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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren IP20 bietet ja keinen Schutz gegen Feuchtigkeit. Allerdings sind Einbaulampen mit IP20 Schutzart sehr günstig (ca. 10 €) im Vergleich zu denen mit IP44, die ich für mein Bad gekauft habe (35 €). Im Internet habe ich bereits gelesen, dass laut VDE IP20 im Außenbereich verboten ist. Eben weil keinerlei Schmutz oder Wasser vom Eindringen abgehalten wird. Ich würde dem auch sofort folge leisten, allerdings habe ich so meine Zweifel. Meine IP44 LED Lampe für das Bad ist wie bei allen LEDs mit einem elektronischem Vorschaltgerät ausgestattet. Dieses reduziert die Eingangsspannung von 198 bis 264 Volt auf 27 bis 54 Volt. Also irgendwas unter 50 Volt werden anliegen. Nun gilt das ja als Kleinspannung: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung Ich würde daraus schließen, dass eine IP20 LED Lampe im Außenbereich absolut zulässig ist, sofern das Vorschaltgerät IP44, IP45, IP54, IP55, IP64, IP65 oder ähnlich besitzt. Ist das richtig? Wobei ich auch hier gleich noch eine Frage anschließen muss. Warum hat meine IP44 Badezimmer LED nur ein IP20 EVG? Oder kann man selbst die Schutzart "hochregeln", in dem wie bei mir die EVGs in der Gipsplatten-Zwischendecke verstaut sind? In dem Fall wäre in einer Zwischendecke im Außenbereich auch IP20 zulässig? |
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