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Veteran ![]() Name: Pascal Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda Del Sol (EH6) Anmeldedatum: 09.08.2011 Beiträge: 521 Wohnort: Nürnberg | zitieren Servus, ich habe meine Fernlichter im Del Sol (Eh6) ein wenig modifiziert und frage mich nun, ob es noch legal ist ![]() |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Woll-E Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Boah, schreib es bitte nochmal in Deutsch. Hab ich das richtig verstanden? Du hast dein Fernlicht im Dauereinsatz? Absolut nicht legal. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 28.10.2010 Beiträge: 538 | zitieren Nein, er hat die H4 Birnen im Fernlicht so modifiziert, dass der Draht der eig. für das Abblendlicht ist, dauerhaft Brennt. Allerdings geht dieser aus, wenn man Fernlicht einschaltet und stattdessen brennt das Fernlicht. Frage nur... warum ? Es sieht kacke aus und ist absolut nicht legal, da die Fernlichter keine Freigabe für Abblendlicht haben. Genauso ist es umgekehrt nicht erlaubt, die Abblendscheinwerfer mit als Fernlicht zu betreiben, um dann die Fernlichter entfernen zu können ^^ |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Woll-E Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Ja, so würde es Sinn machen, praktisch als Tagfahrlicht. Glaube aber nicht, dass es legal ist, wenn man das nicht ein und ausschalten kann. |
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Veteran ![]() Name: Pascal Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda Del Sol (EH6) Anmeldedatum: 09.08.2011 Beiträge: 521 Wohnort: Nürnberg | zitieren ich eine die zwei kleinen Scheinwerfer voll niedlich ![]() |
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Gesperrt Anmeldedatum: 16.11.2008 Beiträge: 1234 | zitieren wie das ist nicht legal?! hatte meine fernlichter in die scheinwerfer versetzt und die runden löcher gecleant, wurde auch ohne mucken eingetragen... beim völlig normalen tüv nord |
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Elite Name: Philip Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Das Problem ist, dass die Scheinwerfer nur eine Zulassung für Abblendlicht haben. Da kann der Prüfer eintragen was er will, ohne lichttechnisches Gutachten (~2000€) wird das nicht 100% legal. Ist einfach so. Steht alles codiert auf dem Scheinwerferglas drauf was der leuchten darf. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "eh6, fehrnlich" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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