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Erforderliches Spezialwerkzeug
Auslösewerkzeug
07HAZ-SG00500
Airbags, Seiten-Airbags, Kopfairbags und Gurtstraffer müssen vor der Verschrottung ausgelöst werden (auch wenn das komplette Fahrzeug verschrottet wird). Wenn noch Garantieanspruch für das Fahrzeug besteht, holen Sie die Genehmigung und/oder besondere Anweisungen von Ihrem zuständigen Honda-Kundendienstleiter ein, bevor Sie Airbags oder Gurtstraffer auslösen. Die Teile dürfen erst verschrottet werden, nachdem sie (z. B. infolge eines Aufpralls) ausgelöst wurden. Wenn die Einheiten offenbar intakt sind (nicht entfaltet bzw. ausgelöst), mit besonderer Vorsicht vorgehen. Vorgehensweise:
Auslösung im Fahrzeug
Wenn ein mit SRS ausgerüstetes Fahrzeug verschrottet werden soll, sollten die Airbags, Seiten-Airbags, Kopfairbags und Gurtstraffer im eingebauten Zustand ausgelöst werden. Die Teile sind nicht mehr verwertbar und dürfen keinesfalls in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden.
Fahrer-Airbag
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