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-=STEVE-0=- Rank2

Anmeldedatum: 22.01.2006 Beiträge: 15 Wohnort: flensburg
| Posted at: 31.01.2006, 23:06 | |
| | sieht echt stark aus aber is das so zulässig mit den rückleuchten ??? |
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Saugerpower Rank6

Anmeldedatum: 22.01.2006 Beiträge: 293 Wohnort: Riedlingen
| Posted at: 02.02.2006, 18:15 | |
| NE leider nicht du musst so dofe rote katzen augen unter die rückleuchten kleben. WEI : bei einem aufahrunfal bist du der schuldige, der der dier hinten drauffährt kann behaupten er hätte dich nicht gesen. ist einem freund von mier so ergangen, es war tag und er hatte nur klarglasrückleuchten und trotz dem muste mein freun für den schaden aufkommen für den der im hinten rein ist jaja der gutachter
ps: dein crx ist voll mein ding
mfg |
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-=STEVE-0=- Rank2

Anmeldedatum: 22.01.2006 Beiträge: 15 Wohnort: flensburg
| Posted at: 02.02.2006, 18:58 | |
| mensch sogar bei klarglas sogar was ?
das ja krass ! hm naja
ach und das ist ein civic ed7
is aber noch im aufbau
aber danke  |
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spirit.one Rank2

Anmeldedatum: 27.01.2006 Beiträge: 15 Wohnort: Schalksmühle
| Posted at: 05.02.2006, 09:16 | |
| | Supersauger hat recht normaler weise müsste ich katzenaugen anbringen.Aber ich habe eine bescheinigung von so´m honda freak bekommen worin steht das man unter bestimmten voraussetzungen die rückleuchten so anbringen kann also ohne katzenaugen.Wichtig ist das die leuchten ihre prüf-E zeichen haben und man die auch ohne probleme lesen kann.Man darf die dinger nicht einfach so lackieren.Bei mir sind sie eingetragen und ich fahre schon seit 2 jahren damit absl.keine probleme gehabt mit den bullen... |
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