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KULT: Die Autohändler auf RTLNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenNeuer Toyota Celica!!!!
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General 

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30.08.2010, 10:38
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ja ich hab ja nicht genau erzählt wies abgelaufen ist. fakt ist nur, dass vor gericht ja dank der zeugen die situation ganz anders dargestellt wurde wie sie wirklich war, und ich deswegen bestraft wurde.
ich kann schon deutsch, bin nur zu faul dauernd die shift-taste zu drücken :P...

wollte damit nur sagen, dass ich deswegen keine MPU machen musste und es deswegen bei ihm nicht alleine an der körperverletzung liegen kann.


pn
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30.08.2010, 10:40
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Die MPU wird nur angeordnet in solchen Fällen wenn ALLES andere nicht gebracht hat. Also ein Unschuldslamm oder Willkür der Justiz triffts hier nicht =)

pn email
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Name: Darek
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30.08.2010, 10:50
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Der_Ronny1.) ist das bereits bei dieser schildung keine notwehr mehr die du hier als strafmildern bzw straffrei anführen könntest
2.) solltest du auch deutsch lernen :)

du musst immer dein pfeffer dazugeben, obwohl du davon kein plan hast ? oder!?^^


pn
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30.08.2010, 10:52
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ich weiß zumindest wann und wann es sich nicht um notwehr handelt :)

pn
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Name: andrej
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30.08.2010, 18:56
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hat eh kein sinn hier was zu bereden das kommt sowieso nur aufs selbe raus...

tschussssss thema ZU


pn
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30.08.2010, 20:41
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Der_Ronnyich weiß zumindest wann und wann es sich nicht um notwehr handelt :)

Da das Thema für den Threadersteller beendet ist, können wir vielleicht beim Thema Notwehr weitermachen.
Warum ist es deiner Meinung nach nicht Notwehr gewesen?
Wenn eine Person von einer anderen angegriffen wird und das von einer dritten Person gesehen wird, so darf diese Person unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit eingreifen. Das schließt Gewalt zum Zweck den Angreifer zu stoppen mit ein.


pn
Gesperrt 
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30.08.2010, 21:01
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Kordova
Der_Ronnyich weiß zumindest wann und wann es sich nicht um notwehr handelt :)

Da das Thema für den Threadersteller beendet ist, können wir vielleicht beim Thema Notwehr weitermachen.
Warum ist es deiner Meinung nach nicht Notwehr gewesen?
Wenn eine Person von einer anderen angegriffen wird und das von einer dritten Person gesehen wird, so darf diese Person unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit eingreifen. Das schließt Gewalt zum Zweck den Angreifer zu stoppen mit ein.

mein posting bezüglich notwehr, was du hier meinst bezog sich auf folgendes posting

http://www.maxrev.de/mpu-t161936,start,20.htm#2557944


pn
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Name: Max
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30.08.2010, 21:19
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ja und? wenn dir jemand an die gurgel geht, versuchst du dich doch auch zu wehren oder nicht? über sowas braucht man im nachhinein sowieso nix zu erzählen, weil dann wieder sowas kommt wie "wer weiß wies wirklich war"... und wenn man nicht dabei war, kann man das rein aus erzählungen sowieso nicht richtig beurteilen...

pn
Gesperrt 
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30.08.2010, 21:31
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Airmaxja und? wenn dir jemand an die gurgel geht, versuchst du dich doch auch zu wehren oder nicht? über sowas braucht man im nachhinein sowieso nix zu erzählen, weil dann wieder sowas kommt wie "wer weiß wies wirklich war"... und wenn man nicht dabei war, kann man das rein aus erzählungen sowieso nicht richtig beurteilen...

und ein gericht muss (leider) urteilen ;)

ich mein wir könnten uns hier juristisch solange diskutieren damit wir alle keine luft mehr haben


pn
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Name: Stefan
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30.08.2010, 21:41
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Nagut, lassen wir das.
Ich finde es nur merkwürdig, dass man anscheinend so oder so der angeschissene ist. Entweder man ist wegen unterlassener Hilfeleistung dran und es liegen auf einem weiteren Bahnsteig Blumen, oder man ist wegen Körperverletzung dran.
Da wird natürlich klar, dass niemand mehr etwas gesehen haben will.


pn
Gast 
31.08.2010, 18:01
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