» Mindernde Umstände

EU Gebrauchtwagenimport nach DeutschlandNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenOZ Superturismo
2>
AutorNachricht
Veteran 

Name: Felix
Geschlecht:
Fahrzeug: Suche Eg4/5/6, CRX Del Sol EH6!!!!!!
Anmeldedatum: 06.08.2007
Beiträge: 664
Wohnort: Hamburg
27.01.2009, 20:21
zitieren

Hallo, ich habe mal eine Frage.
Als ich letzens von Bayern nach Hamburg gefahren bin, bin ich auf der A7 geblitzt worden bei Göttingen. Nun mal eine Frage, es war wirklcih sehr verschneit (Autobahn allerdings nicht, nur teilweise Schilder).
Es schwankte immer zwischen 100 und 120Km/h Schildern. Ich habe nun wirklich ein Schild nicht erkennen können und bin in einem 100Km/h abschnitt mit 23km/h abzüglich der Tolleranz geblitzt worden. Aufgrund meiner Probezeit wirds etwas teurer (ASF ...)

Da ich nicht Ortskundig bin und es Schild wirklich nicht zuerkennen war wollte ich mal fragen, ob ich in soeinem Fall auf mindernde Umstände pledieren kann und nur die Strafe z.B. bezahlen muss, von dem Punkt aber abgesehen wird?

Bitte nur Antworten von Leuten mit Erfahrungen oder wissen von Freunden, Familie etc. - Keine Spekulationen. Ich wäre euch sehr verbunden, da ich nicht weiß wie ich fortfahren soll.

Mit freundlichen Grüßen


pn
Premium-Member 

Name: Markus
Geschlecht:
Fahrzeug: Eg ;)
Anmeldedatum: 26.08.2007
Beiträge: 7089
Wohnort: Kassel
27.01.2009, 20:24
zitieren

Das Problem ist das du es im nachhinein nicht nachweisen kannst ob das Schild zuu sehen war ode rnicht wenn du da snicht kannst musst du leider zahlen!!

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
27.01.2009, 20:28
zitieren

würde ich nicht so einfach sagen markus.

ist denn schnee etc auf den bildern zu erkennen? dann KÖNNTE es funktionieren. aber frage dazu am besten einen rechtsanwalt.

allerdings bei schneeglätte so schnell zu fahren ist das andere übel :)

wiegesagt. rechtsbeistand!


pn
Premium-Member 

Name: Markus
Geschlecht:
Fahrzeug: Eg ;)
Anmeldedatum: 26.08.2007
Beiträge: 7089
Wohnort: Kassel
27.01.2009, 20:31
zitieren

Ja sage ich ja, er muss irgendwie beweisen das da Schnee lag und das schild nicht richtig zu sehen war sonst denke ich hast du keine chance zu sagen das du es nicht gesehen bzw. es verdeckt war!

pn
Veteran 

Name: Felix
Geschlecht:
Fahrzeug: Suche Eg4/5/6, CRX Del Sol EH6!!!!!!
Anmeldedatum: 06.08.2007
Beiträge: 664
Wohnort: Hamburg
27.01.2009, 22:14
zitieren

@ Ronny, du hast recht, aber die AB war top :-) nur auf den Seitenstreifen und Mittelstreifen sowie Schildern war viel Schnee.
Ich hatte einen Beifahrer, der saß neben mir - könnte er als Zeuge gelten? (Wir sind nicht verwand).
Das Foto ist sowas von beschissen geworden, ich kann ja kaum erkennen, dass ich das bin :P
Aber ich könnte den Wetterbericht evtl. oder ähnliches zur Hilfe ziehen, weiß nicht ob das anerkennt ist, aber ich habe da nen Rechtsanwalt, der mir da hoffentlich weiter helfen kann.

Aber erstmal vielen Dank für die wirklich Mühevollen antworten!


pn
Veteran 
Name: Andreas
Fahrzeug: Jazz 03 1.4LS GD1
Anmeldedatum: 02.08.2007
Beiträge: 522
Wohnort: Oberwesel, RLP
27.01.2009, 23:01
zitieren

Der Schuß könnte aber auch nach hinten los gehen.

103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG;

Gibt dann 3 Punkte und 50€.

Also besser den Rechtsanwalt deines Vertrauens befragen.


pn
Veteran 

Name: Felix
Geschlecht:
Fahrzeug: Suche Eg4/5/6, CRX Del Sol EH6!!!!!!
Anmeldedatum: 06.08.2007
Beiträge: 664
Wohnort: Hamburg
28.01.2009, 00:01
zitieren

Zitat103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG;

Das muss mir dann ja erstmal wiederrum die Gegenpartei beweisen ;-)


Aber du hast Recht, ich halte euch auf dem Laufenden!


pn
Master 

Name: Dennis
Fahrzeug: Megane RS Cup
Anmeldedatum: 01.09.2005
Beiträge: 5466
Wohnort: Nähe Bi, NRW


Meine eBay-Auktionen:
28.01.2009, 08:04
zitieren

N Guter Rachtsanwalt regelt das wohl.
Wenn die Schilder wirklich so abwechselnd waren. Und du vorher nicht auffällig gewesen bist.

Dann zahlste nen paar Euro mehr und nix Punkt, nix Probezeitverläängerung..

Wenn du in ner Spielstraße nen Kind angefahren hättest, wäre das wohl was anderes.

So eine Sache sollte kein großes ding sein. Zumal die Geschwindigkeitsüberschreitung auch nicht großartig ist.


Gruß,
- Dennis


pn
Elite 

Name: Darek
Fahrzeug: Honda Crx Del Sol
Anmeldedatum: 06.04.2007
Beiträge: 1722
Wohnort: Castrop- Rauxel
28.01.2009, 14:33
zitieren

also soweit ich weiß kannst du dir doch vom wetterdienst die information holen, wie die wetterlage an diesen tag war ?!

pn
Veteran 

Name: Timo
Geschlecht:
Fahrzeug: Honda Civic EJ9 Milano-Red
Anmeldedatum: 13.01.2008
Beiträge: 973
Wohnort: 72458 Albstadt
12.02.2009, 08:54
zitieren

wenn du so argumentierst, dass du dich dort nich ausgekannt hast und das wetter schlecht war, dann wird man dir genau daraus das gegenargument machen.

wenn man sich nicht auskennt, muss man dementsprechend vorsichtig und aufmerksam fahren... selbes gilt logischerweise fürs wetter...


pn
Gast 
12.02.2009, 10:50
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Mindernde Umstände" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neue Antwort erstellen
2>
© 2004 - 2025 www.maxrev.de | Communities | Impressum |