» Eintragung offenr Luffi und Sportauspuff!!!

HU / AU trotz fehlender rückenlehne möglich...Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenGewindefahrwerk eintragen klappt nicht
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17.07.2012, 20:41
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rancid77
Kordovamuss ausgetragen werden

Warum? Was kostet der Sch... wieder? Wenn ich Alus eingetragen hab und mit OEM-Stahlfelgen rumfahre interessierts doch auch keinen. Wenn ich das AI nicht verbaut hab is das doch i.O.

Braucht nicht ausgetragen werden, denn dazu besteht kein Anlass. Du darfst die abgenommenen Teile nur nicht verbauen mit dem aktuellen System, da sie dafür nicht geprüft wurden. Und wenn du dann angehalten wirst und hast es nicht drin, ist alles OK.
Denn schließlich hast die Eintragung mal bezahlt und solltest du wieder zurückrüsten, kannst du jederzeit das Kit wieder fahren.

Wenn nur immer das aktuelle drin stehen darf, dann müsste ja jeder im Sommer wie Winter seinen Schein umschreiben lassen, da von Sommer auf Winterräder gewechselt wird.

Also alle Teile immer mit dem passenden System fahren bzw. prüfen lassen und alles ist OK.

Ich habe mein offenen Mohr (K&N Luffi) auch zusammen mit einem originalen Mohr ESD abnehmen lassen und bis heute (seid 1997) hat es niemanden gestört. Und ich war schon in mehreren Landkreisen um Tüv/AU zu machen.


KordovaIch habe die Gesetze nicht gemacht :no:

Es ist aber so. Dein Fahrzeugschein muss dem Ausrüstungszustand/technischen Zustand deines Fahrzeuges entsprechen....
Dann müsste man ja z.B. im Sommer seine Winterfelgen bzw. seine Sommerfelgen im Winter austragen lassen oder wenn ich meinen offenen Luffi ausbaue um ihn für 2 Tage auszuwaschen und stattdessen den OEM Luffi dran mache auch diesen austragen. Sorry aber das kann nicht sein bzw. habe ich das noch nie gehört.

Und was die Rückbank angeht, braucht diese auch nur bei bestimmten Voraussetzungen ausgetragen werden und zwar dann, wenn du hinten die Gurte ausbaust bzw. dir einen Käfig einbaust und somit die Rücksitzbank nicht mehr wie gewohnt genutzt werden kann, oder wenn du vorn andere Gurte einbaust die hinten befestigt werden müssen und nicht abnehmbar sind.
Sollte all das nicht der Fall sein, kannst du sie ausbauen und auch ohne fahren. Wäre ja das selbe als wenn man sie nur umklappen würde.

Gruß


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18.07.2012, 22:40
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ALso bei mir steht jetzt Sportluftfilter(blabla) in verbindun gmit Dämmmatte vonblabla in verbindung mit Magnaflow ESD ... wurde auch beides zussamen eingetragen, heißt das nun das ist legal oder nicht?
ich denke der tüv mensch müsste es ja wissen oder?


pn
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19.07.2012, 18:44
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so steht es bei mir auch drin, nur halt nicht in Verbindung sondern jedes einzeln und bei mir war auch keine Dämmmatte Pflicht (bin ich auch nicht böse drum :)

pn email
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20.07.2012, 13:29
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naja ich bin froh das er "in verbindung" geschrieben hat, damit die rennleitung sieht das es zussamen eingetragen wurde - und die dämmmatte ist so klein das sie nicht viel bringt aber ist mir auch egal.

pn
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20.07.2012, 13:52
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selbst wenn nicht "in Verbindung" stehen würde wäre es kein Problem. Denn der Prüfer hat vorher in den Schein zu schauen, ob ein Luffi eingetragen ist oder nicht. Denn sollte dem so sein, dürfte er den ESD nicht eintragen bzw. müsste er dann den Luffi austragen.
(so war das nämlich bei meinem Bruder seinem EJ6 der Fall)

Gruß

PS: ja ob mit Dämmmatte oder ohne, ändert nicht viel ;)


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20.07.2012, 17:46
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Das ist gut zu wissen, falls einem dochmal irgend ein polizist ans bein pi**eln will. Danke.
Kann mich nicht erinnern das der tüver sich den schein vorher angesehen hat. Aber naja wird schon passen.
Gruß


pn
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20.07.2012, 19:04
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sunnytnselbst wenn nicht "in Verbindung" stehen würde wäre es kein Problem. Denn der Prüfer hat vorher in den Schein zu schauen, ob ein Luffi eingetragen ist oder nicht. Denn sollte dem so sein, dürfte er den ESD nicht eintragen bzw. müsste er dann den Luffi austragen.
(so war das nämlich bei meinem Bruder seinem EJ6 der Fall)

Gruß

PS: ja ob mit Dämmmatte oder ohne, ändert nicht viel ;)

Erst informieren, dann schwätzen. Wenn das jeweilige Teil ein Gutachten hat braucht´s nicht eingetragen werden, es reicht wenn der Abnahmeschein mitgeführt wird. Wenn man also erst Lufi eintragen lässt, danach den Originalen wieder einbaut und den ESD abnehmen lässt und erst DANN alles eintragen lässt, hast auch alles eingetragen ohne das der Prüfer was prüfen konnte. Dann steht halt alles nicht in Verbindung drin.

Also daher:
Es MUSS "in Verbindung" drin stehen. Sonst die Nutzung "in Verbindung" nicht zulässig.

