» Eintragung Sitze mit EZ vor 1996

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04.06.2013, 13:23
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Hallo,

es gibt ja dieses Schreiben vom TÜV Rheinland, in dem folgende Aussage zum Verbau von Sportsitzen steht

ZitatSitze
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden
Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es
muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei
zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit
von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung
1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).

Jetzt habe ich via Email Kontakt zum TÜV aufgenommen und werde aus den Aussagen nicht Schlau.

Ich geb mal den Schriftverkehr wider.

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte für meinen Honde Del Sol EZ 1995 Sportsitze von Sparco (Modell R100) kaufen und einbauen.
Die Sitze haben keine ABE.
Laut einer Aussage auf ihrer Webseite vor einiger Zeit sind Sportsitze in Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1996 zugelassen wurden, eintragungsfrei.

Hat diese Regelung noch bestand und gibt es dazu ein offizielles Dokument, damit ich bei der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus allen Wolken falle?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Tim XXX

Antwort vom TÜV

ZitatSehr geehrter Herr XXX,

auch bei einer Erstzulassung vor 1996 dürfen nur geeignete Sitze verwendet werden. Die Eignung ist auch da mittels Gutachten, ABE oder Teilegutachten nachzuweisen. Eine Eintragung ist erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich XXX

Meine Rückfrage

ZitatSehr geehrter Herr XXX,



leider widerspricht dies einer Aussage, die auf der Website des TÜV Rheinland getroffen wurde.

Anbei finden Sie eine Kopie des Artikels vom 31.10.2010.

Gruß

Tim

seine prompte und kurze Antwort

ZitatIch kann keinen Widerspruch feststellen.

nachbohren

ZitatSehr geehrter Herr XXX,

in dem Schreiben heißt es: (Zitat)

"Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung
1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)."


Das bedeutet im Umkehrschluß, daß in Fahrzeugen vor 1996 nachträglich eingebaute Sitze keine Gutachten/ABE/etc. benötigen um eingetragen zu werden, oder?

Natürlich müssen die Sitze den generellen Anforderungen entsprechen wie z.B. die Verstellbarkeit, usw.

Vielen Dank für ihre Mühe mir den Sachverhalt zu verdeutlichen.

Gruß

Tim

finale Antwort

ZitatDas bedeutet nur das keine Teilegutachten bzw. EG/ECE-Prüfzeichen vorhanden sein müssen, weil diese erst 1996 eingeführt wurden. Das bedeutet jedoch nicht das jeder Sitz unabhängig von der Eignung genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich XXX

Was bedeutet das jetzt?

Sitz (zB Sparco R100) einbauen, ohne Gutachten und dergleich, Eignung feststellen lassen (Verstellbarkeit, etc) und eintragen lassen?

Danke an alle, die den elendig langen Text gelesen haben.


pn
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04.06.2013, 13:37
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hy, also ich kann nur von meinen Erfahrungen mit den technischen Prüfstellen berichten. Ich wollte anfangs auch die R100 bei mir verbauen und war erstaunt über die Veröffentlichung vom TÜV bzgl. EZ vor 96....damit zum zuständigen Prüfer bei mir gegangen. Der meinte dazu, dass dies bedeutet, dass Sitze und Konsolen trotzdem geprüft sein müssen, auch wenn die Bezeichnungen dafür sich wohl änderten (vgl. letzte Antwort deines Prüfers).
Das Ende vom Leid war, ich hab mir dann Sparco Torino (E-Zeichen) geholt mit umgeschweißten König Konsolen (Festigkeitsgutachten).
Was auch wichtig ist: willst du mit originalen Gurten weiterfahren oder soll da was anders rein? Bei mir hat der Prüfer auf Gutachten ect. bestanden, weil ich andere Gurte noch verbaut hab und die sich am Sitz abstützen, sonst wäre wohl ne Sondereintragung mit den R100 auch gegangen.


pn
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04.06.2013, 13:42
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Hi,
ja ich will H-Gurte verwenden.
Heißt das, daß dein Prüfer mit normalen 3Punkt Gurten dir die r100 eingetragen hätte?


pn
Senior 

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04.06.2013, 13:45
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ja, aber das ist schon ne Gratwanderung für den Prüfer, weil nach Richtlinien darf er es uaf den ersten Blick nicht.
Ich bin dann halt auf Nummer sicher gegangen, da ich keine originalen Gurte vorn mehr hab mit ner Eintragung auf 4-Sitzer :hrhr:


pn
Gesperrt 
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04.06.2013, 14:02
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Bei EZ vor 96 müssen die Sitze auch Eingetragen werden, sie brauchen nur keine Gutachten etc. Aber sie müssen in alle möglichen Richtungen verstellbar sein.

Bei Fahrzeugen mit EZ nach 96 werden nur noch Sitze eingetragen die Bauartgenehmig sind, sprich ein Gutachten/ABE haben oder E Prüfzeichen besitzen. Gleiches gilt für Gurte, FIA etc zählen nicht. Bei Vollschalensitze und fehlender Rückbank muss die Lehne trotzdem verstellbar sein. Falls das Fahrzeug ausschließlich für Motorsport genutzt wird, kann eine Ausnahme gemacht werden.

Quelle:gestriges Gespräch mit einem Prüfer der Dekra Hauptstation hier in der Stadt bzgl. der Eintragung meiner Vollschalensitze

Aber da du ja im Westen lebst, kann das beim TÜV schon wieder ganz anders sein. Außerdem macht eh jede Station und Organisation was sie will.


 2x  bearbeitet
pn
Gast 
04.06.2013, 14:02
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