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Benne911Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenErfahrungen  rote Innenraumteppiche aus den USA?
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04.01.2008, 15:03
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fLo-und bei irgendwem was neues ?

habe leider ein ernüchternes schreiben bekommen .... §154 Absatz 1 ... danke deutschland

Das ist korrekt, weil der § heißt, dass ihm die härteste Strafe bereits getroffen hat, d.h. dass das Vergehen was Du zur Anzeige gebracht hast bereits bestraft wurde (es wird nur das härteste Vergehen gezählt) oder sogar eine schlimmere Tat Deine "unwichtig" macht.

Das Geld bekommt ihr jetzt nur über einen Titel wieder. D.h. Anwalt einschalten, sofern ihr erwartet, dass er das jemals zurückzahlen kann (Titel gilt ja 30 Jahre).

Gruß
Marc


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04.01.2008, 20:54
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also hab das gepostet bevor ich mit frau dr staatsanwältin gesprochen habe

der gute herr meyer wurde im mai/juni vor gericht geladen und zu einer 9 monatigen haftstrafe ohne bewährung verurteilt . im september letzen jahres wurde das dann rechtskräftig , heisst kann nicht angefochten werden . er muss seine strafe anfang diesesn jahres antreten , wann genau konnte sie mir nicht sagen , da sollte ich die stasi in essen anrufen .

er hat auch eine hohe geldstrafe bekommen :) kann er die nicht zahlen verlängert sich die haftstrafe.

desweiteren sagte sie , dass wenn irgendjemand ihm post zu kommen lassen will , wegen seinem anwalt , mahnverfahren oder sonstiges , soll man bei der stasi in essen nachfragen wo er einsitzt und dann an die adresse die post schicken , so kann er sich nciht rausreden n iemals post bekommen zu haben .
da man ihn ja so gut wie nie postalisch erreichen konnte oder immer unbekannt war wo er sich versteckt , die feige sau .

rund um , strafe für ihn freut mich , jetzt besorg ich mir noch ein titel , und dann naja würde ich sagen , er hat fürs leben verkackt .
selber schuld .

kurz um , der jammerlappen geht in bunker :)

und nein ich habe nur mein aktenzeichen angegeben , weil ich nur meines hatte. oder wie meintest du das ?


pn
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04.01.2008, 21:07
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fLo-also hab das gepostet bevor ich mit frau dr staatsanwältin gesprochen habe

der gute herr meyer wurde im mai/juni vor gericht geladen und zu einer 9 monatigen haftstrafe ohne bewährung verurteilt . im september letzen jahres wurde das dann rechtskräftig , heisst kann nicht angefochten werden . er muss seine strafe anfang diesesn jahres antreten , wann genau konnte sie mir nicht sagen , da sollte ich die stasi in essen anrufen .

er hat auch eine hohe geldstrafe bekommen :) kann er die nicht zahlen verlängert sich die haftstrafe.

desweiteren sagte sie , dass wenn irgendjemand ihm post zu kommen lassen will , wegen seinem anwalt , mahnverfahren oder sonstiges , soll man bei der stasi in essen nachfragen wo er einsitzt und dann an die adresse die post schicken , so kann er sich nciht rausreden n iemals post bekommen zu haben .
da man ihn ja so gut wie nie postalisch erreichen konnte oder immer unbekannt war wo er sich versteckt , die feige sau .

rund um , strafe für ihn freut mich , jetzt besorg ich mir noch ein titel , und dann naja würde ich sagen , er hat fürs leben verkackt .
selber schuld .

kurz um , der jammerlappen geht in bunker :)

und nein ich habe nur mein aktenzeichen angegeben , weil ich nur meines hatte. oder wie meintest du das ?

heilige sch**sse!

ich wuerd mal sagen "owned" ^^

aber 9 monate finde ich heftig... klar - was er machte war hart, aber dass man so viel dafuer kriegt find ich beinhart.


pn
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04.01.2008, 21:11
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DonMario
fLo-also hab das gepostet bevor ich mit frau dr staatsanwältin gesprochen habe

der gute herr meyer wurde im mai/juni vor gericht geladen und zu einer 9 monatigen haftstrafe ohne bewährung verurteilt . im september letzen jahres wurde das dann rechtskräftig , heisst kann nicht angefochten werden . er muss seine strafe anfang diesesn jahres antreten , wann genau konnte sie mir nicht sagen , da sollte ich die stasi in essen anrufen .

er hat auch eine hohe geldstrafe bekommen :) kann er die nicht zahlen verlängert sich die haftstrafe.

desweiteren sagte sie , dass wenn irgendjemand ihm post zu kommen lassen will , wegen seinem anwalt , mahnverfahren oder sonstiges , soll man bei der stasi in essen nachfragen wo er einsitzt und dann an die adresse die post schicken , so kann er sich nciht rausreden n iemals post bekommen zu haben .
da man ihn ja so gut wie nie postalisch erreichen konnte oder immer unbekannt war wo er sich versteckt , die feige sau .

rund um , strafe für ihn freut mich , jetzt besorg ich mir noch ein titel , und dann naja würde ich sagen , er hat fürs leben verkackt .
selber schuld .

kurz um , der jammerlappen geht in bunker :)

und nein ich habe nur mein aktenzeichen angegeben , weil ich nur meines hatte. oder wie meintest du das ?

heilige sch**sse!

ich wuerd mal sagen "owned" ^^

aber 9 monate finde ich heftig... klar - was er machte war hart, aber dass man so viel dafuer kriegt find ich beinhart.


