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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Nachdem ich in vielen Foren fast schon bombadiert werde mit "schlachte Auto aus" oder "Pkw in Teilen abzugeben" muss ich dazu einfach mal was loswerden: Seit Euch im Klaren darüber, dass das verboten ist. Sobald man seinen PKW in Teilen wiederverkäuflich machen will kann es passieren, dass man gegen diverse Umwelt-Gesetze der Müllentsorgung und Müllverwertung verstößt. Auch ein Problem was viele übersehen ist, dass die Einnahmen dann noch versteuert werden müssen. Grundsätzlich braucht ein Händler z.B. ein Entsorgungszertifikat und wird regelmäßig geprüft, ob er auch die Verwertungsbedingungen einhält. Mal davon abgesehen, dass eine normale Garage keinen Ölabscheider besitzt, also das Grundwasser nicht vor evtl. Öllachen geschützt ist, gibt es noch viele weitere Verordnungen, die einem hier einen Strich durch die Rechnung machen. Was ich jetzt selbst nicht weiß, wo die Grenzen zwischen Liebhaberei, Hobby oder Verwertungsunternehmer definiert werden. Vielleicht hat dazu jemand aktuelle Gerichtsurteile oder weitere Informationen parat?! Ich würde mich gerne mehr in die Thematik einlesen. Denn ich selbst kaufe Gebrauchtteile um meinen PKW herzurichten. Aber was, wenn mir der Keller zu voll wird und ich den ganzen Kram verkaufen will.. bin ich dann etwa gezwungen den Schrotthändler anzurufen? Wie wird "schlachten" definiert und wann ist mein Eigentum "Schrott". Suchphrasen: PKW, KFZ, Ausschlachtung, Schlachtung, nicht, erlaubt |
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Premium-Member ![]() Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren öhm, sch***e! ich habe EVENTUELL vor nen ED9 (der ziemlich heruntergekommen aber fahbereit ist) zu kaufen und zu zerlegen. Ich will den Motor inkl. Anbauteile behalten und alle anderen nötigen Teile, die nötig sind um den ED2 zu swappen. Welche Gesetze ![]() |
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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Prelude BB6 Anmeldedatum: 08.11.2005 Beiträge: 546 Wohnort: Nürtingen | zitieren ![]() also ich finde man sollte das recht haben sein eigenes auto zu schlachten... gehen wir mal davon aus das auch die flüssigkeiten fachgerecht aufgefangen und entsorgt werden. klar muss der rest dann fachgerecht entsorgt werden... und das mit dem versteuern ist auch so ein ding... ![]() verstehe aber nicht was das mit müllentsorgung/verwertung zu tun haben soll da die teile ja in irgendeiner art und weiße weitervervendet werden...? ![]() |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren Also ich hab da jetzt kein Gesetz parat, aber das ist alles Ermessensache soweit ich weiß..... Hast Du einen Gewerbeschein (für was auch immer) kann es passieren, das du solche Verkaufsaktionen vorm Finanzamt rechtfertigen musst... aber solang Dir kein gewerblicher Nutzen nachgewiesen werden kann, gilt das meinen Informationen nach als Vermögensumwandlung....(Fällt natürlich sofort mit austellen einer Rechnung weg.... da wird ja Mehrwertsteuer fällig...aber das weißt Du ja sicherlich ![]() Is zwar jetzt ein blöder Vergleich, aber wenn ein ALG II Empfänger ein in seinem Besitz befindliches Fahrzeug in Geld '' umwandelt'' muss er bis zu einem gewissen Grenzbetrag nicht auf weitere Zahlungen verzichten, da es sich in dem Fall nicht um ein ''Einkommen'' handelt, sondern um eine Vermögensumwandlung.... Weiterhin weiß ich auch, das die gewerblichen Richtlinien für Entsorgung (z.B. vorgeschriebener Ölabscheider) nicht für den Privatmann gelten... das Einzige was beachtet werden muss, ist die Einhaltung des generellen Umweltschutzes... sozusagen reichen Ölwanne und ordnungsgemäße Entsorgung von diversen Altölen Mehr fällt mir grad nich ein, aber ich bleib an dem Thema dran und versuch auch noch paar Gesetze darüber aufzutreiben ![]() 1x bearbeitet |
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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Prelude BB6 Anmeldedatum: 08.11.2005 Beiträge: 546 Wohnort: Nürtingen | zitieren der kleene kennt sich aus ![]() aus deiner sicht hört sich das alles schon viel besser an! |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Tap Fahrzeug: EP3 Anmeldedatum: 21.11.2005 Beiträge: 4991 Wohnort: Tokyo | zitieren Da steht was drinn ueber ausschlachten von auto's Vielleicht hilft es ja : (Adobe Reader benoetigt) http://www.rdw.nl/NR/rdonlyres/A8B82A18-7E28-45D6-ADD3-C422F30CFD8B/0/0_B_0808e_Duits.pdf |
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Premium-Member ![]() Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren naja, ich finde es aber teilweise echt idiotisch, für was es alles Gesetze gibt in Deutschland. Überall muss man aufpassen was man tut. Ich kenne das Problem von klein auf, da mein Vater Beamter ist. Zwar in einem völlig anderem Bereich, aber Beamter ist Beamter ![]() Aber nehmen wir mal an, ich kauf diesen ED9 baue den Motor in meinem ED2 ein. Damit spare ich Versicherungsgebühren, da mein Auto ja immernoch ein ED2 bleibt. Aber ich spare Steuern, da ich ja von "Schadstoffarm" auf "Euro1" umgeschlüsselt werde. Also komme ich der Umwelt ein Stück weit entgegen. Aber gleichzeitig muss ich noch Steuern zahlen dafür, daß ich das Auto zerlege, aus dem ich den motor entnommen habe? Die Teile, die ich nicht brauche und weiterverkaufe, verkaufe ich doch an Leute weiter, die vielleicht etwas kaputt haben. Ich tue zwar etwas gegen die Wirtschaft, aber ich helfe Leuten, die vielleicht nicht so viel Geld auf Seite haben. Beispiel: Ich habe einen ED9 Kotflügel, ganz, rot lackiert. Ein Mann hat nen kaputten Kotflügel, kann sich aber keinen neuen Kotflügel leisten, da er nicht so viel übrig hat. Da biete ich ihm einen Kotflügel an, weil ich diesen nicht brauche. Natürlich viel billiger als original von Honda. Ach, isn Teufelskreis.. ich merks schon... ich gebs auf... Deutschland :dumb ![]() |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren Spam ma hier nich zu Mattes ![]() ![]() |
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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Prelude BB6 Anmeldedatum: 08.11.2005 Beiträge: 546 Wohnort: Nürtingen | zitieren Selbst ausschlachten/verschrotten Für einige besondere Kategorien gibt es eine Ausnahme von dieser Regel und zwar: Fahrzeuge, die 15 Jahre oder älter sind Motorräder Firmenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg Das Ausschlachten/Verschrotten dieser Fahrzeuge können Sie als Eigentümer/Halter selbst dem RDW melden. Dazu senden Sie die Fahrzeugpapiere zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Beendigung der Haftung ein. |
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Premium-Member ![]() Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren ![]() ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Auto schlachten ist verboten" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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