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Tuningworld BodenseeNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenFrage zum Abwracken.. :/
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Grand Master 

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03.05.2009, 08:47
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Lude_WENso alt is der gar nicht. EZ 11/07

Ich meinte noch das Alte Modell. Ich fahr schon einen von den ganz neuen.
Nen Kollege von mir hat so einen kaltverformt, mit gerade mal 100tkm drauf. Da war der Chef begeistert :hrhr:

Ich denke mal dass du mit den 35,- Euro Strafe davon kommst.
Die berechnen sie wegen der Unfall aufnahme.

Warst du zu dem Zeitpunkt leer, oder beladen?


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03.05.2009, 10:00
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Honda crx1
ZitatKlarer Fall von nicht genug Abstand

brems ma mitn lkw!

Du wirst es kaum glauben, aber genau deswegen hat der liebe Gott die Abstandsregeln beim LKW auf Grund seines Bremsweges großzügiger gemacht :P

§4 StVO:
Zitat(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht, 1. wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,

2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder

3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Man ist demnach eigentlich immer Schuld. Manchmal kann man eine Teilschuld umlegen, wenn der Vordermann z.B. wg. einem Eichhörnchen gebremst hat, was er ja nicht darf, aber im Endeffekt bringt das auch nicht viel.

Gruß


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03.05.2009, 15:33
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war in ner geschlossenen Ortschaft. ;)

war leer, wer weiß, wie es sonst ausgegangen wäre.


pn
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03.05.2009, 15:53
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Lude_WENwar in ner geschlossenen Ortschaft. ;)

war leer, wer weiß, wie es sonst ausgegangen wäre.

Wärst du beladen gewesen, hätte es vielleicht noch ausgereicht.

Ich hatte auch schon mal so nen Fall, in München, an ner roten Ampel.
Bin zwar noch zum stehen gekommen, aber beim Blick in Rückspiegel sah ich dann, dass der Auflieger 45Grad zur Zugmaschiene Stand :hrhr:

Manche Gelblichtfasen sind einfach zu kurz für leere Sattelzüge :roll:


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03.05.2009, 19:11
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das darf aber eigentlich auch nicht sein, normalerweise müßen die Bremsen so eingestellt sein, dass der Zug immer gestreckt bleibt. Da würde ich mal die Bremsanlage des Aufliegers checken lassen, eventuell hat dein ALB nen Klatsch weg. Frag einfach mal in der Werkstatt bei euch nach.

pn
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03.05.2009, 19:24
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nene, da war schon alles in Ordnung. Aber wenn du durch die Münchner Innenstadt mußt und der Auflieger leer ist, dann sollte man die Liftachse runter lassen. ;-)

Das bewart einen vorm Platzmangel beim Abbiegen.

Und dadurch blockiert auch der Auflieger schneller als die Maschine.
Trotz ABS


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03.05.2009, 19:27
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aso, ich habe keine Liftachse, daher habe ich da keine Erfahrung mit. Kann nicht mal per schalter die Liftachse runterlassen, wenn ich mal nen Auflieger mit LA dran hätte.

pn
Gast 
03.05.2009, 19:27
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