» Vermieter erstellt Nebenkostenabrechnung nicht - Was tun?

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Beobachter 
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Beiträge: 1
06.10.2012, 16:47
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Hallo zusammen.

Mein Problem was ich habe, ist mehr als nur verfahren, und ich weiß nicht
wie ich mich nun weiter verhalten soll.

Das Mietverhältnis besteht seit dem 01.12.1989

Im Mietvertrag ist Vereinbart worden das die Monatliche Vorauszahlung
50,00 DM Pro Person zu Zahlen sind. [Gegenwärtig im € - 25,56 €]

Damals waren wir zu 4 - Meine Frau, und 2 Kinder und ich.

Die Nebenkosten waren zu DM Zeiten immer gleichbleibend gewesen und es gab nie eine Veränderung der Kosten.

Weiter gab es nie eine Abrechnung, aber auch keine Information über Nachzahlungen oder Guthaben.

Seit Jahren renne ich dem VM hinterher endlich eine Abrechnung präsentiert zu bekommen. - Leider alles vergebens.

Seit 1997 wurde die Angelegenheit mittels Hilfe des Örtlichem Mietervereines versucht zu klären, hier blieb ebenfalls die Antwort des VM's aus.

Es wurde mit mehreren Schreiben um Überlassung der unterlagen gebeten.
Dabei wurde dem VM angeboten die Kopien die er dabei erstellt, das er die erstattet bekommt.

Quasi als Aufwandsentschädigung.

Aber weiterhin keine Aufklärung oder Sonstiges.

Vorriges Jahr ist mein 2ter Sohn ausgezogen, so dass ich nun Alleine mit meiner Frau
hier in der Wohnung lebe.

1 Monat später, also Mai 2011 wollte der VM die Miete erhöhen und hier kam bis dahin
wieder die Frage auf was jetzt mit den Nebenkostenabrechnung los ist.

Nun kam er mit Ausflüchten an, das seine SchwieMu verstorben sei, und wir dies
bitte berücksichtigen sollen, und Rücksicht nehmen sollten.

Wir gaben ihm Zeit die er bei uns abverlangt hat, und das hat er genutzt um Klage vor Gericht einzureichen
um die Mieterhöhung durch zu Kriegen.

Den Prozess haben wir verloren, und somit mussten wir die Mieterhöhung zähneknirschend mitmachen.

Im Juni diesen Jahres war dann die Verhandlung.

Als diese zu ende ging und nach ca. 1 Woche das Protokoll vom Gericht kam,
kam der VM mittels seines RA an getanzt, und verlangt jetzt (2 Wochen nach GVH) höhere Nebenkostenvorauszahlung.

Mehr wie einer aussage:

"Wie Sie wissen, ist in den letzten Jahren vieles Teuer geworden, und so muss ich nach über 20 Jahren Gebrauch der Nebenkostenvorauszahlungen vor nehmen."

Er fordert nun einen unglatten Betrag [85 €] wobei nicht mal eine Abrechnung zu grunde gelegt wurde.

Laut dem schreiben soll nun über 33 € bezahlt werden.

D.h. Konkret von Juli diesem Jahres.

Ich habe die bezahlung nicht geleistet, und habe nochmal Deutlich gemacht, das
ich nun eine Abrechnung sehen möchte, wo der Betrag nun aus der Abrechnung
der Betriebskostenabrechnung hervor geht.

Und jetzt kommt der hammer..

Der VM Droht jetzt mit Fristloser Kündigung, wenn nicht endlich die volle
Miete [Netto + Neue NK] gezahlt wird.

.............................................

Ist das Rechtens was hier vor geht?

Ich kann zwar nachvollziehen das vieles teurer geworden ist, und ich spüre es sehr Deutlich in meinem "eigenen" Portemonnaie, aber der VM
kann oder will nicht abrechnen.

Er fordert Betrag "X" dabei ist seit Jahren die Sache mit den NK offen.

Kann der VM hier wirklich kündigen wenn diese Erhöhung der NKV nicht bezahlt wird?

Ich kann den VM zwar verstehen, aber er zeigt sich nicht davon beeindruckt das ich wissen möchte wo ich dran bin.

Bis zum Heutigen Tage an liegt noch immer keine Abrechnung vor.

Ich weiß wohl das es Möglichkeiten gibt, vorausbezahlte Zahlungen wieder zu bekommen wenn der VM nicht fristgerecht abrechnet.

Aber wie sieht es aus wenn ich die Abrechnungen einklagen würde
und der VM erstellt die Abrechnungen nachträglich erst.

Kann der VM aus Zahlungen von 3 Jahren noch irgendwelche Ansprüche geltend machen wenn dabei heraus kommt das schon vor etlichen Jahren die Kosten erhöht werden müssten?

Mein vorgehen wäre der, das ich den VM verklagen müsste, auf rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen der letzten 3 Jahre.

Ich würde ca. 2.000 € raus bekommen die der VM zurück zahlen müsste.

Ich habe aber die Befürchtung das der Schuss nach hinten los gehen könnte das
dann wenn ich aus den letzten 3 Jahren nun einklagen möchte, das der VM hieraus dann selbst noch
Ansprüche geltend machen könnte, wo es mir dann passieren könnte
das er 2011 + 2012 zusammen fasst, und ca. [grobe Hochrechnung, aufgrund Berechnung über die NKV anderer Mieter im Hause]

das ich um die 6.000 € nachzählen müsste.
Verrechnet man die sicheren 2.000 € dann blieben immer noch ca. 4.000 übrig, die bezahlt werden müssten.

Was kann ich hier tun, vor allem das ich nun endlich die Abrechnung bekomme
so wie sie Mietvertraglich vereinbart wurde?

Ich weiss nicht was ich tun kann oder soll, und versuche mich erst mal zu erkundigen
und mich ggf. mit anderen auszutauschen, bevor ich den Gang zum RA einlegen muss.

Vorsorglich muss ich mich entschuldigen das der Text so lang geworden ist aber
je mehr man weiß (Hintergrund Infos) desto eher kann man vielleicht meine Lage nachvollziehen?

Aus dem Bekanntenkreis gibt es einige die Selbst vermieten, und können es nicht
verstehen warum der VM hier so bockig ist, und keine Abrechnung macht.

Auf der anderen Seite wird mir eher dazu geraten den VM besser nicht zu verklagen, da das Risiko zu groß wäre wenn dabei heraus käme das schon seit x Jahren diese Erhöhung hätte stattfinden müssen.

Haben meine bekannten recht?

Falls dem so wäre, welche "anderen" Möglichkeiten blieben denn noch, um
eine Abrechnung zu erhalten?

-------------

Ich habe eine Ähnliche Situation im Netz gefunden da wird von 10 Jahren ausgegangen das dort keine Abrechnung vorgelegt wurde und die NKV nun Automatisch
zu einer Pauschale umgewandelt wurde.

-------------------

Was ist eine Pauschale?

Welche Auswirkung hat diese Pauschale, wenn aber im Mietvertrag von beginn an mit den und den Kosten [Hier 50,00 DM PP [25,56 €]]
Gerechnet wird?

Ich danke euch für die Hilfe, und Hilfestellung.


pn
Premium-Member 

Anmeldedatum: 06.01.2006
Beiträge: 11227
Wohnort: Wü
09.10.2012, 16:44
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Pauschale heisst monatlich Betrag X und fertig, wirst keine Nachzahlungne oder Gutschriften haben.

pn
Gast 
09.10.2012, 16:44
zitieren

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