Und nur weil irgendwelche Polizisten schichtweg zu blöd sind oder mal ein Auge zudrücken heißt´s noch lang nicht das es deswegen legal wäre.


pn
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21.07.2012, 11:20
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Dragon85

Erst informieren, dann schwätzen. Wenn das jeweilige Teil ein Gutachten hat braucht´s nicht eingetragen werden, es reicht wenn der Abnahmeschein mitgeführt wird. Wenn man also erst Lufi eintragen lässt, danach den Originalen wieder einbaut und den ESD abnehmen lässt und erst DANN alles eintragen lässt, hast auch alles eingetragen ohne das der Prüfer was prüfen konnte. Dann steht halt alles nicht in Verbindung drin.

Also daher:
Es MUSS "in Verbindung" drin stehen. Sonst die Nutzung "in Verbindung" nicht zulässig.

Und nur weil irgendwelche Polizisten schichtweg zu blöd sind oder mal ein Auge zudrücken heißt´s noch lang nicht das es deswegen legal wäre.

Dann bitte ich dich, dich erstmal zu informieren. Wenn das jeweilige Teil nen Gutachten hat, steht dort genau drin, ob es trotzdem eingetragen werden muss oder nicht. Von daher ist nicht jedes Teil mit Gutachten eintragungsfrei.
(z.B. haben meine Scheinwerferblenden nen Gutachten, aber müssen trotzdem eingetragen werden usw...)

Und wenn du schreibst das du erst nen Luffi eintragen lässt (nur legal mit Serienanlage), dann wird dieser auch ohne Probleme eingetragen. Sollte man dann den OEM wieder einbauen und nen Sport-ESD eintragen lassen, ist der Prüfer verpflichtet zu schauen, ob bereits etwas an der kompletten Anlage geändert und eingetragen wurde. Und da er nicht ohne Grund immer den Fahrzeugschein haben möchte, ist das somit sofort erkennbar.
Wenn der Kunde demzufolge drauf besteht den ESD eintragen zu lassen, kann der Prüfer ihm aber auferlegen, der der Luffi ausgetragen werden muss.

Das ist seine Pflicht. Somit spielt es also keine Rolle ob da "in Verbindung" steht oder nicht. Und das habe ich bei 2 verscheidenen Prüfstellen erfahren. Und ich habe bei mir auch alles einzeln drin stehen und bis heute weder bei der Polizei, noch beim Tüv/Dekra Probleme gehabt.

Gruß

PS: Sicher kann der Prüfer nicht nachvollziehen, ob der Kunde nen Luffi zu hause liegen hat oder nicht. Aber im Schein wird er es sehen und die wollen den nicht ohne Grund haben. Sonst kannst auch gleich ohne Papiere fahren.


pn email
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21.07.2012, 19:07
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Mir ist das eigentlich ziemlich egal ob dich die Grün-Weiße Narrenzunft wegen irgend was dran kriegt oder nicht.

Aber hör auf solche Unwahrheiten zu verzapfen.
Geh zu nem Prüfer und frag nach wenn´s nicht glauben willst.

Versteh eh nicht warum jeder meint sowas in nem Forum nachfragen zu müssen anstelle mal bei der nächsten TÜV/Dekra/KÜS -Stelle vorbei zu gehen und dort mal zu fragen.


pn
Gesperrt 
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Beiträge: 9669
21.07.2012, 19:38
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Dragon85

Erst informieren, dann schwätzen. Wenn das jeweilige Teil ein Gutachten hat braucht´s nicht eingetragen werden, es reicht wenn der Abnahmeschein mitgeführt wird. Wenn man also erst Lufi eintragen lässt, danach den Originalen wieder einbaut und den ESD abnehmen lässt und erst DANN alles eintragen lässt, hast auch alles eingetragen ohne das der Prüfer was prüfen konnte. Dann steht halt alles nicht in Verbindung drin.

Also daher:
Es MUSS "in Verbindung" drin stehen. Sonst die Nutzung "in Verbindung" nicht zulässig.

Und nur weil irgendwelche Polizisten schichtweg zu blöd sind oder mal ein Auge zudrücken heißt´s noch lang nicht das es deswegen legal wäre.

Nur mal ne kleine Richtigstellung:

Tuningteile MIT Gutachten MÜSSEN eingetragen werden.
Tuningteile MIT ABE müssen nicht eingetragen werden, solange man die Hinweise und Bedingungen einhält, die an die ABE geknüpft sind. Dies bedeutet:

Tieferlegungsfedern mit ABE sind eintragungsfrei, solange serienmäßige Rad - / Reifenkombinationen und / oder Sportlenkräder gefahren werden. Sind andere Kombinationen, als serienmäßig vom Hersteller freigegeben, bzw. ein Sportlenkrad verbaut, MÜSSEN die Federn eingetragen werden.

Sind Fahrwerk und ein Lenkrad eingetragen, und man möchte breitere und grössere Felgen und andere, als vom Hersteller freigegeben, montieren, wird immer " IN VERBINDUNG MIT " geprüft und eingetragen. Alles andere sind falsche Aussagen, bzw Halbwissen.

Genauso mit dem Luftfilter. Es existieren noch alte Gutachten, wo nichts von serienmäßiger Abgasanlage gefordert wird. Diese Gutachten sind offiziell nicht mehr zu verwenden. Ein offener Luftfilter in Verbindung mit Sportendschalldämpfer bzw Komplettanlage darf nicht mehr eingetragen werden.

Es besteht nur noch Bestandsschutz für bereits vor diesem Änderungstermin verbaute und abgenommene Umbauten.


pn
Gast 
24.07.2012, 07:52
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