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08.11.2009, 21:12
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mir und meiner freundinn stellte sich numal folgende frage

was wäre wenn ich mit ihrem auto fahren würde und in ne verkehrskontrolle geraten würde

würde die merken, das ich auf das auto nicht angemeldet bin?

is ja fahren ohne versicherungsschutz, was würde da dann noch weiter folgen sein?
ich bin ja noh inner probezeit, die scho um 2 jahre verlängert wurde :D


mfg


pn
Gesperrt 
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08.11.2009, 21:47
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Da passiert dir nix. :P :P .Warum auch? :o :o Ist wie bei mir.Auto auf mich zugelassen meine freundin fährt damit kam in ne Kontrolle und nix :hrhr: :hrhr: :hrhr: .fahren Ohne versicherungsschutz ist es nur wenn man Die Beitröge bei der versicherung net bezhalen tut und fährt,dann kommst in ne Kontrolle und die kriegen das raus :hrhr: :hrhr: :hrhr: :hrhr: .Es darf nur kein unfall passieren dann bezahlt die versicherung keinen CENT und ihr bleibt auf dem Schaden sitzen bei euch und dem gegner.

Guter Rat. Deine freundin soll Dich mit in ihrer versicherung anmelden,dann seit Ihr abgesichert auch bei einem unfll egal ob ihr den verursacht habt oder net.


pn
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08.11.2009, 21:57
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Hallo GHOSTCAB,
(zu deutsch Geistertaxi !!!)

@honda civic DX

ÜBERARBEITET, wg. Korrektur auf Grund aufgekommenden Missverständnis am 09.Nov2009....aber ich belasse mal die rechtl. Erklärung


Ohne geltendem Versicherungsschutz haben wir hier mehrere Straftatbestände.
---Versicherungsbetrug und Urkundenfälschung, denn das KFZ-Kennzeichen gilt nur, wenn die KFZ-Steuer und die Haftpflichtversicherung bezahlt ist, es ist Kulanz der Versicherung bei Zahlungsverzug den Versicherungsschutz rückwirkend zu billigen!!!
--Ferner haftest Du nach BGB bei allen entstandenen Schäden in voller Höhe mit Deinem Privatvermögen und wenn keins vorhanden ist, gibt es entsprechend nach Tagessätzen Knast oder Sozialstunden, abhängig vom Gehalt oder Sozialhilfesatz.
--Was die saftige Geldstrafe und das entsprechend Bußgeld anbelangt, ist dieses auch abhängig, ob eine Verkehrsgefährdung oder gar Unfallfolge einhergeht.
--Deinen Lappen kannst Du Dir ggf. zudem für längere Zeit abschminken und die MPU wirst Du auch ggf. nicht mal soeben passieren....was zudem teuer wird.
--Ob Dich dann noch eine KFZ-Versicherung als Kunde nimmt, ist auch fraglich, denn unnötige Risikopatienten nehmen die nicht.
--jeder Fahrer eines KFZ muss sich vor Antritt der Fahrt nebst Verkehssicherheit des KFZ vergewissern, ob das KFZ versichert ist, da ansonsten eine Verletzung der Pflichten als Führerscheininhaber vorliegen, daher droht schlimmstenfalls Führerscheinentzug!

Besten Gruß, R34Blackjack
(ehemals ADAC Berater Verkehr, Touristik u. KFZ-Versicherung)

PS: ich kenne einen Fall, wo ein Vater ohne Versicherungsschutz unterwegs war und ausgerechnet seinen Sohn über den Haufen fuhr und der Richter im Urteil auf eine Geldstrafe( Bußgeld) verzichtete, weil der Vater ja schon genug gestraft ist, das keine Versicherung für die Folgekosten aufkommt, die das Handicap seines verkrüppelten Sohns erträglicher gemacht hätten!


 1x  bearbeitet
pn
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09.11.2009, 09:57
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Gabs nicht die regelung mit dem REGELMÄßEN Fahrer und dem UNREGELMÄßIGEN Fahrer? Bei mir ist es (auch laut Versicherung) so, das wenn ausnahmsweise meine Freundin fährt, z.B. weil es mir nicht gut geht, dass sie nicht angemeldet werden muss!

