» Neues Jugendschutzgesetz: Macht MaXReV dicht?

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Grand Master 

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02.12.2010, 10:54
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http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2411
ZitatNeues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung

Blog- und Webseitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an
Am 1. Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht, Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdende Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.

Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inhalte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretisch gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.

Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)


Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit den Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert, ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, sodass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.

Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.


Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedenen Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.

Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.


Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.

Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt, seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.

Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.

ich weiss jetzt nicht ob maxrev davon z.b betroffen sein kann.


aber zum glück fallen den ja immer mehr lustige gesetze ein :roll:


pn
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02.12.2010, 11:36
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Was da alles dichtmacht wegen dem neuen scheiß Gesetz ist heftig. Hoffe nur, MaxRev ist nicht betroffen.

pn
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02.12.2010, 11:47
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naja pauschal würde mir der computer und spiele bereich einfallen

pn
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02.12.2010, 11:51
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Nicht nur. Alle Foren sind betroffen - schließlich muss nur einer sowas wie blasen, fic***, lecken drin stehen haben und schon haste ne Abmahnung im Briefkasten..

pn
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04.12.2010, 09:09
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Ist für Communities uninteressant. Die jetzt deswegen dicht machen haben in der Regel keine Ahnung. Auch die Blogger sind dumm, weil sie selbst ja im Grunde schon immer darauf geachtet haben. Oder kennt Ihr einen deutschen Blog auf einer deutschen Domain, der über Pornos schreibt und entsprechende Inhalte veröffentlicht.

Als Community haben wir wie immer eh nichts damit zu tun. Wir haften erst ab Kenntnis. D.h. unsere Seite ist FSK0 bis sich jemand über einen Thread beschwert. Dann kann man ihn ja bearbeiten. Für Schimpfwörter haben wir ja sonst auch den Wortfilter.

Das ist alles nur Panikmache bzw. viele betreiben eine Seite ohne die Rechtsgrundlagen zu kennen.

Dieses Gesetz ist sowieso Schwachsinn. Bisher gab es bereits eine Trennung zwischen FSK0 und FSK18. Das Problem ist nur, dass sie jetzt noch die anderen Alterstufen dazu nehmen, in dem sie das Gesetz veröffentlichen. Und niemand weiß was FSK12, 16 oder 18 sein kann, weil es keine Richtlinien dafür gibt. Das geht nach "Gefühl". Selbst die, die die Filme bewerten machen das nach Gefühl. Lest mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft#Struktur_und_Arbeitsweise
ZitatStruktur und Arbeitsweise
Über 190 Prüfer sind ehrenamtlich für die FSK tätig. Sie werden von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft und der öffentlichen Hand für eine Dauer von drei Jahren ernannt und müssen Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben oder über entsprechendes Fachwissen in der Psychologie oder Medienwissenschaft verfügen. Die Prüfer dürfen zudem nicht in der Film- oder Videowirtschaft beschäftigt sein, um eine Beeinflussung der Entscheidungen durch die Industrie zu vermeiden. Bei der Ernennung von Prüfern wird daher darauf geachtet, dass sie aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern und gesellschaftlichen Schichten kommen.

Die Prüfung von Filmen wird in verschiedenen Gremien organisiert – im Arbeitsausschuss (der den Hauptteil der Filmprüfungen übernimmt), dem Hauptausschuss (der als Berufungsinstanz tätig ist) und dem Appellationsausschuss für die Berufung in der Jugendprüfung. In der täglichen Praxis arbeiten jeweils drei Ausschüsse parallel.

Die Arbeitsausschüsse fungieren als erste Instanz, jeder bei der FSK eingereichte Film wird zunächst dort geprüft. In der Regel setzt sich dieser Ausschuss aus sieben Prüfern zusammen – drei von der Filmwirtschaft und vier von der öffentlichen Hand benannte Prüfer sowie der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden.



Verfasst am: 04.12.2010, 09:16
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Zum Thema Inhalte Dritter d.h. Communities und auch Kommentare in Blogs, sofern sie nicht moderiert werden:
https://www.fsm.de/de/jmstv-2011
ZitatIch habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.

Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich. Sie setzt laut JMStV voraus, dass gewisse Standards erfüllt sind, etwa das Anbieten von Notice-and-Takedown-Verfahren (Meldemöglichkeit von für die angegebene Altersstufe ungeeigneten Inhalten). Soweit dies der Fall ist, kann der Anbieter also auch Plattformen mit user generated content klassifizieren, selbst wenn dort zwischenzeitlich einzelne Inhalte von Dritten eingestellt sind, die nicht der angegebenen Altersstufe entsprechen. Soweit der Anbieter hiervon Kenntnis erhält (etwa dadurch, dass ein Nutzer die Meldemöglichkeit nutzt), muss er den Inhalt entfernen oder das Gesamtangebot mit einer höheren Altersstufe kennzeichnen. Er kann also die Altersstufe festsetzen, die er bei der Bearbeitung von Meldungen über ungeeignete Inhalte selbst als Beurteilungsstufe ansetzt. Die Verantwortung des Hosters bzw. Plattformanbieters für Inhalte Dritter ab Kenntnis gilt aufgrund der europarechtlichen Vorgabe auch schon heute und unabhängig von Fragen des Jugendmedienschutzes, vgl. § 10 TMG.

Nicht nur § 10 TMG schützt uns, sondern auch EU-Richtlinie 2000/31/EG Artikel 14 und 15.
pn email
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04.12.2010, 09:18
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Sehr interessant.

Danke, hilft mir persönlich auch weiter. ;)


pn
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05.12.2010, 17:34
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mguttIst für Communities uninteressant. Die jetzt deswegen dicht machen haben in der Regel keine Ahnung. Auch die Blogger sind dumm, weil sie selbst ja im Grunde schon immer darauf geachtet haben. Oder kennt Ihr einen deutschen Blog auf einer deutschen Domain, der über Pornos schreibt und entsprechende Inhalte veröffentlicht.

oder unheimlich schlau und gerissen... --> LinkBait

es springen gerade ziemlich viele große seiten auf diesen zug auf und heise.de macht z.b. fleissig mit und setzt links zu den seiten.


pn
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05.12.2010, 17:56
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Jo dachte ich auch schon, aber mindestens zwei sind dabei, die wirklich so dumm sind ^^

pn email
Gast 
05.12.2010, 17:56
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