» Die Polizei darf unsere Server-Daten beschlagnahmen

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21.03.2013, 07:47
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Das kann man aus diesem Fall herauslesen:
http://www.sueddeutsche.de/medien/polizeiaktion-bei-der-augsburger-allgemeinen-beschlagnahme-von-nutzer-daten-war-rechtswidrig-1.1629505
ZitatEine Durchsuchungsanordnung für die Räume der Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Augsburg

...

Hintergrund war eine Strafanzeige des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU), der sich durch den Beitrag eines Internetnutzers in einem Forum im Online-Angebot der Augsburger Allgemeinen in seiner Ehre verletzt sah.

...

Zur Durchsuchung der Redaktion war es nur deswegen nicht gekommen, weil die Zeitung die Daten der Polizei übergab, als diese angerückt war. Die Richter am Landgericht bemängelten nun aber, dass das Amtsgericht gar keine Anordnung zur Durchsuchung der Räume und Beschlagnahme der Daten hätte erlassen dürfen. Denn die Äußerungen des Users, durch die sich der Referent beleidigt fühlte, seien bei einer Gesamtbetrachtung als nicht strafbar anzusehen, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.

Die Beleidigung war also keine. Wenn aber jemand eine Beleidigung ausspricht, also eine Straftat begeht, dann kann die Polizei in unserem Rechenzentrum anrücken und Nutzerdaten beschlagnahmen.

Dies finde ich übrigens völlig legitim, wobei wir in der Vergangenheit, insbesondere bei Unterschlagung von Warenlieferungen immer mit der Polizei kooperiert haben.

Wie man also so schön sagt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. ;)


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21.03.2013, 09:54
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Naja.... Ich hoffe aber, das nur Daten auf den Sachverhalt bezogen verwendet werden dürfen?!

pn
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21.03.2013, 10:51
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Natürlich - erstmal bin ich der einzige (wenn man mal vom Hoster absieht), der Zugriff auf die Datenbank hat und damit entscheide ich welche Daten überhaupt an die Polizei gehen und falls mal eine Durchsuchung gemacht werden sollte, wo ich dann nicht dazwischen hänge, darf die Polizei natürlich nur die Daten einsehen die sich auf die Straftat beziehen EDIT: Oder auch nicht (weiter lesen!).

Wobei ich natürlich nicht weiß wie hart die da vorgehen. Nimmt man z.B. Megaupload als Beispiel, dann können Staatsdiener ja auch gerne mal den kompletten Betrieb lahmlegen und nachträglich stellt sich dann heraus "upps, das durften wir ja gar nicht". In Deutschland gab es ja auch schon so einen Fall:
https://netzpolitik.org/2011/piratenpartei-server-auf-polizeiliche-anweisung-offline/
ZitatIn einem wohl bislang einmaligen Vorgang wurden am Freitagmorgen die Server der Piratenpartei von der Polizei beschlagnahmt. Studenlang waren die Dienste nicht erreichbar.

Nach Angaben der Partei hatte die Polizei in Folge eines französischen Ermittlungsersuchens am Freitagmorgen auf Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt das Rechenzentrum der Firma aixit in Offenbach durchsucht und dort einen Großteil der IT-Landschaft der Partei beschlagnahmt. Betroffen waren nicht nur die Webseiten fast aller Parteigliederungen und das Wiki, sondern auch Kommunikationsinfrastrukturen wie Mailinglisten-, Mail- und Jabber-Server.

...

Einem Bericht von “DRadio Wissen” nach hatten Beamte des Bundeskriminalämtes (BKA) auf einem der Server “strafrechtlich relevantes Material” gefunden mit dem zu “Hackerangriffen” aufgerufen worden sei.

..

In einem solchen Pad soll nach Parteiangaben ein SSH-Key veröffentlicht worden sein, der zu einem Angriff auf den französischen Energiekonzern EDF hätte verwendet werden können.

