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Seite 2, 3, 4, 5, 6 [Allgemein]von mgutt
57598002.06.2012, 01:20
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»Verwarnungsgeld berechtigt?

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03.01.2011, 21:03


Moin,


ich wurde vor 2 wochen von der Polizei angehalten und ich hatte mein Warndreieck und Verbandskasten nicht dabei (hatte ich aber doch dabei gehabt) Nach der Kontrolle ist mir halt doch aufgefallen das ich diese sachen alle dabei habe und bin, 6min nach der Kontrolle zu der Polizeistelle gefahren und habe die sachen dort vorgelegt.

Es ist jetzt eig rechtens das ich 35 euro zahlen muss, für etwas was ich eig dabei hatte? Würde mich mal interessieren.
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03.01.2011, 21:06


   Hondissimo schrieb:
Moin,


ich wurde vor 2 wochen von der Polizei angehalten und ich hatte mein Warndreieck und Verbandskasten nicht dabei (hatte ich aber doch dabei gehabt) Nach der Kontrolle ist mir halt doch aufgefallen das ich diese sachen alle dabei habe und bin, 6min nach der Kontrolle zu der Polizeistelle gefahren und habe die sachen dort vorgelegt.

Es ist jetzt eig rechtens das ich 35 euro zahlen muss, für etwas was ich eig dabei hatte? Würde mich mal interessieren.


ja es ist berechtigt.
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03.01.2011, 21:12


wenn jemand verblutet und du dein sanikasten nicht findest,
bringt der sanikasten auf der beerdigung auch keine punkte mehr...

jetzt mal etwas übertrieben gedacht.
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03.01.2011, 21:18


bash ^^
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03.01.2011, 21:24


   Der_Ronny schrieb:
bash ^^



:suspekt: ehh nein?
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03.01.2011, 23:05


nein leider bringt das nix weil zum zeitpunkt der kontrolle konntest du es nicht vorweisen was danach war ist Sch*** egal oO
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03.01.2011, 23:12


außerdem ist das offenbar auch ne kulanzsache, ich wurde bislang immer nur maximal mündlich verwarnt wenn ich besagte sachen nicht dabei hatte. wie man in den wald ruft...
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03.01.2011, 23:23


35€ sind das??? bei uns gibts 5 für warndreieck und 5 für verbandskasten(weiß ich aus erfahrung^^). wenn du wiederholungstätet bist weiß ich nich
35€ erscheint mir sehr hoch
aber berechtigt ist die strafe definitiv
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03.01.2011, 23:35


   NUMMA EINS schrieb:
35€ sind das??? bei uns gibts 5 für warndreieck und 5 für verbandskasten(weiß ich aus erfahrung^^). wenn du wiederholungstätet bist weiß ich nich
35€ erscheint mir sehr hoch
aber berechtigt ist die strafe definitiv


hm das das hatte ich auch gedacht, deshalb auch die frage ob 35 euro berechtigt sind. Werd mal im internet gucken.

Hab auch nur gelesen das es nur 15euro sind.
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Gast 

03.01.2011, 23:35


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