wenn du ihn dabei hast und erst nachträglich reinschraubst handelst du vorsätzlich. da gibts in good old germany noch was oben drauf. traurig aber wahr
bei mir steht auch nichts im gutachten.....da würde ich als dummer endverbraucher denken das er nur zum "Bedarf" eingebaut werden muss z.B längere autobahn fahrten. Klar unwissenheit schützt vor straf...
iich fahr meine g200 auch ohne silencer hab den aber gut versteckt dabei falls die rennleitung doch einen wünscht damit ich wenigstens weiterfahren darf