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01.10.2015, 06:49
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Diese Bedingungen sind aus meinem Honda Accord Serviceheft, können also bei anderen Modellen anders lauten:

ZitatGarantiebedingungen

1. Honda ist berechtigt, die Erfüllung von Garantieansprüchen zu verweigern, wenn und soweit,
a. das Fahrzeug des Anspruchstellers nicht regelmäßig entsprechend den in diesem Serviceheft abgedruckten Vorschriften inspiziert und gewartet worden ist;
b. das Fahrzeug des Anspruchstellers im Hinblick auf die "Korrosionsschutz-Garantie Karosserie und tragende Teile" nicht alle zwölf Monate von einer Fachwerkstatt überprüft worden ist (Muster Prüfprotokoll siehe S. 29) und ferner das Ergebnis dieser Überprüfung nicht im elektronischen Servicenachweis dokumentiert worden ist und ferner der Anspruchsteller etwaige bei der Prüfung festgestellten Korrosionsschäden nicht hat beseitigen lassen;
c. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers Defekte festgestellt werden, die auf irgendwelche den technischen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- und Reparaturarbeiten zurückzuführen sind;
d. der Anspruchsteller es versäumt hat, an seinem Fahrzeug die üblichen periodischen Wartungsarbeiten (siehe Seite 22) vorzunehmen;
e. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers Modifikationen und/oder Veränderungen festgestellt werden, die von Honda nicht ausdrücklich gebilligt wordne sind;
f. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers Defekte festgestellt werden, welche auf die Verwendung von Ersatzteilen, Zubehörartikeln und/oder Schmierstoffen zurückzuführen sind, die nicht dem Qualitätsstandard oder nicht den Spezifikationen der betreffenden Original-Honda-Produkte entsprechend;
g. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers Defekte festgestellt werden, welche darauf zurückzuführen sind, dass das Fahrzeug zu anderen als den durch das Fahrerhandbuch bestimmten Zwecken benutzt oder unter Missachtung der im Fahrerhandbuch angegeben Belastbarkeitsdaten (zum Beispiel Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht, Insassenmaximum, etc.) übermäßig beansprucht worden ist;
h. an dem Fahrze ug des Anspruchstellers Defekte festgestellt werden, die auf den Gebrauch schleifender oder aggressiver Reinigungsmittel zurückzuführen sind;
i. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers Defekte festgestellt werden, die auf abnormen Gebrauch, schlechte Behandlung, Vernachlässigung, Benutzung durch unqualifizierte oder unerfahrene Fahrer oder auf den Einsatz bei Motorsport-Veranstaltungen jeglicher Art wie zum Beispiel Rennen, Rallyes, etc. zurückzuführen sind;
j. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers Defekte festgestellt werden, die auf Naturkatastrophen, Feuer, Zusammenstoß, Diebstahl oder auf aus derartigen Ereignissen resultierende Folgeschäden zurückzuführen sind;
k. an dem Fahrzeug des Anspruchstellers die Auswirkungen von seitens des Herstellers nicht einschätzbaren Umwelteinflüssen festgestellt werden (zum Beispiel die Auswirkungen von industrieller oder häuslicher Luftverschmutzung, chemischen Immissionen, Vogel-/Insektenkot, Seewasser, Streusalz oder anderen der Korrosion Vorschub leistenden Stoffen);
l. der Garantieanspruch des Anspruchstellers Schäden betrifft, die durch bloße Alterung hervorgerufen worden sind (zum Beispiel das natürliche Verblassen lackierter oder metallüberzogener Oberflöchen, das Abblättern von Blechbeschichtungen und andere Alterungserscheinungen);
m. der Garantieanspruch des Anspruchstellers Korrosionsschäden betrifft, die darauf zurückzuführen sind, dass das Fahrzeug zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unter Wasser geraten ist;
n. der Garantieanspruch des Anspruchstellers Korrosionsschäden der Fahrzeugoberfläche betrifft, die durch Steinschlag oder andere vom Hersteller nicht einschätzbare äußere Einwirkungen hervorgerufen worden sind;
o. der Garantieanspruch des Anspruchstellers mit der Reparatur ode rdem Zusammenbau eines Fahrzeuges (oder eines Teils eines solchen Fahrzeuges) im Zusammenhang steht, welches von irgendeinem Versicherer als Totalschaden oder Schrott bewertet worden ist;

es sei denn, dass der Anspruchsteller in den Fällen a bis o unter Beweis stellt, dass der zur Ablehnung des Garantieanspruches berechtigende Tatbestand für die Entwicklung oder Auswirkung des dem Garantieanspruch zugrundeliegenden Werkstoff- oder Werkarbeitsfehlers keinerlei Bedeutung hat.

2. Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Teile des Fahrzeuges, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen(wie z.B. Kupplungsscheiben, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bremsbeläge, Auspuffanlage (siehe auch S. 7 "Korrosionsschutz-Garantie Auspuffsystem"), Stoßdämpfer, Reifen, Glühlampen, Sicherungen, etc.), sowie Beschädigungen an den Fensterscheiben des Fahrzeuges durch Bruch, Steinschlag oder Kratzspuren, es sein denn, es liegt ein Werkarbeitsfehler vor. Ausgeschlossen von der Garantie sind ferner alle Fahrzeuge, deren tatsächliche Laufleistung infolge irgendwelcher Eingriff in den Kilometerzähler (ausgenommen fachgerechte Reparaturen) nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann. Gleiches gilt für alle durch Verschleiß bedingte Einstellarbeiten, z.B. Ventilspiel oder Achsvermessung.

3. Die mit der Garantie verbundene Ferihalteverpflichtung von Honda gilt nicht für
a. die Kosten der anlässlich eines Garantiefalles erbrachten normalen Kundendienstleistungen und nicht für die Kosten des anlässlich eines Garantiefalles vorgenommenen Wechsels von Ölen, Filtern, Zündkerzen etc., es sei denn, die betreffende Leistung ist eine notwendige Folge der Beseitigung eines Werkstoff- oder Werkarbeitsfehlers;
b. alle durch einen Garantiefall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen Nachteile wie zum Beispiel:
- Telekommunikation, Verpflegung, Unterkunft, Leihwagen, öffentliche Verkehrsmittel, etc.
- finanzielle Nachteile durch Zeitverlust und dergleichen sowie Kosten betreffend unfallbedingte Personen- und/oder Sachschäden

4. Ob fehlerhafte Teile instandgesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet Honda nach freiem Ermessen. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Honda über. Der mit der Fehlerbeseitigung beauftragte Honda-Vertragshändler oder autorisierte Honda-Servicepartner hat keine Vollmacht, im Namen von Honda rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

5. Die Garantie gilt bis zum Ablauf der Garantiefrist auf für alle Teile, die im Garantiefall zwecks Austausches defekter Teile ins das Fahrzeug des Anspruchstellers eingebaut werden.

6. Fehler, die bei Ablauf der jeweiligen Garantiefrist nicht bei einem Honda-Vertragshändler oder einem autorisierten Honda-Servicepartner angemeldet worden sind, begründen keinen Garantieanspruch. Der jeweilige Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von drei Monaten ab dem Tag, an welchem der Anspruchsteller den Fehler entdeckt hat.

Ihnen als Fahrzeughalter obliegt es,
dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Fahrzeug regelmäßig entsprechend den sowohl in Ihrem Fahrerhandbuch als auch in diesem Serviceheft abgedruckten Vorschriften überprüft und gewartet wird;

Ihren Honda-Vertragshändler oder Ihren autorisierten Honda-Servicepartner umgehen zu informieren, falls Sie irgendeinen Defekt feststellen, der zu einem Garantiefall werden könnte;

Ihr Serviceheft zusammen mit dem letzten Servicenachweis nebst Garantieurkunde (siehe Umschlaginnenseite) vorzulegen, wenn Sie Ihren Honda-Vertragshändler oder Ihren autorisierten Honda-Servicepartner aufsuchen.

Ihrem Honda-Vertragshändler oder (ausgenommen Absatz 1) Ihrem autorisierten Honda-Servicepartner obliegt es,
Ihre in diesem Serviceheft enthaltene Garantieurkunde auszufüllen und die für die Garantie notwendige Registrierung Ihres Fahrzeuges zu veranlassen;

Sie über Ihre Obliegenheiten hinsichtlich der Wartung Ihres Fahrzeuges zu informieren;

dafür Sorge zu tragen, dass alle Ihr Fahrzeug betreffenden Serviceleistungen und Reparaturen auch außerhalb der Garantie unter Beachtung der von Honda herausgegebenen Vorschriften und Richtlinien vorgenommen werden;

alle Leistungen, welche die Beseitigung eines Werkstoff- und Werkarbeitsfehlers an Ihrem Fahrzeug betreffen und unter die Garantie fallen, kostenlos zu erbringen.

Bitte beachtet, dass ich sie abgeschrieben habe. Es können also durchaus Tippfehler enthalten sein, daher ohne Gewähr.


pn email
Gast 
01.10.2015, 06:49
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