» manipulierter Mängelschein

Wer weiss wie man einen Accord CB8 umschlüsselt bzw.umrüstetNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenÄrger mit Fahrwerk und eintragung...
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Beobachter 
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04.04.2008, 19:25
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Hallo liebe Gemeinde,

habe vor 14 tagen einen Mängelschein fürs Moped (125er) bekommen:
Reifen hinten Profiltiefe < 1,6 mm
Blinker vorne ohne E Zeichen
Kennzeichenneigung über 30 grad
mal kruz nach stvzo-bereifung gegoogelt...Treffer.!..bei Leichtkrafträdern ist
ein minimale Profiltiefe von 1mm zulässig (§36 Abs.2), also mit Zuversicht auf Ungültigkeit abgewartet.
Heute Post vom Ordnungsamt bekommen, 10 Tagesfrist zur Mängelbeseitigung.Der Post liegt eine Kopie der Mängelkarte bei, auf dieser wurde aus 1,6mm kurzer Hand 1,0 mm gemacht (drübergeschrieben)!
Wie soll ich mich verhalten (Widerspruch, Dienaufsichtsbeschwerde)?

danke!!!


pn
Grand Master 
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04.04.2008, 19:34
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welche tiefer wurde denn bei der kontrolle festgestellt?

pn email
Beobachter 
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04.04.2008, 19:53
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Splatty ftwwelche tiefer wurde denn bei der kontrolle festgestellt?

mir wurde nur gesagt, dasz die min. Profiltiefe von 1,6mm unterschritten sei und genau so auf meinem Exemplar des Mängelscheines dokumentiert: "Reifen unter 1,6mm im gesamten Umlauf", achja...Fotos hat er noch gemacht!


pn
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04.04.2008, 19:58
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Hast doch aber noch die anderen Mängel, oder? - Und naja, ob ein Mangel mehr oder weniger.. vorzeigen und abnehmen musste es dir doch trotzdem..

Und wenn die Reifen genug Profil haben, wir der Prüfer das auch so absegnen..?


pn
Moderator 

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04.04.2008, 20:00
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bei kleinkraft rädern 1 mm pflicht und bei leichtkrafträder 1,6 mm , und blinker müssen nen e zeichen haben !! also pech gehabt kommst nich mit durch !!

pn email
Beobachter 
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04.04.2008, 20:12
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Firebladebei kleinkraft rädern 1 mm pflicht und bei leichtkrafträder 1,6 mm , und blinker müssen nen e zeichen haben !! also pech gehabt kommst nich mit durch !!
leichtkrafträder 1,0mm §36abs.2StvzO...geht hauptsächlich um später zu erwartendes Bussgeld und 3 Punkte bei nicht vorschriftsmässiger Bereifung!


pn
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06.04.2008, 08:13
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Ich würde mal behaubten das der Mängelzetel dem Grunde nach eine Urkunde ist , und das manipulieren, sprich fälschen einer Urkunde ist Strafbar: §267 StGB.
Ich würde mal den Dienststellenleiter diesbezüglich ansprechen.
ist zwar etwas dünn, den die Rennleitung könnte argumentieren das es schon immer um 1mm ging aber bellen kann man(n) ja mal;-))
Hast du Zeugen wegen den 1,6mm?? ,wie tief ist das Profil der lauffläche??? Bei grösser 1mm mal in den § 164 schauen;-)
Gruß Michael


pn
Moderator 

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07.04.2008, 20:22
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geh mal zur deiner fahrschule die werden die es auch erzählen das du mindestens 1,6 haben musst ...schick mir mal bitte den link wo du es gelesen hast !!


Woran sehen Sie, dass die Mindestprofiltiefe beinahe erreicht ist? In den Profilrillen befinden sich Stege, die immer sichtbarer werden, je mehr das Profil abgefahren ist


und die sind bei 125cc bei 1,6


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Beobachter 
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08.04.2008, 05:45
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Firebladegeh mal zur deiner fahrschule die werden die es auch erzählen das du mindestens 1,6 haben musst ...schick mir mal bitte den link wo du es gelesen hast !!

zum 3mal: §36 Abs.2 StvZo "... jedoch ist bei Fahrrädern, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mind. 1mm zulässig"


pn
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08.04.2008, 17:10
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Wenn die Mängelkarte wirklich modifiziert wurde und Du das beweisen kannst, dann kannst Du Anzeige wegen Urkundenfälschung erstatten. Und da Anzeige gegen Anzeige meist zur Aufhebung des Verfahrens führt, würde ich es Dir sowieso empfehlen.

pn email
Gast 
08.04.2008, 19:50
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