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Seite 2, 3, 4, 5, 6 [Allgemein]von mgutt
59631202.06.2012, 14:50
EG Razer

»Winterreifen sind jetzt Pflicht - seit 4.12.2010 offiziell!

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http://www.warum-winterreifen.de/winterreifenpflicht/rechtslage-winterreifenpflicht/index.php
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06.12.2010, 14:07


Leider konnte (oder wollte) bisher noch niemand den wirklichen Gesetzestext veröffentlichen. Die Angaben in solchen Artikeln sind noch immer Interpretationen zu den schwammigen Aussagen, was da eigentlich genau beschlossen wurde.

Auch habe ich neulich gelesen, dass diese M+S-Reifenpflicht bei Bussen nur die Triebräder betrifft. Die vorderen Räder dürfen auch weiter mit Sommerreifen durch die Gegend schlingern. (Hier muss viel Geld geflossen sein, um so eine "Ausnahme" zu bekommen) :suspekt:

Auch der Zeitraum, ist nicht genau zu definieren. Haben wir im März schon einen warmen Frühlingsanfang oder muss man Ende April noch mit Nachtfrost rechnen?
Die "O bis O"-Regel (Oktober bis Ostern) ist nun wirklich keine Grundlage für einen Gesetzestext.

Ich bin in den letzten Jahren (mangels finanzieller Möglichkeiten) auch im Winter mit Sommerreifen gefahren. Erst dieses Jahr im Januar habe ich mir Winterräder zugelegt, da der letzte Winter doch sehr reich an Schnee gewesen ist. Die vorangegangenen Jahre war der Winter (im hamburger Stadtgebiet) doch ehr ein kühler Herbst bei einstelligen Plusgraden. So dass die Straßen immer frei waren.

Generell ist es schon OK, passendes Räderwerk unter seinem Wagen zu haben. Doch die Regelung gab es auch schon vorher. Was genau wurde denn nun neues beschlossen?
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Meine Regel ist klar: Unter 7 Grad Winterräder!
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06.12.2010, 18:35


   Witchcraft schrieb:
Leider konnte (oder wollte) bisher noch niemand den wirklichen Gesetzestext veröffentlichen. Die Angaben in solchen Artikeln sind noch immer Interpretationen zu den schwammigen Aussagen, was da eigentlich genau beschlossen wurde.


oder man selbst ist zu faul zu suchen

   Zitat:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php
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09.01.2011, 17:30


Ich weiß das ist jetz schön etwas her aber wann genau is jetzt die Winterreifenpflicht aufgehoben?
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Aufgehoben wird die nicht mehr...
Du meinst wohl wielange du Winterreifen drauf haben musst?!

Laut Gesetz:



§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab. 4.12.2010)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.




Also solange mit solchen Straßenverhälnissen zu rechnen ist, wie wir sie momentan vorfinden, musst du mit Winterreifen fahren!

Ich z.B. ziehe erst Sommerreifen auf wenn es absehbar ist, dass es kontinuierlich über 7 Grad Außentemperatur hat!!!

Zuletzt bearbeitet von EG_XXX am 09.01.2011, 17:41, insgesamt einmal bearbeitet
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09.01.2011, 17:41


Ja gut aber theoretisch kann man ja auch noch im mai damit rechnen dass es schneit daher find ich solche regelungen viel zu schwammig...
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09.01.2011, 17:46


wenn du sie zu schwammig findest, mach ein vorschlag an den bundesverkehrsminister

außerdem ist bei +20°C nicht mit schnee zu rechnen und den wetterbericht für die nächsten tage ist jeder deutsche in der lage kenntnis zu bekommen
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   Der_Ronny schrieb:
wenn du sie zu schwammig findest, mach ein vorschlag an den bundesverkehrsminister

außerdem ist bei +20°C nicht mit schnee zu rechnen und den wetterbericht für die nächsten tage ist jeder deutsche in der lage kenntnis zu bekommen


word
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09.01.2011, 18:58


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