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| Veteran Fahrzeug: Ej6 D16Z6T ;-P Anmeldedatum: 04.09.2005 Beiträge: 701 Chats: 45 Wohnort: Kreis Kleve | bitte löschen Zuletzt bearbeitet von blueangel1412 am 19.09.2007, 15:06, insgesamt einmal bearbeitet | ||
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Grand Master ![]() Name: Julian Geschlecht: Fahrzeug: CRX Turbo Nr. 1829, Civic EG4 Anmeldedatum: 02.04.2006 Beiträge: 12770 Chats: 68613 Wohnort: Bad Waldsee (Bodensee) 470 km bis Zufahrt Nordschleife | wow. das ist echt hinterhältig! darfst du den namen der "tollen" tuning firma sagen? ich hoffe doch! | ||
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| Veteran Fahrzeug: Ej6 D16Z6T ;-P Anmeldedatum: 04.09.2005 Beiträge: 701 Chats: 45 Wohnort: Kreis Kleve | ich denke nicht. aber ich kann soviel sagen. sind 3 buchstaben. | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39682 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Also wir haben ja telefoniert. Die folgenden Punkte würde ich vor Zahlung prüfen lassen: - die Nutzungsrechte werden dargestellt, aber der ausländische Urheber gibt an, dass er die Rechte besitzt bzw. dieses Projekt speziell für eine Tuning-Zeitschrift umgesetzt wurde - der ausländische Urheber veröffentlicht die Bilder auf verschiedenen Internetseiten sagt aber telefonisch aus, dass die exklusiven Rechte bei dem Abmahner liegen (sehr verdächtig) - auf dem Bild selbst sind ausschließlich die Urhebervermerke des ausländischen Urhebers - der Streitwert ist in meinen Augen viel zu hoch. Zahlt wenn nur einen Teil. Der gegnerische Anwalt wird seinem Klienten kaum empfehlen den Streitwert gerichtlich geltend zu machen - die Tuningzeitschrift für die dieses Projekt verwirklicht wurde, sollte kontaktiert werden um herauszufinden ob und an wen diese Nutzungsgebühren entrichtet haben - Ihr seid in 2 Parteien abgemahnt worden, also zahlt auch nur 50% der Summe. Die andere Partei hat meiner Meinung nach keinen Grund da rauszukommen, da sie ebenfalls Prüfungspflicht hatten (sprecht euch aber ab über die evtl. Zahlungssumme) - die Bilder sind öffentlich bei einer Internetseite abrufbar, auf der der ausländische Urheber diese online gestellt hat und in den Nutzungsbedingungen steht folgendes "Please note that when you upload Content, third parties will be able to copy, distribute and display your Content using readily available tools on their computers for this purpose although other than by linking to your Content ...". Auch ist auf dieser Seite bei jedem Bild ein "Download"-Button verfügbar. - die Grundlage für das Projekt waren Bilder eines anderen ausländischen Urhebers der bei dem besagten Tuning Magazin angestellt scheint. Das erhärtet den Verdacht, dass die Erstellung für das Tuning Magazin waren und nicht für den Abmahner - die Suche nach dem Bild des Grafikers ergab ca. 25.000 Ergebnisse weltweit. Werden die jetzt auch alle abgemahnt? Meine Vermutung ist ganz klar diese, dass der Abmahner das Bild gesehen hat, den Urheber kennt und ihm mit dieser Abmahnung einen "Gefallen" tut ohne wirklich die Rechte an den Bildern zu besitzen. Denn anders kann ich mir einfach nicht erklären, dass die Rechte nach außen hin beim Urheber angegeben werden und auf den Seiten des Abmahners nicht mal ein Bild davon genutzt wurde. Eine zweite Variante ist, dass der Grafiker heute exklusiv für den Abmahner arbeitet, dies aber früher nicht getan hat. Und dieses "exklusive Recht" nun ziemlich allgemein auf alte Projekte ausgelegt wird. Das abmahnende Unternehmen hieß vor ein paar Jahren noch anders(Namen können nicht öffentlich und auch nicht per