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![]() | Auto Probefahrt: Hier kostenlos anmelden (auch Testfahrer) Jetzt (2012) eine neue Aktion, wo auch ein Honda Civic dabei ist:
Beitrag aus 2010:
Hi,
ich hatte ein nettes Gespräch mit dem Betreiber von autoprobefahrten.de. Dort kann man sich kostenlos für Probefahrten... Seite 2, 3, 4, 5, 6 [Allgemein]von mgutt | 59 | 6312 | 02.06.2012, 14:50 EG Razer |
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ED-Freak ![]() ![]() Name: Mathias Geschlecht: Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 19631 Chats: 20285 Wohnort: Köln | Das Thema ist sehr komplex, wo selbst die wenigsten der freundlichen Beamten der Staatsmacht in Grün (auch Exekutive genannt) mit Wissen glänzen kann. Ich habe mich intensiv mit den Auflagen zum Hänger ziehen mit der Führerscheinklasse "B" (ehemals "3") befasst. Mit der alten Führerscheinklasse 3 darf man noch ALLES ziehen, was es so an Anhängern für PKW gibt. Jetzt kommt aber die neue Führerscheinklasse B! Und da kommt auch der Haken, wo man aufpassen muss.
Dies vorneweg. Jetzt zu den RICHTIGEN Dingen: Vorraussetzungen: Haben-Seite:
Das oben genannte ist Deine Haben-Seite!? Zumindest so ungefähr. Du dürftest den Hänger mit den gegebenen Vorraussetzungen fahren. Allerdings musst Du höllisch auf das Gewicht des Hängers achten Der Hänger darf zwar lt. zulässigem Gesamtgewicht des Hängerscheins 1.8 Tonnen wiegen, aber das wäre dann nicht mehr mit Deinem Zugfahrzeug im Reinen. Beim Hänger zählt das tatsächliche Gewicht. Nicht das, was im Schein steht. Beispiel an meinem Civic ED7:
Zusammengefasst lässt sich sagen, daß beim Hänger immer das tatsächliche Gewicht (effektives Gewicht auf der Achse sowie Stützlast an der Kupplung) und eben Höhe sowie Breite des Hängers eine Rolle spielen. Selbst wenn ich mit meinem ED7 (zulässiges Gesamtgewicht 1370 kg) einen Hänger ziehe der ein zul. Gg von 2800 kg hat, dürfte ich ihn ziehen, wenn ich ihn nur bis maximal 1370 kg belade und ebenfalls auf die Stützlast von 50 kg auf der Kupplung achte (Führerscheinklasse sieht das Gewicht von 3.5 Tonnen vor sowie, daß das Gewicht des Hängers nicht höher ist, als das des Zugfahrzeugs. Siehe Erläuterungen weiter unten. Dieses musst Du in diesem Fall dringend beachten!) Wie schon eingangs erwähnt, ist dieses Thema sehr komplex, wo selbst die Exekutive scheinbar nur sehr mager besetzt ist, mit Menschen, die da auch wirklich durchblicken. Diesen Hänger dürfte ich mit meinem ED7 ebenfalls ziehen, obwohl er die zulässige Anhängelasst von eingetragenen 1000 kg um 200 kg übersteigt: ![]() Dieser Hänger ist lt. Fahrzeugschein nur 800 mm hoch und hat ein zul. Gg. von 1200 kg. Der Aufbau ist komplett mit leicht demontierbarem Material versehen (Plane). Soviel zu meiner subjektiven Erläuterung. Jetzt kommt das, was in den allgemeinen Richtlinien lt. StVO steht:
Ich hoffe ich konnte helfen. Falls noch Fragen sind, stelle sie bitte in diesem Thread und nicht per PN an mich. Vielen Dank für Dein Verständnis Alle Angaben ohne Gewähr. © Mattes, April 2009 |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19455 Chats: 3043 | mattes? hast du B oder auch BE? wenn du B hast, darfst du führerscheintechnisch keinen hänger fahren, der z.b. 1.000kg wiegt |
