Bekanntlich ist der Umfang->Durchmesser x 3,14. Wenn sich also der Abrollumfang nicht unwesentlich verändern darf, ändert sich auch zwangsläufig der Durchmesser das Rades auch nicht.
Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken warum die entsprechen Hersteller oder Importeure sich nicht der Prüfung durch den deutschen TÜV stellen. Dafür muss es wohl Gründe geben, bei der doch so ...
Das würde bedeuten, dass wenn dein Tacho 100km/h anzeigt, du in Wirklichkeit eigentlich mit 107 unterwgs bist. Bei 150km/h wären das dann schon 160-161 und bei 200km/h 214!