Erst wenn sie regelmäßig fährt, muss ich sie mitversichern...


pn
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09.11.2009, 10:58
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Also Leutz,

wenns darum geht ob ALLE FAHRER bei der Versicherung genannt werden, dann ist es banal das hier danach gefragt werden muss, denn jede Versicherung will prizipiell folgende Tarifmerkmale vor Abschluss wissen und wer nicht der Verpflichtung nachkommt jedwede Tarifänderung der Versicherung mitzuteilen, kann bei einem gravierenden Schaden so einiges beim Haftpflichtschaden auf seine Kappe nehmen.......bei einer Kasko kann sogar die Inanspruchnahme gänzlich abgewehrt werden.

---Sind Sie der alleinige Fahrer
---fahren ausschliesslich Personen aus dem unmittelbaren Familienkreis
---sind alle Fahrer über 25 Jahre alt.

Ich bin bei meinem SKY (logischerweise) als alleiniger Fahrer eingetragen, kann aber jeden fahren lassen, wenn ich auf langer Fahrt einen Fahrerwechsel brauche, wegen Erkrankung jemanden für mich fahren lasse und wenn ein plausibler (Not)-Fall eingetreten ist, weshalb ein anderer Fahrer fahren muss....weil ich zB. ein Bierchen zuviel hatte!!!

zB. wer alleine schon die angebenen Jahreskilometer überschreitet kann seinen Versicherungsschutz im Falle riskieren, wenn zum Zeitpunkt eines Unfalles die Gesamtkilometer erheblich überschritten sind.

Besten Gruß, R34Blackjack


pn
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09.11.2009, 13:26
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von mener freundin:

Hi Black Jack, vielen Dank für deine Infos, zu deiner Beruhigung möchte ich sagen, dass wir keine Straftat wissentlich begehen wollen, deshalb wollten wir hier im forum auch eine Antwort haben, ob es möglich wäre, dass Ghostcab mein Auto lenken darf, auch wenn er nicht als Fahrer eingetragen ist. Es könnte ja sein, dass es mir eben mal schlecht is. Ich will da auch nicht von einem Schadensfall ausgehen, sondern nur wissen, was los ist, wenn wir in eine normale Polizeikontrolle geraten, kann ihm da was angehängt werden oder mir? Denke als Ausnahmesituation, weil ich vll was getrunken hab und er nicht und mich dann eben heimfährt, dürfte da doch nix passieren oder doch ???

LG

PS: Warum ehemaliger ADAC-Berater?? scho im Ruhestand?


pn
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09.11.2009, 22:54
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@GHOSTCAB

Hallo und SORRY, wenn ich auf Grund Deiner Formulierung die Sachlage total verpeilt habe.

Also wenn ich jetzt im Kontext zu Deiner jetzigen Erklärung einer möglichen Problematik die Sachlage richtig stellen kann, dann ergibt sich folgendes:

---wie gesagt kann man jeden fahren lassen, wenn man auf langer Fahrt einen Fahrerwechsel braucht, wegen Erkrankung jemanden für sich fahren lassen muss und wenn ein plausibler (Not)-Fall eingetreten ist, weshalb ein anderer Fahrer fahren muss....weil man zB. ein Bierchen zuviel hatte!!!
In dem Falle ist nur wichtig, das der Fahrer auch im besitz eines gültigen Führerschein ist.

---was eine Polizeikontrolle anbelangt, kennt eh kein Beamter wer wie tariflich versichert ist, also ist hier absolut nichts zu befürchten. Und wenn, kann man klar sagen, das man den Nachweis einer korrekten Absicherung bei der Polizeidienststelle nachreichen kann, was jedem Beamten den Fahndungsdrang aus den Segeln nimmt.

---wenn es erforderlich ist, das man für einen gewissen Zeitraum eine zusätzliche Person absichern möchte, ist es meist mit einem netten Telefonat bei der Versicherung getan und vielleicht sind die so kulant und berechnen für den Zeitraum nichts.


***Ich habe den ADAC als Mitarbeiter verlassen, weil ich auf Arbeitspädagoge (Sozialarbeiter) umgesattelt bin und jetzt Arbeitsfördermaßnahmen für die ARGE der Stadt Köln durchführe.

Besten Gruß, Ralf


pn
Premium-Member 
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10.11.2009, 12:00
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von mener freundin:





LG


pn
Beobachter 
Anmeldedatum: 27.07.2010
Beiträge: 2
30.07.2010, 11:07
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Ich weiss es ist ein alter Beitrag, aber ich habe ihn so lustig gefunden, da musste ich einfach antworten. Natürlich hast du Versicherungsschutz für dein Auto auch wenn du nicht in der Zulassung stehst, wenn du allerdings keinen Führerschein hast, dann wird es schwierig ob dier Versicherung zahlt.

pn
Gast 
30.07.2010, 11:07
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