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Gegenverkehr geblendet: Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenMotorschaden. Gewährleistung bei Vermittung? (Händler hat das Auto selber gekauft)
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03.07.2012, 17:03
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wusste nicht wo ich es sonnst hinpacken sollte


so die fackten.....

accord 8 jahre scheckheftgepflegt bei freundlichen

gekauft bei nem renaulthändler....vor 1 monat

jetzt ist ein zv stellmotor defekt und der renaulthändler verweigert die zahlung...meinte würde nicht unter gewährleistung fallen.....


he4lft mir...bin ich jetzt auf dem falschen dampfer oder verarscht mich das autohaus


pn
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03.07.2012, 17:08
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pn
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03.07.2012, 18:07
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Demzufolge solltest du das ersetzt kriegen.

pn
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13.07.2012, 00:02
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naja das würd ich so nicht sagen hier mal zu einem fall den ich live miterlebt habe.

hierbei handelt es sich um einen mercedes automatik ( aber das spielt ja keine rolle) der mann meiner mutter hat sich einen gut erhaltenen mercedes gekauft . checkheft gepflegt neuer ölwechsel etc. pp.

er hatte das auto genau 3 tage als er eine längere strecke zu uns ( mama und ihr mann wohnen noch nicht zsm) gefahren ist ( 400 km) da ging noch alles gut .
er meinte zu mir ich soll ihn mal test fahren und das tat ich natürlich auch.
hm ich merkte das er sich komisch fuhr , dachte mir aber nicht viel dabei und fuhr vorisichtig weiter .
bei nem kumpel angekommen halt n bissel geschnackt und wollte dann wieder nach hause und jetzt kommt's die automatik schlatet nicht mehr , der wagen lief nurnoch im notlauf das heißt max. 50 kmh im 1ten gang damit man noch zur werkstatt kommt.
so den wagen zu merceds gefahren und die haben dann halt festgestellt das die elektronik für die automatik defekt ist und die reperatur sich auf ~1800€ beläuft.
so und der händler zahlt NIX.

deswegen würde ich wenn ich du wär mal einen anwalt anfragen was man jetzt tun kann.

bist du im ADAC ? wenn ja kannst du da anrufen und eine rechtsberatung beantragen die helfen dir dann auch weiter


pn
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13.07.2012, 12:08
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ich würde mir auch mal ne Rechtsberatung holen.
Muss ja auch einen Kaufvertrag von dem Händler geben.

Mein Vater hat vor 1-2 Monaten einen Gebrauchten Audi beim Freundlichen gekauft.

Kurz danach fing die Kupplung krass an zu Rupfen, wurde problemlos komplett getauscht.
Spur warn krumm, haben sie eingestellt... etc pp..

Im Gewährleistungsvertrag steht auch genau drin was abgesichert ist und was nicht.


Sollte der Händler abblocken, gleich zum Anwalt.



Hier noch was aus dem Internet,
kurz und bündig:
Der HÄNDLER muss beweisen, dass der Mangel nicht vor dem Kauf schon da war!
Für dich ist nur wichtig, dass der Händler die ersten sechs Monate im Grunde zahlen MUSS.



ZitatHat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.

Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.

Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.

In diesem Fall müsste der Unternehmer das Gegenteil unter Beweis stellen.

Zunächst muss aber der Verbraucher beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Hierbei ist der Vergleichsmaßstab entscheidend.


Quelle: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
13.07.2012, 12:08
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