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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Wenn im KFZ Schein unter 22 ein Eintrag steht, dass sich F.1/F.2 im Anhängebetrieb um x Kg erhöht, ist das dann nur für die zGM des Gespanns wichtig oder auch für den Führerschein? Also was passiert, wenn in F.1/F.2 3.495 kg stehen und dieser Wert laut 22 um 100 kg erhöht wird. Braucht man dann einen C1 Führerschein oder nicht? ![]() ![]() IMG_20190502_082706.jpg - [Bild vergrößern] |
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Elite Anmeldedatum: 05.11.2018 Beiträge: 1363 Wohnort: HU | zitieren Das betrifft die zGG des kompletten zuges soweit ich weiß. In der Regel ist es so das man die maximale Anhängelast und das maximale zGG des Zugfahrzeug nicht kombinieren kann. Die Kombi aus beiden ist geringer wie die addierten max. Sind technische Angaben, Führerschein ist andere Baustelle. Für Hänger betrieb brauchst den E Zusatz. Was viele nicht wissen du darfst auch mit dem B Lappen (nicht BE) Hänger fahren. Entweder 750kg oder mehr sofern das Zugfahrzeug schwerer ist wie der Hänger und die Kombi aus beiden nicht schwerer als 3500kg. Also auto 2000kg +Hänger 1500 müsste gehen. So hab ich es mal gelernt als ich noch Nutzfahrzeugler war, Keime Gewähr auf Richtigkeit Verfasst am: 02.05.2019, 06:50 zitieren Achso und wenn deine zGG höher ist wie das was in den papurren steht hat das nix mit dem Führerschein zu tun. Das ist so wie wenn du zu viel Zuladung hast , dann ist es zu schwer |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Viele kennen auch nicht den B96 Führerschein, den man ja in einem Tag erwerben kann und der die zGM des Gespanns sogar auf 4.25t erhöht, aber das war jetzt nicht meine Frage. Aber scheinbar ist es wirklich so, dass wenn man an einen 3.5t Transporter/Wohnmobil einen Anhänger hängt und der so eine Eintragung besitzt, dass man dann einen LKW Führerschein benötigt: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=103203&view=findpost&p=1057457137 Heftig. Ob die Polizei das selbst auch weiß bzw kontrolliert?! |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Ronny Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda CR-V Prestige Anmeldedatum: 28.06.2008 Beiträge: 5133 Wohnort: Dresden | zitieren Das werden die schon wissen. Bzw. wenn was passiert wird die Versicherung das Geld zurück verlangen und man bekommt noch eins dran weil man ohne gültigen Führerschein gefahren ist. Kurz gesagt, ja man braucht ein C1 Führerschein |
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Elite Anmeldedatum: 05.11.2018 Beiträge: 1363 Wohnort: HU | zitieren Stimmt, durch die 100kg aufliegelast auf der ahk bist du bei über 3,5t vom Zugfahrzeug. Zum Glück hab ich noch den alten 3er |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Ronny Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda CR-V Prestige Anmeldedatum: 28.06.2008 Beiträge: 5133 Wohnort: Dresden | zitieren Juckt mich auch alles nicht. Hab CE ![]() |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Ich finde das ja echt eine Sauerei. Weil ich habe jetzt z.B. ein Auto gekauft und habe eine Kopie vom Brief. Was aber nun schlussendlich bei 22 alles an Einschränkungen steht, werde ich erst erfahren, wenn ich es anmelde. Eigentlich erstaunlich, dass die Hersteller das nicht in die Broschüren schreiben müssen. Ich mein, wenn ich ein 3.5t Fahrzeug kaufe, dann kann ich ja zu dem Zeitpunkt nicht wissen ob ein 3.5t Führerschein ausreicht, wenn ich einen kleinen Anhänger dran hänge. Aber es ist eh konfus, dass man mit einem <750 kg Anhänger bis 4250 kg gehen darf (z.B. 3.5t Transporter + 750 kg Anhänger), aber mit einem >750 kg nur bis 3500 kg (z.B. Auto mit 3000 kg + 1000 kg Anhänger wäre mit B verboten und bedarf des B96 oder größer). Die machen echt komische Gesetze. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Ronny Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda CR-V Prestige Anmeldedatum: 28.06.2008 Beiträge: 5133 Wohnort: Dresden | zitieren Klasse B - auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Klasse BE - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg Wo is'n da jetzt der Unterschied? Da braucht man ja gar kein BE Führerschein** |
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General Anmeldedatum: 14.07.2017 Beiträge: 3112 | zitieren 1: Mit BE kann dein Zugfahrzeug bis 3,5t wiegen und du darfst Anhänger > 750 Kg anhängen. 2: Mit B darf beides zusammen nur 3,5t zulässige Gesamtmasse haben wenn Anhänger > 750 Kg. 3: Falls der Anhänger nur bis 750 Kg geht dann darfst du das auch mit ner Karre ziehen deren zulässige Gesamtmasse bis 3,5t geht. Wenn du jetzt B96 hast dann darfst du Punkt 2 bis 4,25t fahren. So hab ich das verstanden. 3x bearbeitet |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Kfz Schein: F.1/F.2 erhöht sich bei Anhängebetrieb auf über 3.5t = C1 LKW Führerschein?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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