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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren @ Lexxani: wrath meinte glaub ich Streben außerhalb von Fahrzeugen. Also Querlenkerstreben etc. ![]() Weshalb dein Beispiel nicht zugelassen ist, liegt einfach daran dass sich die Strebe nicht außerhalb des Fahrgastraums befindet. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 677 | zitieren definier doch mal bitte "außerhalb von Fahrzeugen" |
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Gesperrt Anmeldedatum: 31.10.2006 Beiträge: 3394 | zitieren also ne xbrace (wenn rückbank ausgetragen wird ) is kein prob !? |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren @ Kaiza: Ist eine reine Mutmaßung von mir, die mir eben plausibel erschien. Mit "außerhalb" meine ich Strebe die nicht in der Karosse verbaut werden (wie beispielsweise Domstreben), sondern außerhalb (wie beispielsweise Querlenkerstreben). Diese können die Bodenfreiheit einschränken. Bei schlechter Verarbeitung könnte auch im schlimmsten Fall bei einer Kreuzstrebe eine Schweißnaht reißen und sich in den Asphalt bohren. Ein Szenario dass in mir ein leichtes Unbehagen hervor ruft. ![]() EDIT: Gerade gesehen dass TSS Kreuzstreben anbietet die (angeblich) eintragungsfrei sind. Steig also selbst nicht mehr ganz dahinter. Aber vielleicht äußert sich wrath nochmal dazu. @ Painballer: Nach meinen Verständniss sollte eine solche Strebe eintragungsfrei sein. Werde mir demnächst auch noch eine B-Säulen-Strebe mit zusätzlichen Verstrebungen bauen (Rücksitzbank ist ausgetragen). 1x bearbeitet |
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General Name: Sascha Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 4409 Wohnort: 68723 Oftersheim | zitieren Ich meinte damit, wenn du z.B. ne Stabistrebe hast wie ne Beaks, oder die Tegiwa, die tiefer baut als die normale Karosse baut, - d.h. die Abmessung der festen Fahrzeugteile am Boden verringert (weil sie halt einfach tiefer ist, und somit z.b. keine 15cm mehr, sondern nurnoch 12cm Freiheit da sind), - dann muss die eingetragen werden. Domstreben oben jucken niemanden ![]() Gurtstreben im Sol z.B. sind entgegen landläufiger Meinung auch NICHT eintragungsfrei. Versteifungen wie ne C-Pillar Bar dagegen schon WENN Insassenschutz gewährleistet ist. Über das Thema kann man ne Doktorarbeit schreiben. |
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