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Mohr Eintragen lassen??Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenEintragung nach §21
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06.03.2009, 09:09
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Coupé87
Pott und Intake geht bei jedem normalen TÜV.
Muss wie gesagt ne Geräuschmessung durchgeführt werden.
ist die i.O. trägt der dir das auch ein.

Also das stimmt nicht ganz.
Ich war bisher bei mehreren TÜV- und GTÜ-Stellen und dort meinte der Prüfer zu dem Thema, dass das grundsätzlich nicht mehr in kombination eingetragen wird.
Falls man dort jetzt trotzdem solange rumquängelt und die nen versuch zulassen und ne geräuschmessung machen, dann wage ich zu bezweifeln, dass die sache nicht zu laut ist...


pn
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06.03.2009, 09:35
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Mhmm.

Also so wurde es mir von meinem erzählt.
Habs interessehalber ma nachgefragt gehabt.

Ich selbst fahre original Luffi.

MfG


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06.03.2009, 11:11
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mir wurde das schon von mehreren tüv-leuten, von polizisten in kontrollen^^ und genug bekannten gesagt.

seit ein paar jahren machen die das angeblich grundsätzlich nichmehr, weils einfach zu laut ist.

fahrzeuge bei denen das vor langer zeit eingetragen wurde (also vor der "änderung"), dürfen es drin lassen...


pn
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06.03.2009, 11:57
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VincentVegamir wurde das schon von mehreren tüv-leuten, von polizisten in kontrollen^^ und genug bekannten gesagt.

seit ein paar jahren machen die das angeblich grundsätzlich nichmehr, weils einfach zu laut ist.

fahrzeuge bei denen das vor langer zeit eingetragen wurde (also vor der "änderung"), dürfen es drin lassen...

Wäre ich mir nicht ganz so sicher.

Mir haben se damals meinen Eingetragenen Heckspoiler mit Alu Standfüßen, Fangseilen und Abrissschrauben bemängelt und ich kam nich durch die HU.

Erst als der ab bzw. ausgetragen war.

Drecks Spa*** elendige.


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06.03.2009, 22:45
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ja, dass man bereits erfolgte eintragungen rückgängig machen kann, wenns dem jeweiligen prüfer nich passt ist schon klar. das ist in diesem fall natürlich genau so. also wenn du mit dem zeug zur HU gehst und der prüfer meint, dass AI/CAI und ESD zusammen zu laut sind, kann er das natürlich austragen.

aber das hab ich nicht gemeint.

ich hab nur gemeint, dass die vor jahren erfolgte eintragung von CAI/AI + ESD nicht pauschal rückgängig gemacht wird, bzw nicht mehr gilt.sprich: solange keiner meckert bleibt die eintragung in den papieren.


pn
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07.03.2009, 01:07
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VincentVegaja, dass man bereits erfolgte eintragungen rückgängig machen kann, wenns dem jeweiligen prüfer nich passt ist schon klar. das ist in diesem fall natürlich genau so. also wenn du mit dem zeug zur HU gehst und der prüfer meint, dass AI/CAI und ESD zusammen zu laut sind, kann er das natürlich austragen.

aber das hab ich nicht gemeint.

ich hab nur gemeint, dass die vor jahren erfolgte eintragung von CAI/AI + ESD nicht pauschal rückgängig gemacht wird, bzw nicht mehr gilt.sprich: solange keiner meckert bleibt die eintragung in den papieren.

Das habe ich auch nicht angezweifelt ;)


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Gast 
07.03.2009, 01:07
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