» Innenspiegel (Rückspiegel) Pflicht oder nicht?

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26.12.2011, 19:46
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Hey Leute,
ich habe die Suche schon benutzt und auch im Internet nach Auszügen aus der stvo geguckt und absolut nichts gefunden.
Meine Frage; Ist es erlaubt, den Innenspiele zu entfernen und durch, z.B. einen Panoramaspiegel zu ersetzen bzw. ist der Innenspiegel in einem Pkw pflicht oder darf dieser auch entfernt werden?

Ich hab schon die Meinung gehört, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis verfällt, sobald etwas daran verändert wird. Stimmt das?

/edit

Hab' doch noch was gefunden, kann es nur noch nicht richtig deuten.

Zitat§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich

1.
bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;
die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
[...]


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__56.html

Bedeutet also, dass ich 2 bis 3 Spiegel benötige, welche mir die Sicht rück- & seitwärts erlauben etc. ... dürfte den Innenspiegel aber nicht verändern, wenn dies irgendwie für das Fahrzeug vorgeschrieben wäre, oder? Wo würde ich das denn finden bzw. lesen können, wenn es vorgeschrieben wäre?

Gerade die Meinung von 'nem Fahrschullehrer gehört und der meint, dass der Innenspiegel drin sein muss.



Verfasst am: 27.12.2011, 18:46
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up
pn
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27.12.2011, 19:02
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Bin da gegenteiliger Meinung, also soweit ich weiss, kannst du bei zweitem Aussenspiegel auf nen Innenspiegel verzichten. Kannst dein Auto ja auch hinten herum schwarz folieren, und dann siehste ja auch nichts mehr.

pn
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27.12.2011, 19:08
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Wenn ich das Auto hinten schwarz foliere? Na klar, dann würd' ich immernoch was durch den Rückspiegel sehen. :D
Die Scheibe ist ja von innen nach aussen nie so schwarz, dass du nicht mehr rausgucken kannst. Ist also kein Rechtfertigungsgrund.
Und wenn ein Rückspiegel vorhanden ist, muss dieser doch dann auch so bleiben, wie er ist bzw. darf nur verändert werden, wenn es zugelassen ist. Alle Änderungen müssen doch eigentlich eingetragen werden, sofern diese keine ABE haben?
Wäre doch das selbe, wenn man Innenspiegel entfernt und Rückfahrkamera einbaut.
Veränderung ist Veränderung.


pn
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27.12.2011, 19:11
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Innenspiegel ist nicht Pflicht, solange du nen zweiten Aussenspiegel hast.

pn
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27.12.2011, 19:17
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Die StVZO verweist mittlerweile fast nur noch auf EU Bestimmungen. Anbei die entsprechende ECE Regelung. Auf Seite 17 steht was, aber ich hab es nicht verstanden.

Hier die alte StVZO vom 28.09.1988 mit der Änderung vom 03.08.2000, da ist es verständlicher:
Zitat§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite
,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

(3) Zusätzlich sind erforderlich:

l. ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,

2. ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.

(4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an

  1. einachsigen Zugmaschinen,
  2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
  3. offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
  4. mehrspurigen Karftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.

    (5) Die Anbringungstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang1) zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Laut der ist es Pflicht. Vielleicht wurde es aber durch die ECE aufgehoben.


r-46-rueckspiegel-pdf.pdf [3,08MB]
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27.12.2011, 20:08
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Dann mal noch 'ne Frage, wesswegen ich diesen Thread erst eröffnet habe.
Ich möchte mir 'nen Panoramaspiegel einbauen, also so einen 5 Panel Panoramic Mirror.
Wäre das denn überhaupt erlaubt? Es ist ja immerhin ein Rückspiegel und so wie ich es jetzt verstanden habe... ist dieser auch Pflicht. Es steht aber nichts vonwegen was dieser an Auflagen erfüllen muss.
Trotzdem ist es eine Veränderung am den Fahrzeug und muss doch daher dann auch eingetragen werden, oder nicht?


pn
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27.12.2011, 21:18
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Steht auch in der ECE:

ZitatBei Innenspiegeln gelten für Teile aus Werkstoffen mit einer Härte von weniger als 50 Shore A,
die auf starren tragenden Teilen montiert sind, die Bestimmungen nach den Absätzen 6.1.1.2
und 6.1.1.3 nur für diese starren tragenden Teile.

...


6.1.3.2.2.6.1. Innenspiegel
— Prüfung 1: Der Aufschlagpunkt muss den Bestimmungen von Absatz 6.1.3.2.2.3 entspre­
chen. Der Hammer muss die spiegelnde Fläche des Spiegels treffen.
— Prüfung 2: Aufschlag im Randbereich derart, dass die Aufschlagrichtung mit der spiegeln­
den Fläche einen Winkel von 45° bildet und der Aufschlagpunkt in der waagerechten Ebene
durch den Mittelpu

Soll heißen der Spiegel selbst muss auch geprüft werden.


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Name: Dean S.
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27.12.2011, 21:47
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Okay, bedeutet also, dass die Panoramaspiegel nicht erlaubt sind bzw. Auflagen erfüllen müssen, die dann vom TÜV abgenommen werden. Gut...gut.

pn
Gast 
27.12.2011, 21:47
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