» Amazon Marketplace: Rücksendung ins Ausland - wer trägt die Kosten?

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18.08.2016, 10:36
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Ich versuche gerade herauszufinden wer eigentlich die Rücksendekosten trägt, wenn man sein Widerrufsrecht nutzt oder die Ware z.B. defekt angekommen ist.

Erstmal sollte einem klar sein, dass bei Bestellungen über amazon.de Anzeige - also einer deutschen Domain - NICHT automatisch deutsches Recht gilt. Marketplace-Händler können im Ausland sitzen und Vertragspartner ist in dem Fall eben nicht Amazon, sondern der Händler im Ausland. Amazon Marketplace ist wie eBay Anzeige nur eine Vermittlungsplattform:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031 Anzeige
ZitatAmazon stellt die Amazon.de Marketplace-Plattform zur Verfügung, auf der die Teilnehmer als Verkäufer oder Käufer (im Folgenden einheitlich Teilnehmer) nach erfolgreicher Registrierung Verkäufe tätigen können.

Amazon selbst wird dabei nicht Vertragspartner, sondern stellt als Dienstleister lediglich die Plattform zur Verfügung.

Demnach gilt also nicht deutsches Recht, sondern EU-Recht. (Randnotiz: Ich schließe nicht aus, dass man gegen Amazon selbst trotzdem klagen könnte, weil die Plattform extrem undurchsichtig ist was den Standort des Verkäufers anbelangt)

Grundsätzlich gilt schon mal in der EU ein 14-tätiges Widerrufsrecht:
http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htm
ZitatWenn Sie eine Ware oder eine Dienstleistung online oder außerhalb eines Geschäfts (telefonisch, per Post oder bei einem Verkäufer an der Haustür) gekauft haben, haben Sie das Recht, vom Kauf zurückzutreten und Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Was natürlich auch bei Defekten gilt:
ZitatNach EU-Recht muss ein Händler von Ihnen gekaufte Waren nachbessern, ersetzen, ihren Preis mindern oder den Kaufpreis erstatten, wenn sie sich als mangelhaft erweisen oder nicht wie in der Werbung angegeben aussehen oder funktionieren.

Der bei Defekten wichtige Satz ist dann der:
ZitatWenn sich ein Artikel, den Sie irgendwo in der EU gekauft haben, als fehlerhaft herausstellt oder er nicht wie in der Werbung angegeben aussieht oder funktioniert, muss der Verkäufer ihn kostenlos nachbessern oder ersetzen oder Ihnen den Preis ganz oder teilweise zurückerstatten.

Kostenlos nachbessern geht natürlich nur, wenn man kostenlos für eine Reparatur zurücksenden kann bzw. der gesamte Austausch mit Rück- und erneutem Versand kostenlos erfolgt.

Das ganze wird in der FAQ sogar noch mit einem Beispiel erklärt:
http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/faq/index_de.htm
Zitat Der Händler in Spanien ist bereit, meine fehlerhafte Kamera zu reparieren, aber wer muss die Hin- und Rücksendung bezahlen?

Nach EU-Recht müssen fehlerhafte Produkte während des gesetzlichen Zweijahres-Garantiezeitraums für den Verbraucher kostenlos nachgebessert oder ersetzt werden. Dazu gehören auch die Versandkosten. Der Händler sollte also grundsätzlich alle Kosten (Rücksendung der mangelhaften Kamera durch Sie, erneute Versendung der reparierten Kamera durch den Händler) tragen.

Vielleicht möchte der Händler jedoch erst prüfen, ob die Kamera bereits beim Kauf defekt war. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise die Rücksendung der Kamera bezahlen und den Händler zur Erstattung der Versandkosten auffordern, wenn er Ihnen zustimmt, dass die Kamera fehlerhaft war.

Ich warne aber davor die Versandkosten vorzustrecken. Wegen 10-30 € geht keiner im Ausland vor Gericht, denn schlussendlich gilt trotz EU der Gerichtsstand des Verkäufers und wer in Spanien gekauft hat, muss dann in Spanien sein Recht durchsetzen. Ich habe das mit Autoteilen aus den Niederlanden hinter mir und die meiste Korrespondenz lief auf Niederländisch, was ich nicht spreche. Also versucht es zu vermeiden. ;)

Anders sieht es allerdings beim klassischen Widerrufsrecht aus:
ZitatDer Händler muss Sie darüber informieren, dass Sie die Rücksendung der Waren bezahlen müssen. Versäumt er dies, muss er die Kosten tragen.

Ich weiß nicht wie diese Mitteilung auszusehen hat, aber ich behaupte jetzt mal, dass ein Eintrag in den AGB des Händlers reicht, wenn er es nicht im Zuge der Bestellung oder Rücksende-Dialogen erwähnt hat. Ist aber nur eine Vermutung.


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19.08.2016, 04:19
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Aus eigener Erfahrung sage ich: wenn der Händler die Rücksendekosten in den AGB auf den Kunden umlegt, musst du sie auch selbst zahlen. Sah leider auch Amazon Anzeige so, obwohl der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. Der Warenwert wurde von Amazon großzügig erstattet.

pn
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19.08.2016, 07:04
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Du könntest zumindest mit den oben genannten Links (alle Sprachen verfügbar) dem Verkäufer drohen. Ansonsten bleibt dann aber nur der Weg vor Gericht. :(

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20.08.2016, 10:05
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Oft lohnt ein Streit gar nicht und darauf spekuliert so mancher Händler.

Amazon Anzeige selbst hat sich zwar gekümmert und erst die Amazon A-Z Garantie ins Spiel gebracht (heißt das so?) dann aber doch zurückgerudert und uns empfohlen das auf eigene Kosten als versichertes Paket mit zustellnachweis zurück zu schicken.

Ende vom Lied:
(hohe) Lieferkosten weg
(hohe) Rücksendekosten weg
etwas mehr als den Kaufpreis über Amazon erstattet bekommen


pn
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20.08.2016, 16:14
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Ich hätte das über die A bis Z Garantie gemacht und mit EU Recht argumentiert. Das ist eine andere Abteilung bei Amazon Anzeige und die entscheiden fast immer für den Kunden. Ich bin im Verkäufer Forum angemeldet und kenne die Beschwerden der Verkäufer weil Kunden wohl oft lügen ;)

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21.08.2016, 04:25
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Amazon Anzeige hat die A bis Z Garantie abgelehnt. Hat mich auch gewundert.

pn
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21.08.2016, 09:00
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Ich habe bald das gleiche Problem. Ich sage dir dann wie Amazon Anzeige vorgegangen ist.

 1x  bearbeitet

Verfasst am: 29.08.2016, 10:44
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Ich kann leider doch nichts beitragen. Der Händler ist total kundenfreundlich und hat mir direkt einen großen Rabatt angeboten oder eben die kostenlose Rücksendung, obwohl das Produkt sogar recht groß ist. Also so wie es sich gehört.
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29.08.2016, 12:33
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Gibt halt solche und solche...

Ich habe gerade erst unbemerkt über Amazon Anzeige Marketplace in England eingekauft. Falls da was kaputt geht, kann ich das hier vielleicht ergänzen ;)


pn
Gast 
29.08.2016, 12:33
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