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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Mich hat das interessiert ob die Hausrat eigentlich auch alle Schäden durch Löschwasser nach einem Brand bezahlt. Also habe ich mal in meine Versicherungsbedingungen geschaut. Tatsächlich steht es nicht unter Feuer- sondern Nässeschäden: Wobei streng genommen ist es nicht versichert, denn da steht ja "bestimmungswidrig ausgetreten", was ja bei einem Feuerwehrschlauch eher unlogisch ist. Also aufpassen, wenn Euer Haus brennt. Macht ein Loch in den Feuerwehrschlauch und sagt dem Feuerwehrmann, dass er den Brand nur mit dem dort austretenden Wasser "versehentlich" löschen darf ![]() Verfasst am: 09.06.2016, 18:50 zitieren Ich habe mal die Grund-Versicherung gefragt (wo ich versichert bin) und tatsächlich ist es nicht der Punkt mit den Nässeschäden. Der deckt nur ab, wenn eine Sprinkleranlage versehentlich anspringt, obwohl kein Feuer brennt. Die Versicherung erklärt dagegen, dass grundsätzlich alles versichert ist, was den Schaden abwendet oder minimiert. D.h. durch das Löschen eines Feuers mit Wasser wird weiterer Schaden am Haus verhindert und das ist günstiger als der Schaden, der dadurch dem Interieur zugefügt wird: Es ist also Teil der Versicherungsbedingungen, aber auch schlicht Gesetz. Und zwar § 82 und § 83 des VVG: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__82.html Brennt es also, muss man alles daran setzen, dass der Brand gelöscht wird. Also z.B. die Feuerwehr rufen. Und weiter: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__83.html Hat also die Feuerwehr beim Löschen z.B. die Decke zum Einsturz gebracht und das Haus muss abgerissen werden, muss auch dann die Versicherung bezahlen. Auch wenn sich nachher rausstellt, dass der Brand selbst nicht so viel Schaden verursacht hätte. Also durchatmen. Wir müssen doch kein Loch in den Feuerwehrschlauch machen ![]() 5x bearbeitet |
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