» Regel: Keine jugendgefährdende Produkte / FSK18 Artikel!

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15.01.2011, 11:52
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Hallo,

lange Zeit hatten wir keine rechtliche Sicherheit was das Anbieten von FSK18 Artikeln sowie indizierten Produkten anbelangt. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ein Verkäufer selbst zusehen muss, dass jugendgefährdende Produkte nicht an Jugendliche gesendet werden. Nun bin ich aber durch Zufall über ein auch für uns vermutlich geltendes Urteil gestoßen.

Und zwar hat der BGH am 12. Juli 2007 (I ZR 18/04) in Sachen "Jugendgefährdende Medien" entschieden, dass eBay Anzeige alle jugendgefährenden Angebote entfernen muss, sobald sie Kenntnis davon erlangen und sogar Filter einsetzen muss, die das Einstellen solcher Angebote verhindert.

Zu dem Zeitpunkt hatte eBay übrigens bereits Filter im Einsatz und es war auch in den Nutzungsbedingungen hervorgehoben, dass jugendgefährdende Artikel nicht angeboten werden dürfen, aber trotzdem wurde eBay ein erhöhter Filteraufwand zugemutet, sofern es nicht deren Geschäftsmodell beinträchtigt.

Da wir im Gegensatz zu eBay keine Provision erhalten und wir auch kein Verkaufssystem haben, sondern nur die Schaltung von Kleinanzeigen dulden und weil sich die jugendgefährdenden Angebote doch arg in Grenzen halten, glauben wir nicht, dass wir Filterlisten realisieren müssen, da bereits dieser Aufwand das Modell eines kostenlosen Forums sprengen würde. Außerdem würden diese dann vermutlich sowieso mit der Meinungsfreiheit kollidieren, da ein Forum ja primär für Diskussionen gedacht ist und nicht für das Anbieten von Produkten.

Allerdings sehen wir uns in der Pflicht solche Angebote in Zukunft zu entfernen, sobald wir in Kenntnis gesetzt wurden. Weiterhin verbieten wir ab sofort das Anbieten solcher Produkte. Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt zwangsläufig zur Schließung des Accounts.

Wir bitten alle um erhöhte Aufmerksamkeit und evtl. jugendgefährende Produkte über den rechts angeordneten Button "beitrag melden" an das Moderationsteam zu melden.

Anbei das Urteil für alle, die es interessiert. Hier auch noch mal eine zusammenfassende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=519&pos=0&nr=40358&linked=pm&Blank=1
ZitatDer Bundesgerichtshof hat darauf abgestellt, dass die Beklagte die ernsthafte und naheliegende Gefahr geschaffen hat, dass ihre Internetplattform von Verkäufern zum Vertrieb indizierter jugendgefährdender Schriften genutzt wird. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigten In-teressen der besonders schutzwürdigen jugendlichen Verbraucher, die auch das Wettbewerbsrecht schütze. Die Beklagte müsse daher – wenn sie Kenntnis von einem konkreten jugendgefährdenden Angebot erlangt habe – nicht nur dieses konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen komme. Sie müsse deshalb verhindern, dass die ihr konkret benannten jugendgefährdenden Medien von anderen Verkäufern erneut auf ihrer Plattform angeboten würden. Als gleichartig (und damit von der Prüfungspflicht der Beklagten erfasst) kämen darüber hinaus auch solche Angebote in Betracht, bei denen derselbe Versteigerer nach Kategorie und Medium entsprechende indizierte Werke anbiete. In Übereinstimmung mit seiner markenrechtlichen Rechtsprechung hat der BGH jedoch betont, dass die Beklagte keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Eine Verpflichtung zur Sperrung von Auktionsangeboten besteht zudem nur insoweit, als nicht durch ein wirksames Altersverifikationssystem sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.

Gruß


Urteil des I. Zivilsenats vom 12.7.2007 - I ZR 18 04.PDF [136,91KB]



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23.01.2011, 20:20
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Darf ich denn dann z.b.erwähnen dass ich FSK 18 Artikel anbiete.aber diese eben nur per pn(also nicht im tread) und versendet werden sie dann nur gegen Vorlage eines perso? Also dass ich im Tread schreibe: fsk18 Artikel nur gegen spezielle Anfrage und altersnachweis.

Gruß


pn
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Meine eBay-Auktionen:
23.01.2011, 20:38
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Nach der oben genannten Urteilsfindung ist auch das nicht möglich. Ich muss gewährleisten, dass niemand FSK18 Artikel an Jugendliche verkauft. Deine Aussage reicht da nicht. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass man das per eidesstattliche Versicherung lösen könnte. Das müsste ich aber erstmal von einer Kanzlei prüfen lassen.


Verfasst am: 23.01.2011, 20:39
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P.S. die Vorlage des Perso gilt übrigens nur, wenn eine persönliche Übergabe stattfindet. Postalisch müsste es per Postident laufen.
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Gast 
23.01.2011, 20:39
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