Ordnungswiedrigkeit.. zu laute Musik !?Recht & Ordnung » Verkehrsrecht28.06.2011, 10:20 - Antworten: 67 - Aufrufe: 12724bassist -
Beitrag #3069051 nach §1 StVO ist es verboten sich wie ein A*** zu benehmen , das gilt auch für zu laute "musik". korrekt wäre fleppen weg weil du dich nicht rücksichtsvoll verhältst, selbst bei sowas einfachem wie de...