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Veteran ![]() Name: Daniel Fahrzeug: EG4 LSI Bj:9/93 @ 286tKM, D15B2; ECU P04 OBD0 Anmeldedatum: 07.10.2006 Beiträge: 608 Wohnort: Bad Salzungen | zitieren |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Woll-E Geschlecht: Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Sehr interessant - in der Fahrschule wurde ich auf einer mit 30 begrenzten Straße darüber belehrt, dass nach einer Kreuzung ohne Geschwindigkeitsbegrenzung wieder 50 fahren darf. Scheint ja wohl nun nicht so zu sein. Allerdings würde ich dann gern mal wissen, wie man nachweisen will, ob jemand auf die Straße eingebogen ist oder auf der Straße weiterfährt. ![]() |
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| Elite Name: Stefan Geschlecht: Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 16.08.2006 Beiträge: 1318 Wohnort: Ludwigsburg | zitieren Wegen Geschwindigkeitsbeschränkungen habe ich mal beim ADAC angefragt. Schon lange her. Aber da hieß es auch, dass es bis zur Aufhebung durch ein Schild gültig ist. Ich bin mir aber sicher, dass keine wer-auch-immer-verantwortlich-ist-Behörde das weiß oder so umsetzt. |
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Elite ![]() Name: Patrick Geschlecht: Fahrzeug: Civic EJ9 Anmeldedatum: 13.02.2010 Beiträge: 1489 Wohnort: Oberhausen | zitieren Dann dürfte ja der Gegenverkehr noch 50 fahren, man selber aber nur 30 weils nicht aufgehoben wurde.. Macht viel Sinn.. |
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Veteran ![]() Name: Daniel Fahrzeug: EG4 LSI Bj:9/93 @ 286tKM, D15B2; ECU P04 OBD0 Anmeldedatum: 07.10.2006 Beiträge: 608 Wohnort: Bad Salzungen | zitieren die schilder stellt das straßenverkehrsamt auf. bei denen hab ich auch gestern angerufen und die schildersituation beschrieben. sie haben das dann auch durch ihre datenbank bestätigt, dass dort wirklich ein aufhebungsschild fehlt!!! da es auf dieser strecke im weiteren verlauf KEINEN sinn macht das überholverbot aufrecht zu erhalten! 1x bearbeitet Verfasst am: 01.10.2010, 13:58 zitieren ja dazu gibt es eine ganz "tolle" regelung: wenn jemand aus einer nebenstraße auf die hauptstraße auffährt, wird davon ausgegangen das er ja auch irgendwann vorher mal von der hauptstraße runter gefahren sein muss. somit gild er als ortskundig und müsste dann auch wissen was auf der hauptstraße so für verbotsschilder gestanden haben. -> DAS SIND DOCH WIRKLICH MAL GESETZE, GEMACHT FÜR DEN GELDBEUTEL DES STAATES!!!! ich könnt kot*** ey, absolut hirnlos |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Woll-E Geschlecht: Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Das sollten die hier mal probieren. Dann zeig ich denen mal das Labyrinth hier. Gemäß dem Motto: Alle Wege führen nach Rom.Echt abartig. |
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| Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "überholverbot what???" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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