» Carsten Roesch

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Name: Carsten
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31.10.2012, 20:21
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rc-rvAn die ganz findigen Forumsuser: Unsere AGB, speziell die rechtliche Grundlage zur Auftragserteilung bei einer Reparatur basiert wie alles andere auch auf der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. ......
Da hier wahre Meister des googelns von rechtlichen Interpretationen beheimatet sind, auch wenn sie völlig am Thema vorbei sind, werden diese wohl auch ganz einfach zu finden sein, da warscheinlich Basis von 95% aller Kfz Betrieben Deutschlandweit.
Adressen auf Aufträgen sind abgedeckt und haben nichts mit dem Sachverhalt zu tun.

Kurzzeitig wurde dieser Beitrag hier richtig konstruktiv. Dies scheint nun mangels weiterer fachlichen Möglichkeiten erschöpft, weswegen die Suche nach evtl. Formfehlern in AGBs und Aufträgen fruchtet. Es wird deswegen von uns nicht weiters darauf eingegangen, falls daran jeh etwas zu bemängeln wäre hat dies sicherlich nichts in einem Forum verloren.
Das Posting eines Teils des unterzeichneten Arbeitsauftrags nur als kleiner Beweis was geschrieben wurde und was nicht......
Na ja Hochmut kommt vor dem Fall



Verfasst am: 31.10.2012, 20:23
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Und was den angeblichen Auftrag angeht...... Wo steht denn der Name des Auftraggebers? Danke an Ronny für den Hinweis. Aber das war für mich so banal, das ich gar nicht danach geguckt hatte
pn
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31.10.2012, 20:24
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GMEP1Und was den angeblichen Auftrag angeht...... Wo steht denn der Name des Auftraggebers? Danke an Ronny für den Hinweis. Aber das war für mich so banal, das ich gar nicht danach geguckt hatte

Die wurde doch aus Datenschutzgründen abgedeckt :roll:


pn
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31.10.2012, 20:46
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Achso, ja stimmt, der steht bestimmt da wo man nicht sieht das was abgedeckt wurde
:-)


pn
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31.10.2012, 20:50
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GMEP1Achso, ja stimmt, der steht bestimmt da wo man nicht sieht das was abgedeckt wurde
:-)

Doch Carsten, da wurde was abgedeckt. :yes:

Trotz allem frag ich mich, wieso die Firma dann die Bezahlung ohne Rechnung macht.

Schliesst ja sämtliche Gewährleistungsansprüche automatisch aus


pn
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31.10.2012, 20:54
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Na ja wir werden es nie erfahren. Er hat ja grad gesagt er äussert sich hier nicht mehr.

pn
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31.10.2012, 21:10
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Ihr seid mir mal ein paar Spezialisten. Selbst wenn es keinen gültigen schriftlichen Vertrag gibt, dann kann es immer noch einen mündlichen geben. Mal abgesehen davon wurde bezahlt und abgeholt, also Auftrag erfüllt.

pn email
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31.10.2012, 21:13
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mguttIhr seid mir mal ein paar Spezialisten. Selbst wenn es keinen gültigen schriftlichen Vertrag gibt, dann kann es immer noch einen mündlichen geben. Mal abgesehen davon wurde bezahlt und abgeholt, also Auftrag erfüllt.

Das er bezahlt hat wird denke ich sein Verhängnis werden...!


 2x  bearbeitet
pn
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31.10.2012, 21:15
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Ist ja richtig Marc, aber Poldi schrieb im 1. Post, vor der Bearbeitung, dass er es ohne Rechnung bezahlt hat. Und er schrieb selbst, dass es schwarz bezahlt wurde.

pn
Premium-Member 

Name: Max Strammer
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31.10.2012, 21:22
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Mgutt schrieb schon, dass Poldi evtl die Forderung nach Barbezahlung mit Schwarzarbeit gleichsetzt, was ja passieren kann. Aber die Anschuldigung mit einem Auftrag widerlegen zu wollen ist etwas seltsam, denn der hat in Bezug auf Schwarzarbeit keine Aussagekraft...

pn
Gast 
27.11.2012, 14:55
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