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General ![]() Name: David Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EJ9, Derbi GP1 V2 Anmeldedatum: 12.09.2008 Beiträge: 3528 Chats: 14 Wohnort: bei Trier | kla darf er das. der gesamte zug darf nich länger als 7 meter sein und das gesamtgewicht des hängers darf die leermasse der zugfahrzeuges nich übersteigen. und das gesamtgewicht (auto und hänger) darf nich über 2,5t sein.alles was dadrunter fällt darfst du mit B fahren (letztes Jahr frisch in der Fahrschule gelernt |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19455 Chats: 3043 | denkfehler leergewicht vom zugfahrzeug muss gleich oder größer dem des zulässigen gesamtgewicht des hängers ! ein fahrzeug was ein leergewicht von 900kg hat darf auch nur hänger ziehen, welche ein zul. gesamtgewicht von MAXIMAL 900kg hat ! |
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General ![]() Name: David Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EJ9, Derbi GP1 V2 Anmeldedatum: 12.09.2008 Beiträge: 3528 Chats: 14 Wohnort: bei Trier | na das hab ich doch gesagt das gesamtgewicht des hängers darf nich größer sein als das leergewicht vom auto das ist doch das gleiche |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19455 Chats: 3043 | vermutlich wiegt dein fahrzeug mehr wie 1to und du bist davon ausgegangen...... |
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Master ![]() Name: Rick Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EG6 Anmeldedatum: 11.08.2006 Beiträge: 5255 Chats: 105430 Wohnort: Hannover | aber insgesamt darf das fahrzeug und der anhänger nich über 3,5 tonnen wiegen ![]() |
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ED-Freak ![]() ![]() Name: Mathias Geschlecht: Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 19631 Chats: 20285 Wohnort: Köln | ds-90 schrieb: kla darf er das. der gesamte zug darf nich länger als 7 meter sein und das gesamtgewicht des hängers darf die leermasse der zugfahrzeuges nich übersteigen. und das gesamtgewicht (auto und hänger) darf nich über 2,5t sein.alles was dadrunter fällt darfst du mit B fahren (letztes Jahr frisch in der Fahrschule gelernt Falsch! 3.5 Tonnen ist die Grenze. Nicht 2.5 Tonnen Ghostboy schrieb: aber insgesamt darf das fahrzeug und der anhänger nich über 3,5 tonnen wiegen Korrekt ![]() Das mit den sieben Metern Zuglänge ist mir neu. Aber gut zu wissen. Danke! Ronny: Daß man mit B GAR keinen Hänger fahren darf ist ein Irrglaube, der sich bei vielen Menschen fest gesetzt hat. Das ist einfach falsch. Es gelten verschärfte Grenzen. Klar. Aber diese habe ich versucht in meinem Thread oben deutlich zu machen Zuletzt bearbeitet von Mattes am 12.04.2009, 21:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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General ![]() Name: David Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EJ9, Derbi GP1 V2 Anmeldedatum: 12.09.2008 Beiträge: 3528 Chats: 14 Wohnort: bei Trier | mit den 7 metern das hatte ich im hinterkopf noch vom theorieunterricht da hat der fahrlehrer das mal erzählt. hab eigentlich auch 3,5 tonnen gemeint war verrutscht sry. und was vllt auch noch wichtig ist: anhänger bis 750kg darf man immer mitnehmen also auch wenn man damit über 3,5 tonnen kommt. hab das mal schnell nachgegoogelt hier die quelle:http://www.haenger-schroeder.de/hilfe.htm Zitat: "Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten" |
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Master ![]() Name: Rick Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EG6 Anmeldedatum: 11.08.2006 Beiträge: 5255 Chats: 105430 Wohnort: Hannover | Zitat: sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten da haste selber postet ![]() |
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