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21.02.2016, 07:33
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hallo zusammen,

ich habe mir beim honda-händler den neuen civic bestellt.
gestern wurde er ans autohaus geliefert und ich konnte ihn mir vorab schon mal anschauen.

dabei ist mir aufgefallen, dass er am vorderen kotflügel eine kleine beschädigung (kratzer) hat.
die stelle ist ungfähr 1cm2 groß.

ich hab es dem händler gezeigt und er will sich darum kümmern.

hat jemand da schon mal ähnliches erlebt bzw. erfahrung damit?


pn
Trainee 
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21.02.2016, 09:17
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Ich persönlich würde den Händler bitten den Schaden sachgemäß zu beheben (nicht nur lackieren, sondern z.B. den Kotflügel tauschen) oder eben auf Lieferung eines Civics bestehen, der deiner Bestellung entspricht (NEU, ohne Mängel).

Sofern du mit einer Reparatur leben könntest wäre eben die Frage wie groß die Wertminderung ist, bzw. was der Händler anbietet. Ich persönlich hätte darauf allerdings keine Lust. Wenn ich mir schon ein neues Auto bestelle möchte ich auch ein neues Auto geliefert haben.

Solange du den Wagen nicht abgenommen, bzw. entgegengenommen hast ist ja noch der Händler in der Pflicht und ich denke bei einem Mangel kann man durchaus auf die Lieferung der bestellten Ware bestehen.

Ein Anwalt wird dir da am ehesten helfen können.

Bitte beachte: Der Beitrag ist nur meine Meinung und ich hab keine Ahnung. Zwecks Rechtsberatung bitte an einen Anwalt wenden, danke!


pn
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Name: Steve
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21.02.2016, 09:26
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Hast du die Kiste in bar bezahlt oder wird er geleast/Finanziert?

pn
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21.02.2016, 09:29
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Was bitte soll daran ne wertminderung sein??? Wenn der kotfluegel lackiert wird ist doch alles wieder in ordnung. Und nen neuen kotfluegel zu verlangen wegen ner lackabschuerfung???

Ich bin lackierer und wir machen regelmäßig fuer unser angrenzendes autohaus transportschaeden an neuwagen. Die werden reparierr und gut ist.
Wenn du wuesstest wie oft so etwas heimlich gemacht wird. Oder selbst neuteile die du ausm werk bekommst waren schon einmal lackiert


pn
Premium-Member 
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21.02.2016, 09:31
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bezahlt habe ich noch gar nichts.

warum?


 1x  bearbeitet

Verfasst am: 25.02.2016, 08:33
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Verfasst am: 25.02.2016, 08:34
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pn
Gesperrt 
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Beiträge: 13596
25.02.2016, 08:38
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Das LG Duisburg hat dagegen die Neuwageneigenschaft bei einem Fahrzeug bejaht, dessen Motorhaube beim Transport beschädigt wurde. In diesem Fall hatte der Händler die Haube durch eine im selben Farbton lackierte eines anderen Neufahrzeugs ersetzt (Urteil vom 14.2.2003, Az: 7 S 207/02; Abruf-Nr. 050037).

Quelle: http://www.iww.de/asr/archiv/welche-rechte-hat-der-kaeufer-schaeden-am-neuwagen-vor-auslieferung-f20311


wenn es ersetzt wird bleibt somit die neuwageneigenschaft.. wenn es lackiert wird, dann nicht


pn
Junior 

Fahrzeug: Peugeot RCZ THP200, Type R GT bestellt 16.12.15 - Lieferung 11.05.16 -
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Beiträge: 95
28.02.2016, 13:09
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Fahrzeuge aus "Übersee" kommen in irgendeinem deutschen Hafen vom Schiff und werden von Aufbereitungsbetrieben mit Zusatzausstattungen versehen und es werden auch Kleinschäden vom Transport beseitigt. Das Fahrzeug geht dann auf dem Transporter zum Händler und nicht mal der weiß daß schon was instandgesetzt wurde. Das Fahrzeug ist desegen trotzdem ein vollwertiges Neufahrzeug.
Ein solcher Betrieb wäre zB. die BLG in Bremerhaven.

Der CTR wird wohl eher nicht über die BLG laufen, aber das ist auch nur als Beispiel gedacht.

Da der "Schaden" aber nun schon mal durch den Kunden entdeckt wurde, würde ich trotz fachgerechter Reparatur auf einem Wertausgleich bestehen.
Der Händler könnte das auch in Form eines kleinen Extra auf seine Kosten bei der Fahrzeugübergabe dazugeben.

ciao Maris


pn
Trainee 
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Beiträge: 46
11.03.2016, 10:49
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Gibt's denn irgendwas Neues?

Die Händler sind doch an sich eh versichert, zumindest was die Transporte angeht.


pn
Gast 
12.03.2016, 08:17
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