Ich frage micht gerade wie man damit überhaupt noch einen Motor aus einem anderen Modell eingetragen bekommt. Ich kann doch keine AGA vom 1.4 an einen 2.0 hängen. Den Krümmer schon gar nicht.
Eine AGA mit einem Teilegutachten für ein x-beliebiges Fahrzeug reicht als Grundlage? Was unterscheidet diese AGA ohne Teilegutachten für den verbauten Motor von einer AGA ganz ohne Gutachten?
Diese Art darfst du nur bei ausgeschaltetem Motor verwenden. Es gibt noch andere mit Not-Aus Funktion, d.h. im Betrieb abschaltbar. Auf die schnelle habe ich nur hier ein Beispiel gefunden: [URL=htt...
Der Rückfahrlichtschalter schaltet Masse, d.h. bei eingeschalteter Zündung muss an der Fassung immer Spannung anliegen. Ich würde jetzt prüfen, ob bei eingeschalteter Zündung in der Fassung Spannung...