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03.02.2013, 20:33
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Leute brauch mal eure Hilfe ^^

also mein momentaner Arbeitgeber hat mir in einen persönlichen Gespräch mitgeteilt, das er nicht weiter mit mir arbeiten will :D und das ich mich nach einer anderen Stelle umsehen soll. Da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, kann er mich ja nicht kündigen und ist daher darauf angewiesen, das ich mitspiele und mir ne andere Stelle suche. Soweit so gut, da ich ja sowieso nicht mehr da arbeiten wollte :D

Da ich mich mit Arbeitsrecht nun garnicht auskenne und ich angst habe das die mich noch übern Tisch ziehen, wäre ich dankbar wenn mir der ein oder andere einen Tipp geben könnte.

So jetzt mal zu mein konkreten Fragen :)

Ich habe ein Arbeitszeitkonto, nach dem ich Pro Jahr 1773 Stunden zu leisten habe. Das Konto läuft von 01.03.12-01.03.13
Ich habe bisher 1717 stunden gearbeitet, was ja bedeutet, das ich bis 01.03.13 nur noch 56 Stunden zu leisten hätte.
Wie sieht das aus, wenn ich jetzt bis 01.03.13 normal weiterarbeite. Habe ich dann Anspruch darauf mir die Stunden komplett aus bezahlen zu lassen? Bzw. kann der Arbeitgeber überhaupt noch von mir verlangen das ich "Überstunden" mache? Wären ja ca. 104 "über"Stunden!

Desweiteren habe ich noch 6 Tage Resturlaub + 6 Tage die mir ja zustehen würden, wenn ich die 56 Stunden geleistet habe.

Wie wird der Urlaub im falle einer Auszahlung berechnet und ist der Arbeitgeber verpflichtet mir den Urlaub zu bezahlen, den ich ja nicht mehr abfeiern kann?

Danke schonmal für die Hilfe ^^


pn
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03.02.2013, 21:17
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Bzgl. der Überstunden evtl. der Hinweis deinen Arbeitsvertrag und ggf. auch Tarifvertrag falls vorhanden durchzulesen ob dort eine Frist zum abfeiern besteht sollten einige deiner Überstunden schon länger zurückliegen. Den im Schlimmsten Fall hast du weniger Überstunden wie du vermutest.

Urlaub der vor Beendigung eines Arbeitsverhätnisses nicht mehr genommen werden kann ist auszubezahlen. Bzgl des Resturlaubes aber auch der Hinweis, dass dieser eigentlich nur mit ins nächste Jahr genommen werden kann, wenn er aus betrieblichen Gründen nicht im alten Jahr genommen werden kann und auch in diesem Fall verfällt er in der Regel zum 31.03 wenn er nicht vorher genommen wird.
Dieser Hinweis nur da, sollte von euch noch keiner eine Kündigung ausgesprochen haben, du wohl aufgrund vertraglicher und/oder gesetzlicher Regelungen bis zum 15 oder 30.04 Arbeiten musst sollte einer von euch nächste woche kündigen.


pn
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03.02.2013, 21:51
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also Überrstunden im dem sinne gibts es ja Laut dem Arbeitszeitkonto erst, wenn die 1773 abgearbeitet wären ;) bin also quasi noch in der schuld. Ich würde aber wenn ich, wie es auf dem Arbeitsplan vorgesehen ist, bis ende Feb noch 160 stunden kloppen müssen. Wäre also mit 104 drüber.
BTW meine Arbeitskollegen haben teilweise noch über 250 stunden was bedeutet das sie mit minus stunden ins Jahr gehen -.- und mich wollen sie nicht mehr... irgendwie komisch XD

Zum Urlaub. Ich habe 36 Tage für das Jahr wobei immer 30 im Laufenden (nach ende der saison) und 6 im darauffolgenden Jahr (vor der saison) genommen werden. Mein Arbeitgeber hat mich aber netterweise bei der Resturlaubsplanung einfach übergangen, wodurch ich noch meine 6 tage habe und durch Jan und Feb stehen mir je 3 Tage neuen Urlaub zu.

Wie werden den urlabstage gerechnet? Ich habe lau vertrag eine 40 stunden Woche, also 5*8. Werden dann pro Urlaubstag 8 Arbeitsstunden gerechnet?


pn
Gast 
03.02.2013, 21:51
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