WARNUNG !
Nur für Deutschland
In Deutschland darf das Auslösen von Airbag- und Gurtstraffer-Modulen außerhalb des Fahrzeuges nur von Personen mit einem Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz ausgeführt werden. Siehe dazu unser Rundschreiben TC-00-08-006/0 vom 28.06.2000.
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Gurtstraffer:
- Den 2P-Stecker zwischen dem Gurtstraffer (A) und dem Bodenkabelbaum (B) abziehen.
- Den Sicherheitsgurt ganz herausziehen und abschneiden.
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- Alle Stecker abschneiden, die Enden abisolieren und die Krokodilklemmen der Zündvorrichtung (A) an die Kabel anschließen. Die Auslösevorrichtung mindestens 10 Meter entfernt vom Airbag aufstellen.

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