PN genannt werden, da sowas Grundlage für eine weitere Abmahnung bilden würde). Wir haben damals mit unserem Club diesem Unternehmen verboten Bilder unserer Clubfahrzeuge zum Verkauf von Teilen zu nutzen und dem sind sie auch anstandslos nachgekommen. Das dies das Unternehmen nicht auch anders herum macht, lässt mich nun darüber nachdenken, warum wir so offen darüber kommuniziert haben. Vielleicht hätten wir doch direkt abmahnen sollen. Die Schlussfolgerung ist aber einfach. In Zukunft werden wir aktiv dafür sorgen, dass dieses Unternehmen bei uns keinen Fuß fassen wird, sofern diese Abmahnung nicht vom Tisch kommt. Und ich denke wir sind keine kleine Seite im Netz, die man so einfach ignorieren kann. Euch empfehle ich jetzt nach meiner Suche noch umso mehr gegen die Abmahnung anzugehen. | ||
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Elite ![]() Geschlecht: Fahrzeug: del Sol Anmeldedatum: 10.06.2006 Beiträge: 1440 Chats: 1111 Wohnort: Wermelskirchen | das ist ja mies hoffe das klärt sich schnell und ohne großen kosten aufwand | ||
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| Gesperrt Anmeldedatum: 31.10.2005 Beiträge: 7591 Chats: 2062 | Habt ihr tatsächlich eine ABMAHNUNG oder nur einen einfachen Brief bekommen? Wenn Abmahnung: Checkliste durchgehen: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-checkliste.htm und bei wikipedia usw informieren. Zitat: In diesem Brief wurde uns erklärt das wir den civic verbotener weise gebraucht haben und derjenige der die Rechte hat einen Schadensersatz haben will. klingt für mich, als hätte derjenige keinen Plan, wovon er schreibt. Welcher Schaden soll denn entstanden sein? Das muss der erstmal begründen. | ||
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| Master Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 Chats: 651 Wohnort: Bayern | Blöde sache sowas ja, deswegn hatte ich damals bei der Orga. von JCM 2007 kein fremdes Auto genommen zu werbezwecken. Das die Tuningfirma damit durchkommt ist ganz normal und auch nicht zu verhindern, da ebn ein copyright schutz dererseits besteht. Habt ihr euch denn nicht erkundigt was ihr als Werbezwecke nutzen könnt/dürft??? Jetzt ist aber auch zu spät... Schonmal mit der Tuning Firma in Verbdinung gesetzt? Evtl. kann man mit denen dort reden und einen kompromiss finden. | ||
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| Gesperrt Anmeldedatum: 20.02.2006 Beiträge: 7366 Chats: 892 | ich versteh das net. ist auch auch in ihrem sinne wenn deren auto auf den flyern und hp's zu sehen sind. hätten sich aber vorher schon melden können und net erst nach dem treffen. zumindest abmahnen vorher bzw hinweisen daß das bild geschützt ist. denen ist ja kein schaden entstanden. im gegenteil. mehr werbung geht wirlich net. und hat denen nix gekostet. viel glück und erfolg beim einigen. drück euch den daumen. mfg | ||
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| Senior Name: Victor Fahrzeug: Honda Civic EG8 "Sentient Blue", EG9 "Black Magic", ED7 *R.I.P* Anmeldedatum: 29.08.2007 Beiträge: 217 Chats: 59 Wohnort: Bonn | Hallo, also "Abmahnerfahrener" kann ich dazu vielleicht etwas sagen. Für all diejenigen die sich fragen, wieso eine Firma solche Abmahnungen "macht" beziehungsweise in Auftrag gibt, muss vielleicht Folgendes erklärt werden. Eine Abmahnung ist eine Kostennote mit dem Ziel einen Verstoß gegen die eigenen Rechte seien es Kopieerrechtliche oder auch geschäftliche zeitgleich zu ahnden und zu unterbinden. Leider hat ein findiger Münchner Anwalt diese rechtliche Möglichkeit vor drei Jahren für sich entdeckt und den Musikverlagen angeboten, für