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Anmeldedatum: 08.06.2008
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30.12.2009, 08:41
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So, es gibt dazu viele Tuningteile, manche mit ABE, Materialgutachten und Teilegutachten, aber was bedeutet das alles ?

Hier die Erklärung :

ABE:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist eine Fahrzeugauflistung. Ist das betreffende Fahrzeug in der Auflistung drin, darf das Teil unter Beachtung der Auflagen, einfach verbaut werden. Die ABE mit Auflagenliste muss mitgeführt werden. Manche ABE's sind nur gültig in Verbindung mit einer Änderungsabnahme. Der Hinweis steht dann in der jeweiligen ABE. Weiter muss man beachten das ABE's ihre Gültigkeit auch verlieren können, z.b. Sportlenkräder, diese ABE's sind z.T. nur in Verbindung mit Serienreifen/Fahrwerk gültig, bei Verwendung mit Sportfahrwerk/Breitreifen ect. muss die Freigabe von TÜV geprüft werden.

TGA:
Das Teilegutachten ist vergleichbar mit der ABE. Die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen ist das sog. Teilegutachten. Dieses enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Nach dem Umbau muss das Fahrzeug unbedingt einem TÜV-Prüfer vorgeführt werden. Dieser kontrolliert, ob die Teilegutachten mit den eingebauten Elementen übereinstimmen und ob der Umbau sachgerecht durchgeführt wurde. Wenn der Umbau genehmigt wird, erstellt der Gutachter eine Bescheinigung, mit der die Modifikation schließlich von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

E-Prüfzeichen:
Eintragungsfrei zu jeder E-Nummer gehört eine Auflistung mit freigegebenen Fahrzeugen. Bei Teilen die in kein anderes KFZ passen (z.b. Scheinwerfer, Rücklichter) bekommt man idr. keine Liste mit und benötigt diese auch nicht zum Nachweis. Bei Teilen die an mehrere Autotypen passen, muss ein Nachweis für die freigabe des betreffenden Fahrzeugs vorhanden sein. Eine Mitführung ist keine Pflicht.

ABG:
Eine allgemeine Bauartgenehmigung wird nur für bestimmte Teile erstellt, wie z.B. Schweller, Scheinwerfer oder Scheiben. Diese bezieht sich dann auf das jeweilige Teil und einen bestimmten Fahrrzeugtyp, d.h. das jeweilige Teile darf nur in das jeweilige Modell montiert werden. Damit die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können, muss der Wagen von einem TÜV-Gutachter kontrolliert werden.

Materialgutachten:
Ein Materialgutachten sagt etwas über die Festigkeit des Anbauteils und deren Befestigung aus. Es beinhaltet lediglich, das zb. der Spoiler den Beanspruchungen und Kräften, denen er am Auto ausgesetzt ist, stand hält. Dies bezieht sich auch auf die Befestigungs/Zubehörteile, die mit dem Spoiler mitgeliefert werden. Um diesen Spoiler jetzt mittels Materialgutachten eintragen zu lassen bedarf es einer Einzelabnahme, da der Tüv prüfen muss ob zb. Höhe, Breite und Länge des Anbauteils den Bestimmungen entspricht.



MfG


pn
Master 

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Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 5328
Wohnort: Nürnberg
30.12.2009, 13:10
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Super erklärungen ;) Fein gemacht!

Find ich echt klasse.


pn
Gast 
30.12.2009, 13:10
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