dachte, die dinger sind - wenn die 'nach unten in die haube' gehen eintragungsfrei und wenn sie 'ein stück höher sind als die ori. motorhaube' beim tüv eintragungspflichtig..?
will euch ja nicht die laune verderben, aber mir hat nen tüv-prüfer mal gesagt, dass das bekleben der drittenb remsleuchte verboten ist und somit quasi die BE erlischt..