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Ordnungswiedrigkeit.. zu laute Musik !?
Recht & Ordnung » Verkehrsrecht
28.06.2011, 10:20 - Antworten: 67 - Aufrufe: 12724
bassist - Beitrag #3069051

nach §1 StVO ist es verboten sich wie ein A*** zu benehmen , das gilt auch für zu laute "musik". korrekt wäre fleppen weg weil du dich nicht rücksichtsvoll verhältst, selbst bei sowas einfachem wie de...
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