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»Notfall, schneller fahren?

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28.09.2010, 20:16


Hallo,

Da ich letzens noch ne blutende Freundin hatte ( Wunde musste genäht werden) Krankenwagen rufen nicht möglich, da keine Handies u.a. sowie Kaff wo niemand war.
Hab mich dann fast an Verkehrsregeln gehalten. Bin max. 15 km/h zu schnell gefahren wegen Probezeit. Also nich gerast wie ein Irrer usw.
Sie meinte zwar, ich solle doc bitte schneller fahren, aber ich will meinen Führerschein behalten.

Deswegen meine Frage,
darf ich im Notfall denn überhaupt schneller fahren? Like Krankenwagen spielen?
Auf Warnblinker oder so.


Oder muss ich trotzdem nach Vorschrift fahren, auch wenns sie am verbluten ist?
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28.09.2010, 20:27


   Black_e39 schrieb:
Oder muss ich trotzdem nach Vorschrift fahren, auch wenns sie am verbluten ist?


ich fürchte mal leider ja....

mich würde es zwar auch nen feuchten furz interessieren weil menschenleben vor führerschein gehen aber erklär das mal unserer justiz :P
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28.09.2010, 20:33


hab i-wo schon mal gesehen das ein Vater seinen Sohn auch mit überhöter
Geschwindigkeit ins Krankenhaus gefahren hat und erwischt wurde.
da wurde die klage aber fallen gelassen, ist schon was her.
da ging es aber schon um was ernstes!

wenn es um was schlimmes geht würde ich auch auf alle Regeln pfeifen.
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28.09.2010, 20:34


ich denke es gibt da gnädige richter aber das is stark abhängig davon wie lebensbedrohlich das ganze war..
also wenn du dich beim nähen gepiekst hast, is sicher keine 180 in der spielstraße drin ^^
aber im großen und ganzen sind verkehrsrichter auch nur menschen
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28.09.2010, 20:34


ja, du berufst dich gerade vermutlich richtung § 35 und 38 nach STVO

die darfst du selbstredend nciht in anspruch nehmen da du dich selbst nicht kenntlich machen kannst und keine hoheitliche aufgaben erfüllt. kurz gesagt dürfen dies nur fahrzeuge mit blauem blinklicht :)

inwieweit nun der einzelfall dann eine gewisse geschwindigkeitsübertretung rechtfertig ist dann eine sache des richters, der allgemeinen gegebenheiten wie uhrzeit, ortslage, geschwindkeit, übertretung, (NOT)fallindikation etc

mein tipp. es sein lassen und versuchen zum nahestgelegen punkt anfahren wo kommunikation möglich ist bzw entsprechende hilfe verfügbar ist.

wenn z.b. 500m feldweg weiter ein haus ist. wo dann ggf die wunde so versorgt werden kann, das sie falls lebensbedrohlich, in ein stadium behandelt werden kann das entsprechende rettungsmittel dem (NOT)fallpatienten dann zu erreichen.

es ist immer eine Einzelfallentscheidung und vor allem Abwägung zwischen Gefährdung anderer und Sicherung Gesundheit des Patienten.

Hoffe ich konnte etwas für Aufklärung sorgen.

Generell würde ich NEIN sagen und solche Aktionen möglichst vermeiden. Jeder von uns hat einen 8h Kurs absolviert und der MUSS sitzen wie im Schlaf ;)

es bringt dir z.B. nichts in 8 anstatt 12min in der Notaufnahme zu sein und der Patient ist ggf Verblutet :)

Verfasst am: 28.09.2010, 20:36

   mX#1 schrieb:

wenn es um was schlimmes geht würde ich auch auf alle Regeln pfeifen.


überfährst du dabei ein Kind, wird dessen Vater auch auf alles Pfeifen ;)

§ 1 der STVO dürfen nichtmal Fahrzeuge mit Blaulicht außer Kraft setzen. Blindes überfahren von Roten Ampeln ist ebenso nicht zweckmäßig, da dann der Fahrer, der den Rotlichtverstoß zwar Rechtmäßig begangen hat, jedoch nicht genügend Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer hat walren lassen.
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28.09.2010, 20:49


Naja, die ist mir fast verblutet sag ich mal. Aufjeden, Teppich, Sitz usw, alles voller Blut.
Bin aber trotzdem max 15 zu schnell gefahren wegen meinem FS..
Hätte ich nen Handy gehabt, hätte ich schnell Polizei angerufen und hätte gefragt ob ich schneller fahren darf.. ^^ aber die haben da ja eig dann auch nichts zu melden ;)
€dit.

Ich hab ne Rundumkennleuchte, Hella Rotafix M.
Die dürft ich dabei aber sowieso nicht benutzen oder?
Hab sie ja eh nie im Auto
(Partykeller)

Trotz Notfall, hab ich ja sowieso kein Recht, diese zu benutzen.
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28.09.2010, 20:52


öhm, bringt nix wenn du denen bescheid sagst. da gewinnst du mehr zeit wenn du bei deiner Rettungsleitstelle anrufst, und sagst du fährst jetzt z.b. dort und dort hin in die und die notaufnahme oder die und die rettungswache oder irgendwo einen treffpunkt ausmachen, wenn dir etwas bekannt ist ! ganz wichtig auch sagen WAS ist und möglich kurz und genau beschreiben was dann ist ;)

du warst mit ihr alleine? also 2 personen. 1 patient + du?

dann geht die erstversorgung vor allem anderen !!!
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28.09.2010, 20:54


Erstversorgung wurde gemacht. War aber ne wirklich heftige Wunde. Durch Verband durch ect.
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28.09.2010, 20:57


erstversorgung und notruf. alles andere würde ich kategorisch ablehnen. spätestens wenn dann etwas passierst bist DU dran und niemand anderes !!!

lieber einen treffpunkt ausmachen und patient in deinem zur verfüfung stehenden wissen und möglichkeiten weiterbehandeln anstatt zu fahren, dies gilt zu vermeiden. weißt du ob dann durch die fahrt weitere folgeschäden noch entstehen?
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Gast 

02.10.2010, 08:32


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