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Airbag-Entsorgung (Fortsetzung)

23-172  

WARNUNG !

Nur für Deutschland
In Deutschland darf das Auslösen von Airbag- und Gurtstraffer-Modulen außerhalb des Fahrzeuges nur von Personen mit einem Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz ausgeführt werden. Siehe dazu unser Rundschreiben TC-00-08-006/0 vom 28.06.2000.

  1. Eine 12-Volt-Batterie an die Zündvorrichtung anschließen.
  • Leuchtet die grüne Leuchte an der Zündvorrichtung auf, ist der Schaltkreis des Airbagzünders defekt und kann den Airbag nicht auslösen. Mit Spezialverfahren für beschädigten Airbag fortfahren.
  • Leuchtet die rote Leuchte an der Zündvorrichtung auf, ist der Airbag für die Zündung bereit.
  1. Die Zündtaste der Zündvorrichtung drücken. Die Airbags und Gurtstraffer müssen gezündet werden (die Zündung ist sowohl hör- als auch sichtbar: ein lauter Knall und ein schnelles Aufblähen des Airbags, gefolgt von einer langsamen Entleerung).
  • Wenn die Bauteile zünden und die grüne Leuchte an der Zündvorrichtung aufleuchtet, mit diesem Verfahren fortfahren.
  • Wird ein Bauteil nicht gezündet, obwohl die grüne Leuchte aufleuchtet, ist der Zünder defekt. Mit Spezialverfahren für beschädigte Bauteile fortfahren.
  • Während der Zündung kann der Airbag so warm werden, daß Verbrennungsgefahr besteht. Nach der Zündung 30 Minuten lang warten, bevor die Einheit berührt wird.
  1. Den kompletten Airbag entsorgen. Kein Teil der Einheit kann wiederverwendet werden. Die Einheit in eine robuste Plastiktüte (A) stecken und die Tüte sicher verschließen.

Zünden der Bauteile außerhalb des Fahrzeugs
Wenn ein intakter Airbag bzw. ein intakter Gurtstraffer aus einem zu verschrottenden Fahrzeug ausgebaut worden oder als defekt befunden worden ist oder während des Transports, der Lagerung oder der Wartung beschädigt wurde, muß die Einheit wie folgt ausgelöst werden:

  1. Sicherstellen, daß das Spezialwerkzeug richtig funktioniert, indem das Prüfverfahren auf dieser Seite oder auf dem Werkzeugschild befolgt wird.
  2. Den Airbag mit der Oberseite nach oben im Freien auf ebenem Untergrund mindestens 10 Meter entfernt von Gegenständen oder Personen ablegen.
  3. Die Schritte 9, 10, 11 und 12 der Zündverfahrens im Fahrzeug durchführen.

Entsorgung beschädigter Bauteile

  1. Im eingebauten Zustand das Ausbauverfahren für den Fahrer-Airbag (siehe Seite 23-165), den Beifahrer-Airbag (siehe Seite 23-167), den Seiten-Airbag (siehe Seite 23-169) und den Gurtstraffer im 4-Türer (siehe Seite 23-5) oder im 5-Türer (siehe Seite 23-15) befolgen.
  2. In allen Fällen einen Kurzschluß provozieren, indem die beiden Gasgenerator-Kabel miteinander verdreht werden.
  3. Das Bauteil in die Verpackung legen, in der das neue Ersatzteil geliefert wurde.
  4. Den Karton außen wie folgt markieren "BESCHÄDIGTER AIRBAG, NICHT GEZÜNDET", "BESCHÄDIGTER SEITEN-AIRBAG, NICHT GEZÜNDET" oder "BESCHÄDIGTER GURTSTRAFFER, NICHT GEZÜNDET", so daß es nicht versehentlich mit einem normalen Ersatzteil verwechselt werden kann.
  5. An den Honda-Kundendienstleiter wenden, um zu erfahren, wie und wo das Bauteil entsorgt werden kann.

Prüfung der Zündvorrichtung

  1. Die gelben Clips an die Schalterschutzgriffe an der Zündvorrichtung anschließen; dann die Zündvorrichtung an eine Batterie anschließen.
  2. Den Betriebsschalter drücken: grün bedeutet, daß die Zündvorrichtung in Ordnung ist; rot bedeutet, daß sie defekt ist.
  3. Die Batterie und die gelben Klemmen abklemmen.