honda CRX EE8 Turbo Anmeldedatum: 11.04.2006 Beiträge: 130 Wohnort: Gleiritsch | zitieren eintragen...??? wird man wahrscheinlich nicht bekommen! hab aber vor kurzen hier was gelesen...aber keine ahnung...normal nicht! zum tüv raus...und für so hab ich nen schnellkopler an der flasche und die leitung is ab/versteckt im ernstfall! und die flache darf man fachgerecht gesicher ja im auto transportieren! und der einbau ist kinderleicht! wenn du eine pluskabel für verstärker nach hinten ziehen kannst, oder ein air intake einbauen...kannste das auch! in 2-3 stunden is alles fertig. Gruss Alex |
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Veteran ![]() Name: Olli Geschlecht: Fahrzeug: CTR EP3 Bj. 2002 Anmeldedatum: 13.01.2006 Beiträge: 812 Wohnort: Tettnang | zitieren Hier mal mein Kenntnisstand, kann mich auch irren: Hmm eintragen muss man sowas gar nicht. Kann dir ja keiner verbieten was an deinem Ansaugtrakt zu verändern, bzw Leitungen zu legen. @alex: Das mit der Flasche ist nicht ganz richtig. Erstens mal ist Lachgas ein "Gefahrengut" und das darfst nicht einfach so rumtransportieren (möglicher Anklagepunkt). Desweiteren fällt Lachgas unter das Betäubungsmittelgesetz (weiterer möglicher Anklagepunkt). Grundsätzlich darf das System unter keinen Umständen mit angeschlossener Flasche im öffentlichen Strassenverkehr geführt werden. Sollten die Grünen einen also mal mit angeschlossener, gefüllter Flasche erwischen, kanns ganz dick Ärger geben. |
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Fortgeschrittener ![]() Name: Sebastian Geschlecht: Fahrzeug: Prelude BB9 Anmeldedatum: 28.04.2006 Beiträge: 122 Wohnort: nähe Berlin | zitieren @alex 86: Kannst mal ne kurze einbauanleitung geben was du alles gemacht hast und verändert hast??? Weil so leicht stell ich mir das nicht vor. Weil du musst doch irgendwie das ganze Kennfeld für die einspritzung verändern, so wie ich das hier gelesen habe, oder etwa nicht? Wo hast denn die Flasche verbaut? Hast da denn nur an der Flasche ein Druckregelventil und dann mit knopfdruck? Oder wie hast das alles gemacht? |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 31.10.2005 Beiträge: 7566 | zitieren Lt. TÜV darf man ein Nos-System einbauen, es darf allerdings nicht betriebsbereit sein! Dann sind es, wie sCorpse sagte, nur ein paar Leitungen ohne Effekt. (also keine Flasche im Auto!) Weiß ich zufällig, weil wir so ein Teil mal als wet-System auf ne Vespa geschraubt haben Einbau: 2 Löcher für die Düsenaufnahmen/Magnetventile hinter die Drosselklappe (2takt-> hinter Membrane), Gas und Benzin anklemmen, Schalter legen, fertig. Ist kinderleicht... die Abstimmung läuft dann über die Düsengröße, auf Knopfdruck öffnen beide Ventile und spritzen Gas und Benzin ein. Aufm Roller sollte man sich dann gut nach vorne lehnen ![]() |
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Fortgeschrittener ![]() Name: Sebastian Geschlecht: Fahrzeug: Prelude BB9 Anmeldedatum: 28.04.2006 Beiträge: 122 Wohnort: nähe Berlin | zitieren Nicht schlecht, ist ne überlegung wert. Was hast denn dafür bezahlt, gibt es ne internetseite wo es gut und günstig die sachen dafür gibt? Und die flasche hast du nun wo? Wo kann man sich die flaschen eigentlich wiederbefüllen lassen??? |
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| Senior Geschlecht: Fahrzeug: EG2 Anmeldedatum: 14.06.2005 Beiträge: 230 Wohnort: Eifel | zitieren sorry, hab da ein wenig gepennt!...ich stell mich in ne ecke und schäm mich!...peinlich peinlich! |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 31.10.2005 Beiträge: 7566 | zitieren ich hab das gar nicht mehr, die vespa gibt es seit jahren nicht mehr... gekauft hatte ich das in nem rollertuning-shop. |
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Veteran ![]() Name: Armin Geschlecht: Fahrzeug: CIVIC ED7; Ford Focus ST Anmeldedatum: 03.05.2005 Beiträge: 543 Wohnort: Bietigheim | zitieren [quote="sCorpse"] @alex: Das mit der Flasche ist nicht ganz richtig. Erstens mal ist Lachgas ein "Gefahrengut" und das darfst nicht einfach so rumtransportieren (möglicher Anklagepunkt). Desweiteren fällt Lachgas unter das Betäubungsmittelgesetz (weiterer möglicher Anklagepunkt). quote] Seit wann ist N2O ein Gefahrengut ?? es brennt ja nicht bzw. kann nicht explodieren( auser das die Flasche abhaut wenn das Ventil abschlägst) Soweit ich weiß ist es auch kein BTM da dem N2O im Straßenverkehr irgendwas zugesetzt wird das es kein BTM mehr ist, bzw. als solches verwendet werden kann. soweit ich mich halt mal informiert habe ![]() |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Fuchs Geschlecht: Fahrzeug: Aerodeck Anmeldedatum: 04.09.2004 Beiträge: 15070 Wohnort: Köln / Bonn / Euskirchen | zitieren da hat sich wohl jemand beschissen informiert :DSpaß beiseite es ist ein gefahrengut. Um genau zu sein, mitführen eines Brandbeschleunigers ![]() Gruß Fuchs |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Christian Geschlecht: Fahrzeug: Chevy Anmeldedatum: 14.09.2004 Beiträge: 5446 Wohnort: Braunschweig Heimat: Sauerland | zitieren Die Menge machts.... hab aber mal nen ausfürhlichen Artikel darüber hier geschrieben... ciao Chris:) Edit: |
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| Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "NOS" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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