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02.11.2006, 22:26
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eintragen...??? wird man wahrscheinlich nicht bekommen! hab aber vor kurzen hier was gelesen...aber keine ahnung...normal nicht! zum tüv raus...und für so hab ich nen schnellkopler an der flasche und die leitung is ab/versteckt im ernstfall! und die flache darf man fachgerecht gesicher ja im auto transportieren!

und der einbau ist kinderleicht! wenn du eine pluskabel für verstärker nach hinten ziehen kannst, oder ein air intake einbauen...kannste das auch! in 2-3 stunden is alles fertig.

Gruss Alex


pn
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03.11.2006, 00:19
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Hier mal mein Kenntnisstand, kann mich auch irren:

Hmm eintragen muss man sowas gar nicht. Kann dir ja keiner verbieten was an deinem Ansaugtrakt zu verändern, bzw Leitungen zu legen.

@alex: Das mit der Flasche ist nicht ganz richtig. Erstens mal ist Lachgas ein "Gefahrengut" und das darfst nicht einfach so rumtransportieren (möglicher Anklagepunkt). Desweiteren fällt Lachgas unter das Betäubungsmittelgesetz (weiterer möglicher Anklagepunkt).

Grundsätzlich darf das System unter keinen Umständen mit angeschlossener Flasche im öffentlichen Strassenverkehr geführt werden.

Sollten die Grünen einen also mal mit angeschlossener, gefüllter Flasche erwischen, kanns ganz dick Ärger geben.


pn
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03.11.2006, 08:16
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@alex 86: Kannst mal ne kurze einbauanleitung geben was du alles gemacht hast und verändert hast??? Weil so leicht stell ich mir das nicht vor. Weil du musst doch irgendwie das ganze Kennfeld für die einspritzung verändern, so wie ich das hier gelesen habe, oder etwa nicht? Wo hast denn die Flasche verbaut? Hast da denn nur an der Flasche ein Druckregelventil und dann mit knopfdruck? Oder wie hast das alles gemacht?

pn email
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03.11.2006, 08:41
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Lt. TÜV darf man ein Nos-System einbauen, es darf allerdings nicht betriebsbereit sein! Dann sind es, wie sCorpse sagte, nur ein paar Leitungen ohne Effekt.

(also keine Flasche im Auto!)

Weiß ich zufällig, weil wir so ein Teil mal als wet-System auf ne Vespa geschraubt haben :hrhr:

Einbau: 2 Löcher für die Düsenaufnahmen/Magnetventile hinter die Drosselklappe (2takt-> hinter Membrane), Gas und Benzin anklemmen, Schalter legen, fertig. Ist kinderleicht... die Abstimmung läuft dann über die Düsengröße, auf Knopfdruck öffnen beide Ventile und spritzen Gas und Benzin ein. Aufm Roller sollte man sich dann gut nach vorne lehnen :hrhr: :hrhr: :hrhr:


pn
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Name: Sebastian
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03.11.2006, 09:42
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Nicht schlecht, ist ne überlegung wert. Was hast denn dafür bezahlt, gibt es ne internetseite wo es gut und günstig die sachen dafür gibt? Und die flasche hast du nun wo? Wo kann man sich die flaschen eigentlich wiederbefüllen lassen???

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03.11.2006, 10:05
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:wall:
sorry, hab da ein wenig gepennt!...ich stell mich in ne ecke und schäm mich!...peinlich peinlich!


pn
Gesperrt 
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03.11.2006, 10:10
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ich hab das gar nicht mehr, die vespa gibt es seit jahren nicht mehr...
gekauft hatte ich das in nem rollertuning-shop.


pn
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03.11.2006, 10:20
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[quote="sCorpse"]
@alex: Das mit der Flasche ist nicht ganz richtig. Erstens mal ist Lachgas ein "Gefahrengut" und das darfst nicht einfach so rumtransportieren (möglicher Anklagepunkt). Desweiteren fällt Lachgas unter das Betäubungsmittelgesetz (weiterer möglicher Anklagepunkt).

quote]

Seit wann ist N2O ein Gefahrengut ?? es brennt ja nicht bzw. kann nicht explodieren( auser das die Flasche abhaut wenn das Ventil abschlägst)

Soweit ich weiß ist es auch kein BTM da dem N2O im Straßenverkehr irgendwas zugesetzt wird das es kein BTM mehr ist, bzw. als solches verwendet werden kann.

soweit ich mich halt mal informiert habe :suspekt:


pn
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03.11.2006, 10:37
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Zitat
soweit ich mich halt mal informiert habe

da hat sich wohl jemand beschissen informiert :D:D

Spaß beiseite es ist ein gefahrengut.
Um genau zu sein, mitführen eines Brandbeschleunigers :)

Gruß Fuchs


pn email
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03.11.2006, 10:43
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Fuchs
Spaß beiseite es ist ein gefahrengut.
Um genau zu sein, mitführen eines Brandbeschleunigers :)

Gruß Fuchs

Die Menge machts....

hab aber mal nen ausfürhlichen Artikel darüber hier geschrieben...

ciao Chris:)

Edit:

Chris 1985Also man muss hier ganz klar die Dinge auseinader halten:

  1. Der Transport von gefährlichen Gütern
  2. Der besitz von BTM's (Betäubunsmittel)


    Zu. 1: Kleine Mengen dürfen ohne Kennzeichnung transportiert werden, z.B. in Werkstattwagen, Feuerwehrfahrzeugen, Rettungswagen u.ä.
  3. Distickstoffmonoxid (Also LAchgas) fällt nicht zu den BTM's, trotzdem bekommen sie dich wegen Arzneimittelmissbrauch dran...

    Nun aber das große ABER:

    Du willst die Flasche ja nicht einfach so transportieren, sondern du willst dir ja einen Gasdruckbehälter in dein Auto pflanzen, und das geht nicht!!!!
    Laut "Gefahrgutverordnung-Straße" muss die Flasche außen am Fahrzeug angebracht sein... danach müßtest du dir dann die Leitungen auch noch einbauen und das ganze bei der (DVGW) Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches bestätigen lassen....
    Und dann kommt das finale ENDE.... der :tüv:

    Und der wird dir wahrscheinlich erzählen, dass Lachgas ein zusätzlicher Fremdkraftstoff ist, der zur Leistungssteigerung deines Wagens führt und deshalb nicht zulässig ist...
    "Drucklos" ist das fahren einer Nosanlage also erlaubt... heißt soviel, du läßt die Anlage verblomeben und kanns damit fahren, hast aber nüscht davon....

    ciao Chris:)


pn
Gast 
05.11.2006, 01:14
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