Dazu die Erklärung: Der SSH Key ist quasi der Login von einem Server. Irgendjemand hat also den Login geklaut und dann bei der Piratenpartei hochgeladen und andere aufgerufen den Server anzugreifen. Die Polizei scheint in dem Fall niemanden vertraut zu haben (z.B. dem Admin von den Piratenservern) und hat gleich mal alle Server offline genommen um nach der IP oder ähnliches des Täters zu suchen.

Bis hier hin: Davor hätte ich ziemliche Angst. Das ist Willkür und stellt mich als Admin in Generalverdacht bei der Straftat ebenfalls Verursacher zu sein. Der daraus resultierende Schaden ist enorm. Google straft Internetseiten ab, die nicht zu erreichen sind, neue Besucher finden die Seite nicht, bestehende werden abgeschreckt und schlussendlich gehen auch Werbeeinnahmen flöten, also ein Schaden entsteht.

Die Rechtsanwälte schrieben:
ZitatRechtsanwalt Thomas Stadler weist diesbezüglich in seinem Blog auch auf den eigentlich geltenden Schutz der Partei nach Artikel 21 Grundgesetz hin. Parteien seien vor Repression durch die Exekutive nach Möglichkeit zu verschonen, “weil das der Demokratie schadet” schreibt auch Strafverteidiger Udo Vetter.

Für mich auch erschreckend, denn ich bin keine Partei. Bin ich also ungeschützt oder wie?!

Interessant auch das:
ZitatPiratenpartei-Administrator Rüdiger Pretzlaff schreibt in seinem Blog, dass das betroffene Pad schon vor Wochen gelöscht worden sei. Auch aus anderen Quellen ist zu hören, dass es bereits vor einiger Zeit ein sog. “Ticket” zu der Sache gegeben habe.

Vermutlich wollte die Polizei also Backups durchsuchen um an die IPs zu kommen. Hat aber wohl nicht geholfen weil Log-Files anonymisiert gespeichert wurden.

Das geht natürlich gar nicht:
ZitatNach Angaben der PiratenIT habe das BKA u.a. auch Passwort-Hashes kopiert, weshalb alle User ihre Passwörter ändern sollten.

So viel zum Thema Daten, die nicht zum Sachverhalt passen.


 1x  bearbeitet

Verfasst am: 21.03.2013, 11:44
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Die Piratenpartei lässt den letzten Status vermissen:
http://wiki.piratenpartei.de/Servergate#Status

Da ist nur ein Verweis auf diesen Artikel:
http://winfuture.de/news,65424.html
ZitatDas Landgericht Darmstadt hat den Durchsuchungsbeschluss, der vom Amtsgericht Darmstadt ausgestellt wurde, als zu unbestimmt beurteilt, ihn aber nicht gänzlich für rechtswidrig erklärt.

...

Die Piratenpartei will deshalb - und weil der ursprüngliche Beschluss nur nachträglich eingeschränkt wurde, vor die nächsthöhere Instanz ziehen.

"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche nachträgliche Korrektur eines Durchsuchungsbeschlusses nicht möglich", begründet Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland den weiteren juristischen Schritt. "Ein Durchsuchungsbeschluss muss so konkret sein, dass die ihn ausführenden Polizeibeamten zweifelsfrei wissen, was sie durchsuchen und gegebenenfalls auch beschlagnahmen dürfen. Das ist bei einer nachträglichen Richtigstellung gerade nicht möglich."

Weiterhin sei die Ausstellung des Beschlusses ohne Rechtshilfeersuchen rechtswidrig. "Eine ernstzunehmende gerichtliche Überprüfung, ob der vom Bundeskriminalamt beantragte Durchsuchungsbeschluss erlassen werden durfte, war ohne dieses Ersuchen nicht möglich", bemängelt Nerz. Nun muss sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Fall befassen.

Mehr Infos konnte ich nicht finden. Auch nicht zum Oberlandesgericht Frankfurt. Ich hoffe doch mal, dass die vor das BVerfG gezogen sind. Schließlich ist das genau das Thema der Piratenpartei.

 1x  bearbeitet
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Gast 
21.03.2013, 11:44
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