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05.01.2007, 20:30
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Mein Civic hat leider Bekanntschaft mit einer AHK gemacht.
Ich habe meinen Civic So aufgefunden und hab sofort die Rennleitung angerufen und gesagt das es um Leben und Tot geht :hrhr:

Aber seht selbst

Zum Glück hab ich mir gemerkt wer vor mir geparkt hat und konnte so mit den Übeltäter der noch Fahrerflucht begangen hat, überführen. Es waren noch Lackrückstände an der AHK. Naja wie hoch der Schaden ist weiß ich noch nicht.

Aber was denkt ihr ?

Stoßstange und Nummernschild definitiv hin
Leiste unter der Haube verbogen
Schloßträger verbogen
Servoleitungen verbogen

Was lernt man daraus: Immer merken wo man Parkt lol


 
Civic VS AHK.jpg
Civic VS AHK.jpg - [Bild vergrößern]


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05.01.2007, 20:43
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Krass... wie hast du denjenigen gefunden?? Ich merk mir sowas höchstens wenn jemand irgendwie auffällig komisch parkt oder so

pn
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Name: Pico
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05.01.2007, 20:45
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ganz einfach :) er ist mir vor ca. 4 Wochen schon mal ins Heck gefahren :-P

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05.01.2007, 20:59
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Neee,oder? :no: Hammerhart!!! Für soviel Dummheit würd ich den bluten lassen das er freiwillig den Lappen abgibt und nie wieder in ein Auto steigt! lol

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06.01.2007, 15:57
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ALsoooo
wenn der wirklich Unfallflucht begangen hat zahlt er das selber.
Die Versicherung geht in der Regel in Vorkasse und holt sich das Geld zurück.
Du hast bei nicht verschuldeten Unfällen das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen und einen Anwalt ein zuschalten.

Allerdings setzen die Gerichte einen "Mindestschaden" von 1200-1500 Euro als Untergrenze :- Deine Schadensminderunngsplicht.
Den Anwalt müßen sie dann auch bei völlig eindeutiger Schuldfrage
bezahlen da sich der Normalbürger nicht mit solchen Rechtsfragen auskennt.
Tipp: frag mal beim Freundlichen Händler einen Schrauber was er zur Schadenshöhe meint, das kommt meistens hin.
Bei einem Schaden wie bei dir ist meistens noch was verdecktes betroffen
Stoßsstngen oder Querträger.
Gruß Michael


pn
Veteran 

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07.01.2007, 18:54
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scheidungspapaALsoooo
wenn der wirklich Unfallflucht begangen hat zahlt er das selber.
Die Versicherung geht in der Regel in Vorkasse und holt sich das Geld zurück.
Du hast bei nicht verschuldeten Unfällen das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen und einen Anwalt ein zuschalten.

Allerdings setzen die Gerichte einen "Mindestschaden" von 1200-1500 Euro als Untergrenze :- Deine Schadensminderunngsplicht.
Den Anwalt müßen sie dann auch bei völlig eindeutiger Schuldfrage
bezahlen da sich der Normalbürger nicht mit solchen Rechtsfragen auskennt.
Tipp: frag mal beim Freundlichen Händler einen Schrauber was er zur Schadenshöhe meint, das kommt meistens hin.
Bei einem Schaden wie bei dir ist meistens noch was verdecktes betroffen
Stoßsstngen oder Querträger.
Gruß Michael

Ja ich werde morgen mal mit meinem Karrosseriemeister quatschen und mal gucken was der meint.

Soll ich lieber das Gutachten bei Honda machen lassen oder wäre das egal ?

Hier weitere Bilder :(


 
IM000373.JPG
IM000373.JPG - [Bild vergrößern]


 
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07.01.2007, 19:00
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also ich haben 1280€ für ne verkratzte front bekommen...der schaden wird den wagenwertüberschreiten

pn
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07.01.2007, 19:26
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also mein wagen sah nicht mal ganz so schlimm aus und da waren die gleichen teile kaputt. in der hondawerkstatt hat man da damal grob 3000 euro schaden geschätzt...

pn
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07.01.2007, 20:09
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Hallo Pico
Wenn die betroffene Versicherung einen Gutachter schickt oder dir eine
Adresse zum begutachten nennt kostet das Normalerweise nichts!!!
Aber du holst dir einen Gutachter von dem, der dir Geld zahlen soll :suspekt:
Mein Tipp erst mal unverbindlich (und ohne Kosten) bei der Werstatt fragen damit du eine ungefähre Schadenshöhe hast.
Dann kannst du auch beurteilen ob das Versicherungsgutachten hinkommt.
Beim Wirtschaftlichen an den Leihwagen ( achtung Tariffalle beim Verleiher wenn der einen höheren bzw. überhöhten Unfallleihwagen-Tarif aufruft bleibst du evtl, auf einen Teil der Kosten sitzen) oder den Nutzungsausfall denken.
Auch an die Pauschale für Um/Abmeldund sowie Unkostenpausch.( Tel.-Kosten usw.)
Aber der Anwalt deines Vertrauens weiß das alles besser :-))
Klär aber vorher mit der gegnerischen Versicherung alles ab,
könnnte ja sein das die noch von nichts wissen oder der Unfallverursacher
die Tat bestreitet.
Auch wenn die Unfallspuren eindeutig sind; was die Rennleitung sagt ist völlig egal!!!!!!! Erst der Richter entscheidet über die Rechtslage.
Und Rech haben und Recht bekommen sind in diesem unserem Lande
2 Paar Schuhe , da kenn ich mich aus :wall:

Gruß Michael


pn
Veteran 
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Beiträge: 545
08.01.2007, 16:14
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Boah hart, dass da gleich so viel kaputt geht! Aber irgendwie auch blöd von ihm keinen Zettel zu hinterlassen wenn er dir doch schon hinten drauf ist.

Im Normalfall kriegt er mindestens n Fahrverbot. Bei Unfallflucht verstehn die keinen Spaß!

Würd dir auch zu nem Anwalt raten, hoffe du hast n Rechtschutz?


pn
Gast 
16.01.2007, 15:52
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