sie gemeldete Verstöße gegen das Kopierrecht abzumahnen und zwar in Höhe des vermeintlich entstandenen Schadens. Der Setzt sich aus dem tatsächlichem, dem ideellen dem möglichen und dem konkreten, aus dem Verfahren entstehenden Schaden zusammen. Der Tatsächliche ist dabei der Verlust an Einnahmen, der ideelle Schaden ist schwer zu erklären da er mehr einem "Gefühl" entspricht als einer Sache, der Abmahnende fühlt sich dabei "betrogen" und über- bzw hintergangen (Hierzu zählt auch ein Rufverlust), der mögliche Schaden ist der der durch die Übliche Verteilung unter Dritten entstehende "tatsächliche Schaden der nicht nachvollzogen werden kann" und der konkrete sind Verfahrenskosten und Aufwandsentschädigung. Für einen Anwalt ist das leicht gemachtes Geld, er setzt einen hohen Streitwert an, schreibt einen Brief, setzt darin unrealistische Forderungen (Fristen etc) an und da er in jedem Fall bezahlt wird, entweder vom Mahnenden oder vom "Opfer" besteht für ihn auch kaum ein Risiko. Für den Mahnenden (also den Kläger) ist es ebenfalls leicht verdientes Geld, allerdings setzt er bei unlauteren Forderungen seinen Ruf aufs Spiel. Ohne eine Sachleistung erbringen zu müssen, kann er Einahmen erwirtschaften, die auf bereits geleistete Arbeit zurückzuführen sind. Das diese Möglichkeit sehr, und ich meine -SEHR- verlockend sein kann, steht außer Frage. Bei uns ist es so, daß wir für Events, die ich organisiere relativ häufig kopierrechtlich geschützte Materialien brauche. Fangen wir an bei Gema-pflichtiger Musik, gehen wir über Bilder für Flyer und sonstige Publikationen oder Artworks von Künstlern. Auch wir haben schon die eine oder andere Abmahnung auf dem Tisch gehabt, allerdings halten wir dagegen, indem wir dem Rechteinhaber vorher eine Mail schreiben oder einen Brief (mit Empfangsbestätigung) in der wir ankündigen, daß wir dieses Material benutzen werden, und bei nicht erfolgtem Einspruch (Fristsetzung sehr wichtig) von seinem stillschweigenden Einverständnis ausgehen. Lustig ist: Diese Mails landen fast immer im Papierkorb ohne beachtet zu werden, sind jedoch rechtsgültig, wenn alle Firmenbezogenen Daten (inklusive Steuernummer) einsehbar sind. (Seit 01.01.2007 muss der Mailverkehr jeder Firma ein Impressum führen) Dreiviertel der Abmahnungen prallen an dem erfolgten Einverständnis ab, das letzte Viertel haben wir bis dato gegen-gemahnt, woraufhin zurückgezogen wurde. Gerade wenn die Gründe sehr fadenscheinig sind, oder die gegenseite relativ häufig selbst gegen das Copyright verstößt (wie ja laut marcs aussage der fall ist (Clubfahrzeuge ohne Anfrage)) ziehen sie sehr häufig einfach zurück. Als Hinweis zur Sache, die EU plant in kürze die Abmahnungen zunächst zu Lasten des Abmahnenden gehen zu lassen (in voller HÖhe) wenn gemahnt wird. Damit soll den schreibwütigen Anwälten entgegengewirkt werden. In deinem konkreten Fall würde ich mal schauen, ob es die von Marc erwähnte Downloadmöglichkeit gibt, und die "Nutzungsklausel für Dritte", hinzu kommt, WER hat das Foto geschossen, nur dieser hat die Rechte ansonsten müsste er sie schriftlich abtreten. (Zum Beispiel in Form eines Vertrages der die Exklusivität seiner Arbeit einem bestimmten Auftraggeber zusichert) Auf jeden Fall würde ich fristgerecht Widerspruch einlegen, und dann radikal auf Konfrontationskurs gehen, wenn (und hier kommt der Einwand) sich der Abmahnende in diesem Fall das Tuningunternehmen, nicht auf Gespräche einlässt. Aber diese Gespräche -erst- nach dem Widerspruch anfangen, ansonsten labern die Dich/Euch über die Frist und dann bist du fällig. | ||
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