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| Fortgeschrittener Name: Sebastian Geschlecht: Fahrzeug: Accord CG9 (Rechtslenker), EJ9 in meiner Errinnerung Anmeldedatum: 28.06.2011 Beiträge: 167 Wohnort: Castrop-Rauxel | zitieren sie haben sich aber mehr für den auspuff im allgemeinen als NUR für die lautstärke interessiert. sie wurden zwar durch die lautstärke aufmerksam aber dadurch das ich das in einer siedlung gemacht hab wo links und rechts höhere häuser waren hat es so schön geschallt ![]() |
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| Elite Geschlecht: Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren @ Razor: Wie der Threadsteller schon schrieb, ging es den Beamten um fehlende Prallbleche, um einen "defekten" Auspuff zu deklarieren müsste eine dB-Messung her, was laut Threadsteller nicht gemacht wurde. |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 14.02.2010 Beiträge: 9669 | zitieren Schonmal grosser Quatsch. Von einem defekten Auspuff ( solange er nicht auf dem Boden schleift und Funken sprüht, oder einfach ohne Halterung unterm Auto rumbaumelt ) geht keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aus. Denen war der Auspuff zu laut. Der Polizist wollte mit dem Besenstieltrick sehen, ob der ESD leer ist. Und er dachte, da der Besen voll durch ging, dass dies so ist. Einfach Widerspruch einlegen, und abwarten. Du wirst das Fahrzeug dann einem Gutachter vorstellen müssen, der dann aber sehen wird, dass es kein Reflexionsschalldämpfer ist, und es normal ist, dass der durchgängig ist. Und schon is der Drops gelutscht |
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Grand Master ![]() Name: G. Geschlecht: Anmeldedatum: 16.09.2007 Beiträge: 10507 | zitieren Nur dann könnte immer noch der fall sein das der auspuff als defekt betitelt wird ( weil zu laut ) Is ansonsten original an der Auspuffanlage? Nimm dir die db werte aus dem fzs diese dürfen nicht überschritten werden gab aber glaub ich ne relativ kleine Differenz. |
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| Elite Geschlecht: Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Klar können sie den Auspuff als defekt betiteln, aber dazu wäre eine dB-Messung notwendig gewesen. Wurde aber nicht gemacht. Denen ging´s nicht um einen defekten Auspuff, sondern um einen illegalen bzw umgebauten Auspuff. Daher ihr Spiel mit dem Besenstiel. |
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| Fortgeschrittener Name: Sebastian Geschlecht: Fahrzeug: Accord CG9 (Rechtslenker), EJ9 in meiner Errinnerung Anmeldedatum: 28.06.2011 Beiträge: 167 Wohnort: Castrop-Rauxel | zitieren nur der kat ![]() ek4 msd eh6 krümmer (aber sieht ja alles aus wie original) Verfasst am: 10.12.2012, 14:31 zitieren ich wollte mich schonmal bei allen bedanken die mir tipps gegeben haben folgendes schreiben werde ich heute oder morgen abschicken "hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid xxx, Aktenzeichen xxx, welcher mir am xxx zugestellt wurde, Einspruch ein. Darin wird mir zur Last gelegt, am 19.10.2012 um 22.00 Uhr in xxx, mit dem Pkw Fabrikat Honda, Kennzeichen xxx, als Führer und Halter folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben: Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Erlöschen der Betriebserlaubnis gem.: §19.5, §69a StVZO; §24 StVG; 214aBKAT; §30, §69a StVZO; §24 StVG; 214.2 BKAT Begründung für den Einspruch: Zunächst einmal geht von einem subjektiv zu lauten Auspuff erst einmal keine wesentliche Gefahr für den Straßenverkehr aus, es sei denn der Auspuff schleift auf dem Boden und sprüht Funken oder baumelt ohne Halterung unter dem Auto herum. Bei dem an meinem Fahrzeug angebauten Endschalldämpfer der Marke Magnaflow, Modell Street Series M6, handelt es sich um einen Absorptionsdämpfer mit Straßenzulassung (E-Zeichen E9*70/157*1999/101*9107*05) welcher Aufgrund seiner Funktion bzw. inneren Aufbaues über keinerlei Prallbleche verfügt (im Gegensatz zu einem Reflexionsschalldämpfer). Deshalb ist die Prüfmethode der Einführung eines Besenstieles, die von den Polizeibeamten vorgenommen wurde, vollkommen sinnlos. Außerdem halte ich dieses Messverfahren für äusserst fragwürdig. War dies ein amtlich anerkannter Besenstiel? Ist dieser geeicht? Weiterhin ist zu erwähnen, daß