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Elite ![]() Name: Daniel Geschlecht: ![]() Fahrzeug: MB W203, Nissan 200SX S13 Anmeldedatum: 05.06.2006 Beiträge: 2048 Wohnort: 76855 Annweiler | zitieren Falsch. Das wurde schon per Gesetz/Verfügung ( was weiß ich ) beschlossen das die Illegal sind. Da hat der Richter nur eine Entscheidung zu treffen. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 20.02.2006 Beiträge: 991 | zitieren Anweisung der Technischen Leitung: Kurzfassung: Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen. Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen. In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen. Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut. Aus der Erörterung bleibt festzuhalten: In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden. In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar. Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne. Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig): "1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr. 2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten). 3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.). 4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen. 5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren." Quelle: Rundschreiben vom Kraftfahrbundesamt an alle amtlich anerkannten Sachverständigen und Technische Überwachungsvereine. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren
Marc egal wie du versuchst es zu drehen "Ob füße von GFK auch hart", "fliegt doch eh keiner drauf" oder "gibt ja keine die mal davon verletzt wurden" es ist und bleibt verboten egal mit welchen Argumenten du kommst oder versuchst es legal darzustellen. Der Grund wieso Alu spoiler verboten sind ist nicht der grund das schonmal jemand wien schnitzel zerhackt wurde sondern der Tüv hat einfach schonmal VORGESORGT und es einfach verboten weil es ja passieren könnte. Wenn die morgen sagen das wabbengitter gefährlich sind wirds auch verboten ![]() |
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Newbie ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 30.10.2006 Beiträge: 20 Wohnort: 74889 Sinsheim | zitieren und wenn ich jetzt gfk füße baue???? |
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Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren
Musst halt auch nach §21 eintragen (Einzelabnahme), aber GFK Füße wären auch nich unbedingt eine sicherheit das ers dir einträgt... Kann er immer noch sagen "Ne selber bauen is nich" Aber kannst es versuchen oder verkaufst den flügel wieder und hohlst die nen komplett aus GFK |
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Newbie ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 30.10.2006 Beiträge: 20 Wohnort: 74889 Sinsheim | zitieren hmm...aber was gibts denn noch ähnliches, was tüvig is? find da irgendwie nur shogun, und den hat jeder... |
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Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren
Da gibts den EVO oder Integra Spoiler |
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Newbie ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 30.10.2006 Beiträge: 20 Wohnort: 74889 Sinsheim | zitieren evo mit TG? wo das? |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren
Meine Darstellungsweise begründet sich nicht aus meinen Mutmaßungen, die genauso weit hergeholt waren wie Deine (diese galten nur der Diskussion). Das gebe ich vollkommen zu ohne dabei etwas einzubüßen ![]() Fakt ist, dass im Verbot nichts von den Füßen steht, sondern nur von "spitzen Kanten und Ecken", wie ich bereits erwähnt habe. Auch von Verschraubungen war nicht die Rede, die bei Alumuniumfüßen nicht anders sein können bzw. dürfen als bei GFK-Flügeln mit GFK-Füßen. Weiterhin ist Fakt, dass GFK nicht splittern darf, weshalb die meisten GFK-Füße innen verstärkt sind (mit Blechplatten oder vielleicht sogar Alu, das weiß ich nicht). Alleine damit man sie fest verschrauben kann, werden sie verstärkt. Häufig ragt auch ein verschweißtes "T" vom Fuß in den Flügel oder der Fuß bildet sogar im Gerüst ein komplettes umgedrehtes "U". Das zeigt doch, dass es nicht wirklich um das Material, sondern um die Stoßkanten geht. Es geht schlichtweg um "messerartige" Anbauten. Das schließt natürlich auch Fahrradträger oder sowas ein, die ähnlich gefährlich sein könnten, wie die weitere Ausführung mit "Hecktragesystemen" näher erleutert. Einmal wollte ich nur klar stellen, dass die Füße als solche nicht verboten wurden, aber ich es zweitens als völlig weit hergeholt empfinde (auch wenn ich dadurch nichts an der Gesetzgebung ändere), wenn ein Aluspoiler als extrem gefährlich gewertet wird, während jeder PKW mit Anhänger gefährlichere Ecken haben dürfte oder die besagten Dachgepäckträger. Schon Fahrräder auf dem Dach eines Autos müssten ja dann eine wahre Schlachtbank in den Augen des TÜVers darstellen. Aber wie gesagt, diese Aussagen galten nur als Kritik. Für mich als Fakt: Befestigungsfüße für Heckspoiler wurden dadurch nicht verboten, außer sie sind ebenfalls messerartig und das gilt bei dem jetzigen Fall nicht oder nur bedingt. Ich denke es stellt keine Unmöglichkeit dar, diese Füße bei Bedarf sogar zu entschärfen. Traurig ist, dass der TÜV sagt "Aluminiumheckspoiler sind verboten" anstatt "Aluminiumheckpoiler mit einer Materialstärke unter X mm sind verboten". Denn die GFK Spoiler sind nur wegen ihrer Materialstärke ungefährlicher. Würde man einen "hohlen" Aluspoiler bauen (ok das ist auch weit hergeholt), dann wäre der genauso ungefährlich. Also alles ein Ermessensspielraum. Auch stütze ich meine Aussage zusätzlich auf die bereits erfolgte Abnahme des Bekannten. Wenn der TÜV-Mann sagt "so nicht", dann muss man immer fragen "wie dann". Manchmal habe ich das Gefühl, dass viele zu schnell aufgeben oder die Beherrschung verlieren. Mit dem nötigen Geldbeutel und dem Willen Kompromisse eingehen zu wollen, lässt sich denke ich jede Eintragung durchführen. Häufig fehlt auch auf der Seite des TÜVs die Motivation. Warum soll man dem Kunden, der für eine Sondereintragung gerade mal 70,- EUR bezahlt die nötigen Beratung bieten, wenn man sein Gehalt sowieso bekommt. |
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Elite ![]() Name: Daniel Geschlecht: ![]() Fahrzeug: MB W203, Nissan 200SX S13 Anmeldedatum: 05.06.2006 Beiträge: 2048 Wohnort: 76855 Annweiler | zitieren
TSS Tuning. Da hab ich meinen auch her. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "GFK-Flügel mit Alu Füßen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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