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Newbie ![]() Anmeldedatum: 02.02.2010 Beiträge: 11 | zitieren Guten! Wollte mir günstig ein Auto beim Händler kaufen, als ich mir den Vertrag anschaute wurde ich stutzig. Der Verkäufer verzichtet freiwillig auf die Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Wenn ich darauf nicht verzichte verkauft er das Auto nicht zu dem Preis, nur mit 200 euro Aufschlag. soweit ich weis fällt sie nur weg, wenn es offiziell als Bastlerfahrzeug verkauft wird. Laut anzeige und dem Verkäufer ist das Auto aber im sehr guten Zustand. Ist das Rechtens? Hoffe Iwer kann mir da was genaueres sagen, würd die Karre echt gern haben. |
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Junior ![]() Name: Felix Geschlecht: ![]() Fahrzeug: del sol c4, ej2 und ej6 Anmeldedatum: 22.02.2012 Beiträge: 84 Wohnort: DLG | zitieren Die Gewährleistung kann ein Händler nicht ablehnen er muss dir ein Jahr geben. ABER es is gesetzlich so das die ersten 6 Monate er die Beweislast trägt das heißt er muss beweisen das der Mangel von dir verursacht wurde und die letzen 6 Monate bist du in der Beweislast das heißt dann das du beweisen musst das der Mangel davor war. Die Gewährleistung kann er nur ablehnen wenn es ein Fahrzeug für denn Export/Gewerbe verkauf oder privat Verkauf ist. Beim privat Verkauf darf als Verkäufer nicht das ah drin stehn. die genauen Bedingungen fürn vk von Händler an privat stehen im HGB und von privat gibt's auch genaue Gesetze und freischreibungsklausseln die stehn im BGB. |
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Senior ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6, Astra H GTC Anmeldedatum: 14.05.2010 Beiträge: 262 Wohnort: Nürnberg | zitieren Einfach Unterschreiben, solche Klauseln sind wie bereits angesprochen von Händler an Verbraucher nicht erlaubt. Folge davon ist, dass der Kaufvertrag bestand hat nur entsprechende Klausel ist nicht nichtig. Da in diesem Fall die Gewährleistungspflicht nicht wirksam auf ein Jahr für gebrauchte Sachen verkürzt wurde hättest du sogar zwei Jahre Gewährleistung. Zumal ich bei 200 Euro nicht den Aufriss sehe um Gewährleistung zu bekommen, anstatt Sie auf jedenfall zwar zu haben aber wahrscheinlich durch rechtsbeistand durchsetzen zu müssen. |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Er ist und bleibt ein gewerblicher Verkäufer, der das nicht kann. Die Frage ist nur, ob man ihm, also dem Vertragspartner, der auf dem Kaufvertrag steht, im Härtefall nachweisen kann, dass er ein gewerblicher Autohändler ist. Wenn er z.B. ein Firma hat und auf dem Firmenschild seine Kontaktdaten mit denen im Kaufvertrag übereinstimmen, dann würde ich sagen, dass man den gewerblichen Hintergrund problemlos nachweisen kann. Fängt der aber an den Bruder vom Bruder in den Kaufvertrag zu schreiben oder gar einen Namen zu erfinden usw. dann wird es schwierig. Mängel sind übrigens unerheblich, sofern sie nicht offensichtlich waren (Beulen etc.). Wenn ein verdeckter Mangel vorliegt, dann hilft es auch nicht die Gewährleistung auszuschließen. Ein Käufer muss immer von einer mängelfreien Ware ausgehen: http://lexetius.com/2005,1771 Das gilt auch für Privatverkäufer. Schlussendlich aber auch die Frage ob man sich eine evtl. Klage leisten kann und will ![]() |
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Newbie ![]() Anmeldedatum: 02.02.2010 Beiträge: 11 | zitieren Danke für die super Antworten! Sicher bin ich mir trotzdem nicht, da ich ja ausdrücklich darauf verzichte laut Vertrag :/ auf dem Vertrag steht der Name des autohandels und nicht irgend ein Name. |
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Junior ![]() Name: Felix Geschlecht: ![]() Fahrzeug: del sol c4, ej2 und ej6 Anmeldedatum: 22.02.2012 Beiträge: 84 Wohnort: DLG | zitieren Das mit denn zwei Jahren stimmt nicht Gewährleistung ist immer nur ein Jahr das ist Gesetzlich vorgeschrieben. Alles darüber hinaus ist Garantie. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: John Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Mako beste Anmeldedatum: 30.06.2009 Beiträge: 9565 Wohnort: Ilos | zitieren es ist gesetz das der händler dir eine gewährleistung von 1nem jahr geben muss. wenn er dies im vertrag ausschliessen möchte wird der vertrag hinfällig. selbst wenn du unterschreibst in dem wissen was du unterschreibst kannste nachher dein recht einklagen. damit gewinnt der in keinem prozess. fakt. |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren @oss Quark. Die Gewährleistung beträgt immer 2 Jahre: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html Der Verkäufer KANN die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475.html Wenn er das nicht macht: Sein Problem ![]() Garantie ist was ganz anderes. Das hat mit dem Gesetz rein gar nichts zu tun, sondern betrifft nur freiwillige Leistungen, die Hersteller/Händler separat anbieten können: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie#Abgrenzung_der_Qualit.C3.A4tsgarantie_gegen.C3.BCber_der_Gew.C3.A4hrleistung 3x bearbeitet |
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Junior ![]() Name: Felix Geschlecht: ![]() Fahrzeug: del sol c4, ej2 und ej6 Anmeldedatum: 22.02.2012 Beiträge: 84 Wohnort: DLG | zitieren Stimmt ich bin jetz nur von gebrauchten ausgegangen. Des mit der Garantie hab ich vielleicht unverständlich geschrieben. |
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Senior ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6, Astra H GTC Anmeldedatum: 14.05.2010 Beiträge: 262 Wohnort: Nürnberg | zitieren Danke, ich finde es immer wieder erstaunlich wie wenig Leute sich damit auskennen, obwohl Sie eigentlich jeden Tag zich Verträge abschließen. Und wie gesagt solche Klauseln sind nicht wirksam und dadurch gibt es auch keine Klausel die die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert, wäre die Gewährleistung die vollen 2 Jahre. Allerdings wie oben bereits schon angesprochen wird bei so Händler wohl ein Anwalt tätig werden müssen um die Bedarf durchzusetzen. Und wie ebenfalls schon Angesprochen wir reden nur von 200 Euro differenz. Das ist zwar immernoch keine Garantie dafür, dass er sich um Mängel kümmert, macht es rechtlich aber einfacher dies durchzusetzen. 1x bearbeitet |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Gezwungen die Gewährleistung freiwillig abzulehnen..." gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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