bei Auspuffendtöpfen der Fa. Magnaflow Street Series ein sog. "integrierter Silencer" (zur dB-Reduzierung) bereits fest verschweißt in dem Endtopf verbaut ist. Allein das Fehlen eines optisch scheinbar nicht vorhandenen Silencers berechtigte die Polizisten zu der Annahme, daß der Auspuffendschalldämpfer zu laut und/oder illegal und/oder nicht zulässig ist. Weiterhin haben die Polizeibeamten wegen ihres offensichtlich fehlenden technischen Fachwissens angenommen, daß dieser Endschalldämpfer nachträglich manipuliert wurde. Einwendungen von meiner Seite wurden ignoriert. Die von mir vorgelegte E-Bescheinigung, die in spanischer und englischer Sprache ausgestellt ist, wurde wegen scheinbar mangelnder Sprachkenntnisse nicht beachtet bzw. wurde mit dem Hinweis "meine Italienisch Kenntnisse sind nicht so gut" als falsch erkannt. In der Anlage erhalten sie Fotos und technische Informationen sowie Kopien der E-Bescheinigung. Deshalb fordere ich sie auf den Bußgeldbescheid unverzüglich aufzuheben. Mit freundlichen Grüßen" dann noch paar fotos und dokumente von magnaflow etc. und dann können die mich mal ![]() mfg |
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General ![]() Name: Martin Fahrzeug: Honda Civic EG B18C6 Anmeldedatum: 08.06.2010 Beiträge: 2756 Wohnort: Paderborn | zitieren Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid xxx, Aktenzeichen xxx, welcher mir am xxx zugestellt wurde, Einspruch ein. Darin wird mir zur Last gelegt, am 19.10.2012 um 22.00 Uhr in xxx, mit dem Pkw Fabrikat Honda, Kennzeichen xxx, als Führer und Halter folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben: Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Erlöschen der Betriebserlaubnis gem.: §19.5, §69a StVZO; §24 StVG; 214aBKAT; §30, §69a StVZO; §24 StVG; 214.2 BKAT Begründung für den Einspruch: Bei dem an meinem Fahrzeug angebauten Endschalldämpfer der Marke Magnaflow, Modell Street Series M6, handelt es sich um einen Absorptionsdämpfer mit Straßenzulassung (E-Zeichen E9*70/157*1999/101*9107*05) welcher Aufgrund seiner Funktion bzw. inneren Aufbaues über keinerlei Prallbleche verfügt (im Gegensatz zu einem Reflexionsschalldämpfer). Deshalb ist die Prüfmethode der Einführung eines Besenstieles, die von den Polizeibeamten vorgenommen wurde, äußerst fragwürdig. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei Endschalldämpfern der Fa. Magnaflow Street Series ein sog. "integrierter Silencer" (zur dB-Reduzierung) bereits fest verschweißt in dem Endtopf verbaut ist. Allein das Fehlen eines optisch scheinbar nicht vorhandenen Silencers berechtigte die Polizisten zu der Annahme, dass der Endschalldämpfer zu laut und/oder illegal und/oder nicht zulässig ist. Weiterhin haben die Polizeibeamten wegen ihres offensichtlich fehlenden technischen Fachwissens angenommen, das dieser Endschalldämpfer nachträglich manipuliert wurde. Einwendungen von meiner Seite wurden ignoriert. Die von mir vorgelegte E-Bescheinigung, die in spanischer und englischer Sprache ausgestellt ist, wurde wegen scheinbar mangelnder Sprachkenntnisse nicht beachtet bzw. wurde mit dem Hinweis "meine Italienisch Kenntnisse sind nicht so gut" als falsch erkannt. In der Anlage erhalten sie Fotos und technische Informationen sowie Kopien der E-Bescheinigung. Deshalb fordere ich sie auf den Bußgeldbescheid unverzüglich aufzuheben. Mit freundlichen Grüßen" Ich hab mal ein wenig überflüßiges rausgenommen |
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| Fortgeschrittener Name: Sebastian Geschlecht: Fahrzeug: Accord CG9 (Rechtslenker), EJ9 in meiner Errinnerung Anmeldedatum: 28.06.2011 Beiträge: 167 Wohnort: Castrop-Rauxel | zitieren warum soll das mit dem besenstiel überflüssig sein? genau das lässt den polizisten ja die annahme das der auspuff illegal ist |
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General ![]() Name: Martin Fahrzeug: Honda Civic EG B18C6 Anmeldedatum: 08.06.2010 Beiträge: 2756 Wohnort: Paderborn | zitieren Allein wie das da drin steht, das klingt nicht seriös. |
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| Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Ab wann zählt der punkt?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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