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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren @Blackcivic83 ja die Scheinwerfer kenne ich, denn ich selbst hatte die schwarze Version drin und ebenfalls auf die eLWR umgebaut. Hatte zusätzlich auch die exakt dazu passenden schwarzen Klarglas-Frontblinker dran, die ein E-Zeichen hatten. Bin dann ebenfalls zum Tüv und wollte sie eintragen lassen, eben genau weil sie dem OEM sehr ähnlich sehen. Nur das haben insgesamt gleich 3 Prüfer bei 3 Tüvstationen abgelehnt, weil eben das E-Zeichen gefehlt hat und dieses für die lichttechnische Prüfung vorausgesetzt wird. Sagte Ihnen dann ebenfalls das sie dem OEM Scheinwerfer (hatte sie mit) exakt ähnlich aussehen. Und da ist schon das erste Problem. Nämlich die Glasscheibe. Bei den Klarglas ist sie folglich glasklar und somit geht das Licht glatt durch, also wie eine Art Fluter. Bei den OEM ist eine Streuscheibe vor, die somit das Licht so streut, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wurde mir dann anhand einer Taschenlampe bei einem Prüfer sogar vor Ort erklärt, da ich wohl nicht der erste war ![]() Licht an und ein runder heller Fleck an der Wand. Danach nahm er eine Streuscheibe von einem defekten Scheinwerfer und leuchtete da durch und an der Wand war ein anderes Lichtbild zu erkennen, was etwas größer war und auch nicht mehr so extrem hell. Somit gibt es da schon mal Unterschiede, die man also als einfacher Prüfer gar nicht einschätzen darf ob sie in den Toleranzen liegen oder nicht und somit dürfte allein hier schon kein Prüfer diese eintragen. (waren seine Worte) Als 2 Punkt sprach er den Reflektor an. Wie du in deinem klarglas sehen wirst, ist dieser wabenförmig, also wie viele kleine gewölbte Spiegel. Diese streuen das Licht ebenfalls ganz anders, als der OEM Scheinwerfer, denn dieser ist ganz glatt. Somit ist es also hier das selbe mit dem Lichtstrahl/Winkel, wie oben und konnte somit auch nicht positiv entschieden werden. Demzufolge hat dann auch die eLWR nichts mehr gebracht, auch wenn diese genau wie beim OEM funktioniert hat. Somit wurde mir dann von allen 3 Prüfern gesagt, das man den Scheinwerfer testen lassen muss und wenn er das besteht, kann man sie bedenkenlos eintragen lassen. Das geht aber eben nur mit einem LTGA und das macht eben kaum einer. Denn kein Prüfer kann dir 100% versichern, ob die Leuchtweite/Helligkeit im gesetzlichen Rahmen liegen oder nicht. Willkommen Deutschland. Habe sie dann aber trotzdem eingebaut und etwas tiefer gestellt und bei den nächsten Tüvterminen bin ich dann aber ebenfalls durchgekommen, da scheinbar die eLWR wichtiger ist, als ein E-Zeichen. (oder es lag daran, das meine schwarzen Frontblinker das E-Zeichen gut sichtbar hatten und sie somit davon ausgegangen sind, das die passenden Scheinwerfer das auch haben ![]() Mfg PS: freut mich natürlich für dich, wenn du sie eingetragen bekommen hast. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Rene Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CIVIC EK3, MB9, Ej2, CBR1000 SC21 , BB3 Anmeldedatum: 09.06.2013 Beiträge: 569 Wohnort: Berg im Gau | zitieren Ja deutschland du schönes Paragraphen land was wärst du nur ohne sinn und verstand ![]() Es ist leider bei uns so, das es immer wieder hürden zu meistern gibt, aber bei manchen sachen ist es echt fragwürdig, warum sie eingetragen werden bzw nicht. Ich kann mich noch gut an die zeit nach dem ersten fast and Furious erinnern, jeder wollte aufeinmal den shogun spoiler haben. Und dann die tollen auflagen, der eine tüv trägt sie ein wenn sie ein fangseil hatten, der andere nur wenn sie verklebt und verschraubt sind, der nächste wollte aufeinmal so eine art filzlappen haben, so das nichts scharfkantig sein kann (wo auch immer) usw... eine endloslange diskusion was sinn macht und was nicht. |
