» Löschwasser-Schäden bei der Hausrat

Fliesen perfekt in der Höhe angleichenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenGibt es noch andere Rc flieger unter Uns?*Brushless Copter V393 Bericht Fpv Video/Aufnahmen online*
AutorNachricht
Administrator 

Name: Marc
Geschlecht:
Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 52423
Wohnort: Lohmar


Meine eBay-Auktionen:
04.06.2016, 10:50
zitieren

Mich hat das interessiert ob die Hausrat eigentlich auch alle Schäden durch Löschwasser nach einem Brand bezahlt. Also habe ich mal in meine Versicherungsbedingungen geschaut. Tatsächlich steht es nicht unter Feuer- sondern Nässeschäden:
ZitatDer Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung ... oder Wasserlösch- und Berieselungsanlagen ... ausgetreten sein.

Wobei streng genommen ist es nicht versichert, denn da steht ja "bestimmungswidrig ausgetreten", was ja bei einem Feuerwehrschlauch eher unlogisch ist. Also aufpassen, wenn Euer Haus brennt. Macht ein Loch in den Feuerwehrschlauch und sagt dem Feuerwehrmann, dass er den Brand nur mit dem dort austretenden Wasser "versehentlich" löschen darf lol



Verfasst am: 09.06.2016, 18:50
zitieren

Ich habe mal die Grund-Versicherung gefragt (wo ich versichert bin) und tatsächlich ist es nicht der Punkt mit den Nässeschäden. Der deckt nur ab, wenn eine Sprinkleranlage versehentlich anspringt, obwohl kein Feuer brennt.

Die Versicherung erklärt dagegen, dass grundsätzlich alles versichert ist, was den Schaden abwendet oder minimiert. D.h. durch das Löschen eines Feuers mit Wasser wird weiterer Schaden am Haus verhindert und das ist günstiger als der Schaden, der dadurch dem Interieur zugefügt wird:
ZitatDies ergibt sich aus Abschnitt "B" § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung
(VGB 2013). Hiernach sind auch Schadenabwendungs- und Minderungskosten
vom Versicherungsschutz umfasst.

Unabhängig von dieser Regelung in den Versicherungsbedingungen ergibt sich übrigens auch aus den §§ 82, 83 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), dass derartige Kosten von uns als Versicherer zu tragen sind.

Selbiges gilt für die Hausratversicherung. Hier ergibt sich der Anspruch auf Ersatz für Kosten durch Löschwasser ebenfalls aus den oben genannten Bestimmungen des VVG, sowie aus Abschnitt "B" § 13 der Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2012).

Es ist also Teil der Versicherungsbedingungen, aber auch schlicht Gesetz. Und zwar § 82 und § 83 des VVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__82.html
Zitat(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.

Brennt es also, muss man alles daran setzen, dass der Brand gelöscht wird. Also z.B. die Feuerwehr rufen. Und weiter:
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__83.html
Zitat(1) Der Versicherer hat Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach § 82 Abs. 1 und 2, auch wenn sie erfolglos bleiben, insoweit zu erstatten, als der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzuschießen.

Hat also die Feuerwehr beim Löschen z.B. die Decke zum Einsturz gebracht und das Haus muss abgerissen werden, muss auch dann die Versicherung bezahlen. Auch wenn sich nachher rausstellt, dass der Brand selbst nicht so viel Schaden verursacht hätte.

Also durchatmen. Wir müssen doch kein Loch in den Feuerwehrschlauch machen :hrhr:

 5x  bearbeitet
pn email
Gast 
09.06.2016, 18:50
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Löschwasser-Schäden bei der Hausrat" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neue Antwort erstellen
© 2004 - 2025 www.maxrev.de | Communities | Impressum |