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Beobachter Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 3 | zitieren Hallo zusammen, möchte einen amerikanischen Wagen zulassen ehem. Police Car Chevy. Lumina. Nun habe ich letztens beim Regierungspräsidium die Anfrage gestellt, ob der Lichtbalken auf dem Fahrzeug bleiben darf. Prompt kam die Mitteilung, dass dafür keine Ausnahmegenehmigung gestellt werden muss, diese soll nur im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt werden. Das ist ja auch O.k. So, nun habe ich ein Gutachten vom Vorgänger erhalten, TÜV Gutachten Bayern Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Daraus ist zu sehen, dass einige Dinge nicht EWG konform sind, unter anderem auch eben die Rücklichter, also hauptsächlich Blinker leuchten Rot. Dieser Punkt ist von mir abgestellt worden, so dass auch die Frontscheinwerfer und eben die Blinker der StVZO entsprechen. Nun hatte ich nochmals Rücksprache mi dem Regierungspräsidium, und teilte denen mit das diese ominösen Blinker eben gelb leuchten. Nun sagte mir dir die genervte Frau (es gibt noch mehr Kunden die Warten) , das ich zuerst ein Gutachten nach § 21 StVZO machen soll. Ist das jetzt wieder abzocke? Nachdem 21 er Gutachten kann ich bestimmt wieder das 70 Gutachten für die Ausnahme stellen oder was meint ihr? Gruß Schmalen |
▲ | pn |
General Name: Sascha Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 4409 Wohnort: 68723 Oftersheim | zitieren Erstmal : Das mit den Blinkern hättest dir sparen können , die muss man nicht umrüsten. Da greift dann die "In etwa" Regelung. Mein Mustang und mein Torino blinken beide rot....inkl. Ausnahmegenehmigung ^^ Hatte der Wagen schon ne Zulassung ? Also ne VOllabnahme ? Wenn ja brauchst ihn doch nurnoch anmelden O_o Und wegen der Lichttechnischen Einrichtung: Laut stvo muss alles was mit Licht zu tun hat am Auto funktionieren. Was nicht da sein darf muss abgedeckt werden. Daher die Abdeckungen für die Rally-Lichter in den 80er Jahren. |
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Beobachter Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 3 | zitieren Danke für die Antwort! Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen, soll erst eine Vollabnahme nach §21 beim TÜV bekommen. Die vom Regierungspräsidialmat hat schon abgewunken nach "Für die §§ 53a Abs. 4 und 54 Abs. 3 keine Genehmigung erteilt wird". Also die Roten Blinker etc.. . Das mit der Sirene auf dem Dach, hat sich ja erledigt, da keine Ausnahme beantragt werden muss. Da gib's ja auch noch andere Dinge die im Gutachten drin stehen, wie Nebelschlussleuchte, und an den Seiten rote Katzen Augen, Warnblinkkontrolleuchte drinnen, Leuchtweitenregler etc. dort hat der Gutachter auch geschrieben, dass das Fahrzeug für die Sicherheit im Strassenverkeht zu gelassen werden kann,und das ein Umbau technisch und zu Kostenintensiv sei! Nur der TÜV Süd möchte das wieder zuerst beim Reg.Präsidium abgeklärt haben. Also Kosten Kosten |
▲ | pn |
General Name: Sascha Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 4409 Wohnort: 68723 Oftersheim | zitieren Das sind n paar Gurken. -_- Ich schau mal was ich für Gutachten da hab bzgl. Ami Zulassung , dann kann ich dir genaueres sagen inkl. Paragraphen. Zur Not bring das Teil vorbei , mach ich dir TÜV für ![]() |
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Beobachter Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 3 | zitieren Ist das ein Angebot!? ![]() Wären von mir 240 Km! Das Fahrzeug habe ich noch nicht gekauft, wollte es eventuell noch diese Woche abholen. Habe ein Gutachten hier das 70 er Gruß schmalen |
▲ | pn |
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