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Veteran ![]() Name: Michael Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda Legend Ka7 Honda Crx Ed9 Anmeldedatum: 27.01.2011 Beiträge: 940 Wohnort: Österreich | zitieren also der crx hatte eine elwr! nur mit den angel eyes hatte er keine elwr mehr!er hatte sie auch ned nachgerüstet und sie waren genehmigt! So meinte ich es |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren dann ist es wie oben ein anderer User schon geschrieben hat nicht mehr legal und "KANN" wenn er Pech hat oder an den richtigen Prüfer gerät, wieder ausgetragen werden. Hat man serienmäßig eine eLWR, MUSS diese auch wieder an den neuen Scheinwerfern vorhanden sein bzw. ordnungsgemäß funktionieren. |
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Veteran ![]() Name: Michael Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda Legend Ka7 Honda Crx Ed9 Anmeldedatum: 27.01.2011 Beiträge: 940 Wohnort: Österreich | zitieren ja dann weis ich jetzt noch ein beispiel ![]() Die haben doch netmal nen dreieckswinkel! kein E zeichen nichts! Sind aber trotzdem eingetragen worden! Einfach nen E4 glaubich Aufkleber in weis am scheinwerfer hinten draufgeklebt und passt! waren schon 4-5 mal bei der landesregierung immer wieder gepasst! Und hinten sind die carbon klarglass rückleuchten drinne |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Weiß ja nicht wie das bei euch in Österreich ist, aber macht man das hier in Deutschland und wird erwischt, dann hat man nicht nur eine Anzeige am Hals wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis, sondern begeht auch den Straftatbestand einer Ukundenfälschung. Und was da Folgen sein können (wenn man erwischt wird oder es mal ein Ordungunshüter bemerkt), kann jeder gern selbst im StGB nachlesen. Was verbotenes anbauen ist die eine Sache, aber für sowetwas so weit zu gehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber so hat eben jeder seine Ansichten. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Rene Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CIVIC EK3, MB9, Ej2, CBR1000 SC21 , BB3 Anmeldedatum: 09.06.2013 Beiträge: 569 Wohnort: Berg im Gau | zitieren @sunnytn bei uns gibt es auch in der nähe eine firma, namen werden selbstverständlich nicht genannt, die tragen dir alles für das nötige "trinkgeld" ein, hab nen bekannten der sich die nietenverschraubung seiner 3 teiligen schmidt line felgen spitz gedreht hat, und diese eingetragen bekommen hat trotz verletzungsgefahr , hat mal eben läpische 350 euro gekostet. Einer der bescheidenen eintragungen was "DIE" vollbracht haben war bei einem OPEL Calibra anstatt einer lufthutze ein ofenrohr rausstehen zu lassen. Und solche leute ganz ehrlich bringen die tunning szene schnell in veruf egal was man fährt. Aber solche hocken am längeren hebel. Selbst anzeigen haben da nichts gebracht komischer weise. Kenn es aber auch bei speziellen "legalen" komponenten , das einem geraten wird eine nummer anzubringen um es den freunden in grün weiß zu erleichtern die angebrachten eintragungen genauer zu erkennen. Also nicht illegal sondern bei einzelanfertigungen eine möglichkeit das teil zu identifizieren |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Naja viele vergessen leider, das eine Eintragung nichts für immer ist oder vor Strafe schützt. Gab hier auch genug Leute bei uns die sich vorn schwarze Folie ins Auto geklebt haben und diese auch "gegen ein hohes Trinkgeld" eintragen lassen haben. Ende vom Lied war, das derjenige der es eingetragen hat seinen Job verloren hat und die Eintragungen wieder ausgetragen wurden. Die Kohle war ebenfalls weg. Sowas würde ich mir nicht antun. Entweder ich baue was verbotenes an und stehe dazu wenn ich angehalten werde, oder ich lasse es einfach sein, was bei manchen Sachen wohl besser wäre. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Gutachten für Angel eyes" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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