die strafe ist für seine uneinsicht und lügerei normal noch zu gering


pn
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04.01.2008, 21:13
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DonMario
fLo-also hab das gepostet bevor ich mit frau dr staatsanwältin gesprochen habe

der gute herr meyer wurde im mai/juni vor gericht geladen und zu einer 9 monatigen haftstrafe ohne bewährung verurteilt . im september letzen jahres wurde das dann rechtskräftig , heisst kann nicht angefochten werden . er muss seine strafe anfang diesesn jahres antreten , wann genau konnte sie mir nicht sagen , da sollte ich die stasi in essen anrufen .

er hat auch eine hohe geldstrafe bekommen :) kann er die nicht zahlen verlängert sich die haftstrafe.

desweiteren sagte sie , dass wenn irgendjemand ihm post zu kommen lassen will , wegen seinem anwalt , mahnverfahren oder sonstiges , soll man bei der stasi in essen nachfragen wo er einsitzt und dann an die adresse die post schicken , so kann er sich nciht rausreden n iemals post bekommen zu haben .
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und nein ich habe nur mein aktenzeichen angegeben , weil ich nur meines hatte. oder wie meintest du das ?

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aber 9 monate finde ich heftig... klar - was er machte war hart, aber dass man so viel dafuer kriegt find ich beinhart.

sehe ich anders. 9 Monate, in denen er keinen schädigen kann. Im Knast wird er sich das nicht wagen :fsk18:


pn
Master 
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04.01.2008, 21:17
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ihr habt recht. klar. und ich kann von glueck reden, dass ich nicht drauf reingefallen bin.

ich wuerde aber dennoch gerne vergleichen wie viele monate/jahre man fuer andere verbrechen einsitzen muss...

rein interessehalber - gibts da so ne art liste oder so?


pn
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Name: Nils
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04.01.2008, 21:51
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Das Strafmass ist sehr variabel, abhängig von Faktoren wie Vorsatz, Reue, Resozialisierungschancen, Vorstrafen, Schwere der Tat etc

hier Beispiele:


-Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)

Die Strafe beträgt bis zu 3 Jahre Haft, in besonders schweren Fällen, z.B. beim Mitführen von Schusswaffen oder bei Todesgefahr, bis zu 10 Jahre Haft. Im Schweizer Strafgesetzbuch wird das Vergehen mit Buße oder Gefängnis sanktioniert, was einer Höchststrafe von 3 Jahren entspricht.

-Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)

Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen.)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u. a.)

Der Strafrahmen beträgt (regelmäßig) Freiheitsstrafe von mindestens zwei und höchstens 15 Jahren. Verwirklicht der Täter im Rahmen der Vergewaltigung (oder der sexuellen Nötigung) gemäß § 177 StGB den Tatbestand der Qualifikation des Absatzes 3 (Mindeststrafe drei Jahre), lautet der Urteilstenor auf schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung), im Fall des Absatzes 4 auf besonders schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung) (Mindeststrafe fünf Jahre). Die (höchstrichterliche) Rechtsprechung sieht auch in der Erzwingung des ehelichen Beischlafs selbst nach mehrjähriger Geschlechtsgemeinschaft der Beteiligten keinen Anlass, von der Anwendung des Regelstrafrahmens des § 177 Abs. 2 StGB (2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) abzusehen und den Strafrahmen des Absatzes 1 (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr) oder des Absatzes 5 (minder schwerer Fall, Mindestfreiheitsstrafe sechs Monate bzw. 1 Jahr) zu Grunde zu legen.

Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus §78Stgb eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch in der Regel erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen.

Die sexuelle Nötigung ist wegen der Mindeststrafendrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
  3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
  4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)

Auf Mord steht in Deutschland zwingend lebenslange Freiheitsstrafe (sofern nicht Jugendstrafrecht eingreift oder der Täter nicht voll schuldfähig war).

Totschlag - Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht, in besonders schweren Fällen kann jedoch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden (s.u.).

gefährliche Körperverletzung - Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Schwere Körperverletzung - Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person


  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)

Diebstahl - Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Betrug - Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

schwerer Betrug - Die Strafdrohung erhöht sich auf ein bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn bei der Vollendung des Betruges

falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät verwendet werden;
ein zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstands bestimmtes Zeichen unrichtig gesetzt, verrückt, beseitigt oder unkenntlich macht wird oder;
man sich fälschlich für einen Beamten ausgibt.
Die gleiche Straferhöhung tritt ebenfalls ein, wenn der Betrug einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden zur Folge hat. Übersteigt der Schaden 50 000 Euro erhöht sich die Strafdrohung auf ein bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

...

Quelle: Wikipedia


pn
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04.01.2008, 21:59
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danke!

pn
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05.01.2008, 10:29
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DonMario
heilige sch**sse!

ich wuerd mal sagen "owned" ^^

aber 9 monate finde ich heftig... klar - was er machte war hart, aber dass man so viel dafuer kriegt find ich beinhart.

finds auch viel zu wenig .

die staatsanwältin meine ja auch er hatte sehr viele viele anzeigen etc.


und das er die haftstrafe erst antreten muss , erklälrt uach warum er immer dem ronny per icq schreiben konnte ^^

naja ab in knast mit ihm und wenn er draussen ist kann er sich als bettler versuchen :laughat:


pn
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21.01.2008, 16:29
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@ mgutt

Bielefeld-Senne ist eine offene JVA. Das heißt er kann sowieso am WE raus. Das erklärt warum er auch ab und zu noch bei msn online ist. Zudem ist es auch möglich dort ein Handy reinzu schmuggeln;-)
Ich kenne 2 Leute die waren da. Der knast ist besser als ein Hotel.
Die Strafe ist viel zu niedrig.


pn
Gast 
15.07.2018, 14:01
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